Zusatzverdienst (Geringfügig Beschäftigter )

Hallo,

jemand ist normaler Angestellter bei einer Firma. Nun ist er von
einer anderen Firma gefragt worden ob er dort kurzfristig für 3 Tage
aushelfen könnte. Problem ist die Bezahlung.
Die andere Firma bietet an ihn als Geringfügig Beschäftigter oder als
kurzfristig Beschäftigter zu bezahlen.

Wie sieht den das jeweils steuerlich aus ? Kommt der Zuverdienst
jeweils zum normalen Gehalt dazu und muss dann über die
Steuererklärung abgerechnet werden ?
Was darf man als Geringfügig Beschäftigter verdienen ?

Was hätte man noch für Möglichkeiten.

Danke
Albert

jemand ist normaler Angestellter bei einer Firma. Nun ist er
von
einer anderen Firma gefragt worden ob er dort kurzfristig für
3 Tage
aushelfen könnte. Problem ist die Bezahlung.

Wenn er das als 400€-Job macht, und der Arbeitgeber2 die pauschale Steuer zahlt, hat der Arbeitnehmer dort gar keine Abzüge, und diese Einkünfte gehören nicht mal in die Steuererklärung.

Links:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1__AN/Nod…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1 AN/Node.html? nnn=true)
http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.php

Gruß JK