was zählt eigentlich alles als zusatzverdienst, den ich angeben muß? wenn ich mein altes Auto für 500 E verkaufe, wenn ich gebrauchte sachen( mein eigentum) bei ebay verkaufe und damit 45€ erziele. muß das als nebenverdienst angegeben werden und kann das anger3echnet werden?
Das SGB 2 sagt das alle geldzuflüsse anzurechnen sind.
Z.B. sind „eignetlich“ beim Flaschensammeln die daraus entstehenden einnahmen anzugeben und „müssten“ angerechnet werden.
Bei deinem Auto sehe den punkt jetzt nicht erfüllt - ist eine einmalige angelegenheit da du ja keine 15 autos auf dem hof stehen haben wirst…
Wenn du häufiger Sachen bei ebay verkaufst „müssten“ sie eignetlich angmeldet werden… im zweifelsfall einfach sich selbst mal die fragen stellen ob man jemandem geld geben würde der ja eigentlich welches hat weil er „selbsthilfefähig durch verkäufe“ ist…
genau das ist der der hintergrund, das SGB 2 fragt nach der Bedürftigkeit und ob eine Selbsthilfefähigkeit gegeben ist. So müssen z.b. Vermögenswerte die nicht unter die Freigrenzen fallen auch erst aufgebraucht werden bevor die Leistungspflicht eintritt…
Ein gesundes gewissen sollte das von allein beantwortbar machen.
Hallo. Ja kann, aber du wirst es doch wohl nicht angeben. Bis 100,- Euro kannst du dazuverdienen, alles andere wird angerechnet. LG Conny
Hallo
im SGB II wird zwischen zwei Einkommensarten unterschieden: Erwerbseinkommen und „sonstige Einkommen“.
Allgemein zu beiden Einkommen, zu ihrer Anrechnung und auch zu den Freibeträgen:
http://hartz.info/index.php?topic=17.0
Wie man die Anrechnung / den Freibetrag für Einkommen aus 400 Euro-Job berechnet:
http://hartz.info/index.php?topic=1166.0
Was das Auto betrifft:
Bei deiner ALG2- Antragstellung bzw. beim Weiterbewilligungsantrag wurde ja sicher überprüft, ob der Wert deines Autos als verwertbares „Vermögen“ anzusehen war bzw. ob der PKW-Wert im Rahmen deines Vermögens-Freibetrags nicht zu berücksichtigen war. Siehe dazu: http://hartz.info/index.php?topic=25.0
Wenn du dein Auto nun verkaufst, findet lediglich eine sogenannte Vermögensumwandlung statt. D.h. du wandelst den bisherigen Sachwert des Gegenstands Auto in seinen entsprechenden Bar-Geldwert um. Dein Vermögen als solches nimmt dadurch nicht zu (es ändert lediglich seine „Form“), deine Vermögenssituation verändert sich dadurch nicht „nach oben“ - und damit verändert dieser Verkauf auch nichts an deiner aktuellen Bedürftigkeit und somit auch nicht an deinem ALG2-Bedarf.
Du musst den Verkauf des Autos also in dem Moment nicht extra „melden“, solltest aber alle Unterlagen /Kontoauszug etc. bezüglich des Verkaufs gut aufbewahren. Beim nächsten ALG2- Weiterbewilligungsantrag kannst du aber dann vorsichtshalber eine entsprechende Notiz zu deinen Angaben zum Vermögen machen , z.B. „Vermögensumwandlung: Der bisherige PKW Kennzeichen XYZ wurde am (Datum) zum Preis von X Euro verkauft.“ So hat der Sachbearbeiter eine aktuelle Bestandsmitteilung über deine Vermögenswerte.
Bezüglich eBay-Verkäufen gilt grundsätzlich Dasselbe (sofern man es nur im üblichen, privaten Umfang macht): Man wandelt den Wert seiner Gebrauchtsachen in einen Geldwert um. Das muss nicht gemeldet werden… zumindest sofern damit kein Gewinn erzielt (was bei gebrauchten Sachen ja in der Regel nicht der Fall ist. Man hat sich z.B. irgendwann eine Jacke gekauft und dafür 70 Euro ausgegeben. Den „Sachwert“ Jacke verkauft man nun gebraucht weiter , man wandelt also ihren Gebraucht-Sachwert in 45 Euro Bargeld um.)
Da sich das Jobcenter beim Weiterbewilligungsantrag ja auch die Kontoauszüge anschaut, sollte man aber auf jeden Fall (am besten gleich in einem separaten Hefter angelegt) seine Zahlungseingänge nach eBay-Verkäufen durch entsprechende Nachweise „nachvollziehbar“ darlegen können. Also z.B. durch einen Ausdruck vom eBay-Kundenkonto, aus dem der erzielte Auktionspreis hervorgeht, aber auch deine Ausgaben, die mit dem Kauf verbunden waren (z.B. deine Auktions-Einstellgebühr, die abgezogene eBay-Provision, deine Portokosten usw.) Und wenn man noch Unterlagen dazu hat, auch Nachweise über den Original-Kaufpreis des Artikels, den man da nun weiterverkauft.
Nur bei regelmäßigen, „höherwertigen“ eBay-Verkäufen wird das Jobcenter in der Regel nachhaken, ob das noch als Privatverkäufe durchgeht - oder ob du bereits mit Gewinnabsicht Handel betreibst . In dem Fall wären diese Verkäufe wie eine gewerbliche Tätigkeit mit Erwerbseinkommen zu behandeln (wie bei jedem eBay-Shop usw. auch). Das Jobcenter würde dann rechnen: Einnahmen abzüglich deine nachgewiesenen, erforderlichen Aufwendungen abzüglich Einkommensfreibetrag = dein Gewinn, der ggf. auf deine ALG2-Leistung anzurechnen ist. (Siehe Ratgeber „Einkommen“).
In dem Fall müsstest du dann aber auch 2x mit entsprechender ordentlicher Buchhaltung „abrechnen“… 1x beim Jobcenter und 1x beim Finanzamt. Bei den beiden Stellen fallen unterschiedliche formelle Erfordernisse an; ggf. vorher erkundigen.
LG
Hallo Knitterface,
soweit ich weiß wäre der Autoverkauf anrechenbar, wenn du nicht mit dem Geld ein anderes Fahrzeug kaufst.
Bei Ebayverkäufen kommt es darauf an. Wenn du tatsächlich nur Gebrauchsgegenstände (Klamotten, Alte CDs, Bücher zB) verkaufst wird das nicht als Nebenverdienst gesehen. Verkaufst du aber Dinge wie deine Schwertsammlung, deine Briefmarkensammlung usw. dann schon.
Gruß, DC
Hallo knitterface,
es zählt alles als Zusatzeinkommen.
Geschäfte bei ebay macht man grundsätzlich über ein Konto von einem Freund. Auto verkaufen muß angemeldet werden wenn es kein Tausch ist,usw. War bei der Arge ja gemeldet.
Ich würde vorsichtig sein. Es wird alles angerechnet.
Gruß
Wuddel