Liebe/-r Experte/-in,
wir haben bei dem Kauf unserer Immobilie eine zusätzliche Leistung vereinbart, die in der Leistungszusammenstellung einfach nur als „Elektroinstallation Dachgeschoss“ aufgeführt ist. Beinhaltet dies dann grundsätzlich die gesamte Elektroinstallation die vorgenommen wird oder nur die Anzahl an Steckdose und Deckenauslässen usw. die in der Baubeschreibung für die einzelnen Räume veranschlagt werden? Man muss dazu sagen, wir haben eine Neubauwohnung gekauft im Ober- und Dachgeschoss, welcher für den Ausbau vorbereitet war. Den Dachausbau haben wir dann als Extra mit vereinbart.
Für eine kurze Information wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG
Yvonne