Zusatzvereinbarung bei einem Immobilienkaufvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben bei dem Kauf unserer Immobilie eine zusätzliche Leistung vereinbart, die in der Leistungszusammenstellung einfach nur als „Elektroinstallation Dachgeschoss“ aufgeführt ist. Beinhaltet dies dann grundsätzlich die gesamte Elektroinstallation die vorgenommen wird oder nur die Anzahl an Steckdose und Deckenauslässen usw. die in der Baubeschreibung für die einzelnen Räume veranschlagt werden? Man muss dazu sagen, wir haben eine Neubauwohnung gekauft im Ober- und Dachgeschoss, welcher für den Ausbau vorbereitet war. Den Dachausbau haben wir dann als Extra mit vereinbart.

Für eine kurze Information wäre ich Ihnen sehr dankbar.

MfG
Yvonne

Liebe Yvonne,
bei Bauträgerverträgen können Sie getrost davon ausgehen, dass die Verträge meist die Interessen des Verkäufers berücksichtigen. Deshalb muss unbedingt ALLES ganz genau definiert und aufgeschrieben werden, was hier offensiochtlich nicht geschah.
Das ist leider üblich und bleibt den privaten Käufern immer unberücksichtigt.
Versuchen Sie noch nachträglich alle Einzelheiten zu vereinbaren, bis zum Typ und Hersteller der Steckdosen, auch wenn es umständlich sein soll.
Lassen Sie sich den Elektroplan geben.
Die Vereinbarung „Elektroinstallation Dachgeschoss“ ist ungenügend.

Freundliche Grüsse
Friedrich Pausch