jemand ist normaler Angestellter bei einer Firma. Nun ist er von
einer anderen Firma gefragt worden ob er dort kurzfristig für 3 Tage
aushelfen könnte. Problem ist die Bezahlung.
Die andere Firma bietet an ihn als Geringfügig Beschäftigter oder als
kurzfristig Beschäftigter zu bezahlen.
Wie sieht den das jeweils steuerlich aus ? Kommt der Zuverdienst
jeweils zum normalen Gehalt dazu und muss dann über die
Steuererklärung abgerechnet werden ?
Was darf man als Geringfügig Beschäftigter verdienen ?
jemand ist normaler Angestellter bei einer Firma. Nun ist er
von
einer anderen Firma gefragt worden ob er dort kurzfristig für
3 Tage
aushelfen könnte. Problem ist die Bezahlung.
Wenn er das als 400€-Job macht, und der Arbeitgeber2 die pauschale Steuer zahlt, hat der Arbeitnehmer dort gar keine Abzüge, und diese Einkünfte gehören nicht mal in die Steuererklärung.