Hallo zusammen,
Ich arbeitn zu Zeit in der Mobilfunkbranche. Mein Arbeitsvertrag wurde am 08.03.2012 von mir unterschrieben und begann am 01.04.2012. Am 12.03.2012 habe ich einen zweiwöchigen Grundlehrgang absolviert. Im Arbeitsvertrag besteht folgende Zusatzvereinbarung. Wenn ich innerhalb der ersten 6 Monate kündige, muss ich die Hälfte der Schulungskosten zurück zählen. Da ich aber 6 Monate Probezeit habe, nun meine Frage. Ist es überhaupt zulässig, das ich zahlen muss? Ich meine eine Probezeit ist doch dafür gedacht, um zu sehen ob beide Seiten also Arbeitgeber und Arbeitnehmer zufrieden sind.
Wie sieht das aus?
MFG Maddynn