Hallo zusammen,
Eine Frage bezüglich Zusatzvereinbarung zu befristeten Arbeitsverträgen.
Wie ist die Lage bei einem zwei-jähriges Traineeprogramm wenn nach Ablauf dieses Traineeprogramms eine Zusatzvereinbarung gilt, die für weitere 2 Jahre den MA an das Unternehmen bindet inkl. einer Rück-
zahlungvereinbarung von mehreren Tausend Euro für Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Was fällt hier genau unter Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen?
Auch betriebsinterne Schulungen?
Wie lange darf die Bindungsfrist denn höchstens sein, falls der Schulungszeitraum nicht mehr als eine Woche war?
Danke und viele Grüsse
