Hallo zusammen!
Wenn man Arbeitslosen Geld bekommen, darf man dann mit einem Nebenjob noch etwas dazu verdienen? Stundenweiße, oder sogar mit einem 400€ Job?
Vielen Dank,
Betty
Hallo zusammen!
Wenn man Arbeitslosen Geld bekommen, darf man dann mit einem Nebenjob noch etwas dazu verdienen? Stundenweiße, oder sogar mit einem 400€ Job?
Vielen Dank,
Betty
Hallo,
Wenn man Arbeitslosen Geld bekommen,
Welche Art von Arbeitslosengeld (alg I? alg II?)?
darf man dann mit einem
Nebenjob noch etwas dazu verdienen?
Selbstverständlich darf man.
Stundenweiße, oder sogar
mit einem 400€ Job?
Kommt drauf an ob alg I oder alg II.
MfG
Stundenweiße, oder sogar
mit einem 400€ Job?Kommt drauf an ob alg I oder alg II.
Wie sieht es bei ALG2 aus?
Und was ist wenn ein minderjähriges Mitglied einer BG einen Nebenjob ausübt. Wie viel wird angerechnet?
2007 (weiß nich’, ob sich das schon wieder geändert hat) war es noch so, daß
100 € als ‚‚Freibetrag‘‘ galten. Was darüber verdient wurde, wurde zu 80% angerechnet.
bei zB 400 € Verdienst sind also 100 € ‚‚frei‘‘. Die restlichen 300 € ergeben nach der Anrechnung einen Verdienst von 60 €. Wenn Du also 400 € verdienst, hast Du bei Bezug von AlGe II 160 € mehr.
Darüberhinaus sollen Werbungs~ bzw Unkosten (i.ZsHg. mit der Bschäftigung vrsteht sich) geltend zu machen sein (=vom zu berücksichtigenden Einkommen ausgenommen werden = Dein Netto-'raus entsprechend mehren). Das jedoch gestaltet sich schwierig, da im ‚‚Freibetrag‘‘ solche notwendigen Ausgaben z.T. ‚‚schon enthalten sind‘‘ zB Fahrkosten zur Arbeit.
Wie es bei Minderjährigen aussieht hab’ ich keine Ahnung.
Wenn man Arbeitslosen Geld bekommen, darf man dann mit einem
Nebenjob noch etwas dazu verdienen?
Man d a r f, sogar so viel wie man will! Die Anrechnung des Lohns auf das ALG ist eine andere Frage, welche zlw. schon beantortet wurde.
Danke schon mal für die Antwort!
Es geht ums ALG1
Es geht ums ALG1
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__141.html
Man beachte unbedingt auch den Teil mit dem ‚‘… weniger als 15 Stunden wöchentlich …’’. Dies ist insofern wichtig, als das man bei einer Beschäftigung ab 15 h wöchentlich nicht mehr als arbeitslos gilt und der Anspruch auf das alg wegfällt (Stichwort: Verfügbarkeit).
Man d a r f, sogar so viel wie man will!
Das ist mal wieder falsch. Wie sollte es auch anders sein!!!
Bei Alg2 z.B. gilt die Zuverdienstgrenze von 1200,- bzw. 1500,- Euro.
Samira
Bitte erst informieren, dann…
Man d a r f, sogar so viel wie man will!
Das ist mal wieder falsch. Wie sollte es auch anders sein!!!
Bei Alg2 z.B. gilt die Zuverdienstgrenze von 1200,- bzw.
1500,- Euro.
Das ist richtig, ABER:
D.h. nicht das der ALG-Empfänger nicht mehr verdienen darf! Es gibt keine Verbot. Ziel ist es, dass er Geld verdient. Ist das viel genug um aus dem Leistungsbezug rauszufallen, darf er sich und auch das Amt freuen, das seine Arbeitslosigkeit beendet ist. Und nichts anderes wurde gesagt und nach nichts anderem wurde gefragt!
Es bleibt dabei: Er kann verdienen was er will. Das ist der Hauptpunkt. Die Frage, wieviel dann angerechnet wird, ist eine andere. Auch das Amt verbietet ihm nicht über eine Hinzuverdienstgrenze verdienen zu wollen. Im Gegenteil.
Oh bitte, jetzt wirds aber ganz peinlich für dich.
Du sagst mir ich solle mich erst informieren. Das trifft wohl eher auf dich zu. Ansonsten könnte es natürlich auch an deiner TOTAL SCHWAMMIGEN Ausdrucksweise liegen. Ob das von dir absichtlich so formuliert ist oder nicht, ist mir egal. Fakt ist, du erzählst hier am laufenden Band totalen Müll. Also erkundige dich bitte selber demnächst erstmal bevor du hier was schreibst.
Nur weil du durch deine schwammige Schreibweise um den heißen Brei redest und ein minimaler Teil von dem was du schreibst dadurch zutrifft, heißt das noch lange nicht, dass du eine korrekte Antwort ablieferst auf die sich der Fragesteller berufen kann. Also lass den Quatsch. Du wurdest schon von diversen Leuten darauf hingewiesen, nicht nur von mir.
Samira