Zusatzvereinbarung

Hallo zusammen,

Eine Frage bezüglich Zusatzvereinbarung zu befristeten Arbeitsverträgen.
Wie ist die Lage bei einem zwei-jähriges Traineeprogramm wenn nach Ablauf dieses Traineeprogramms eine Zusatzvereinbarung gilt, die für weitere 2 Jahre den MA an das Unternehmen bindet inkl. einer Rück-
zahlungvereinbarung von mehreren Tausend Euro für Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Was fällt hier genau unter Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen?
Auch betriebsinterne Schulungen?
Wie lange darf die Bindungsfrist denn höchstens sein, falls der Schulungszeitraum nicht mehr als eine Woche war?

Danke und viele Grüsse

Hi!

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

sollte Deine Fragen beantworten :smile:

LG
Guido

Hi Guido,
tut mir leid,dass ich mich jetzt erst melde!
Vielen Dank, du hast mir sehr weitergeholfen!

Schöne Grüsse
Johanna

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