Zusatzvereinbarung Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

Ich arbeitn zu Zeit in der Mobilfunkbranche. Mein Arbeitsvertrag wurde am 08.03.2012 von mir unterschrieben und begann am 01.04.2012. Am 12.03.2012 habe ich einen zweiwöchigen Grundlehrgang absolviert. Im Arbeitsvertrag besteht folgende Zusatzvereinbarung. Wenn ich innerhalb der ersten 6 Monate kündige, muss ich die Hälfte der Schulungskosten zurück zählen. Da ich aber 6 Monate Probezeit habe, nun meine Frage. Ist es überhaupt zulässig, das ich zahlen muss? Ich meine eine Probezeit ist doch dafür gedacht, um zu sehen ob beide Seiten also Arbeitgeber und Arbeitnehmer zufrieden sind.

Wie sieht das aus?

MFG Maddynn

Hallo Maddynn,

leider kann ich Dir die Frage nicht beantworten.
Ich bin allerdings der Meinung, daß Dich die Firma, wenn sie Dich auf Kunden „losläßt“ irgendwie schulen muß, denn Du mußt ja wissen von was Du redest. Demnach
denke ich ist das eigentlich deren Problem, und kann nicht zu Deinen Lasten gehen.
Wenn das jedoch rechtes wäre, dann würde es nur greifen, wenn Du kündigst und nicht wenn man Dir kündigt. Bei Arbeitsgerichten gibt es oftmals telefonische Rechtsberatung. Vielleicht kann man Dir dort weiter helfen.

Viele Grüße
Karin