Zusatzvereinbarung - fristlose Kündigung

Liebe Experten,

ich möchte gerne eine Arbeitssituation schildern:

Ein Lehrer ohne Staatsexamen (er hat beispielsweise im Ausland studiert und das Staatsexamen wird in D nicht anerkannt) arbeitet in einer privaten Schule. Um den Lehrer einzustellen, braucht die Schule eine Lehrbefähigung, die von der Regierung (z.B. die Regierung von Oberbayern, wenn sich die Schule in München befände) ausgestellt wird.
Es ist sowohl der Schule als auch den Lehrern bekannt, dass die Regierung diese Lehrbefähigung für befristete Arbeitsverträge IMMER ausstellt. Diese Befähigung wird nur in dem Fall geweigert, in dem 1.es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt UND 2. ein Schulinspektor der Regierung im Unterricht eines Lehrers hospitiert hätte und diesen als pädagogisch nicht geeignet eingestuft hätte.

Nehmen wir an, diese Schule verlangt von den Lehrern, wenn diesen eine einjährige (also befristete) Vertragsverlängerung angeboten wird, dass sie auch eine solche Zusatzvereinbarung unterschreiben:
„In beiderseitigem Einvernehmen wird zwischen Herrn XY und der Schule ZW folgendes vereinbart:
versagt die Regierung (z.B. von Oberbayern) Herrn XY die Lehrgenehmigung für die Schule ZW, so erhält die Schule das Recht, den Dienstvertrag fristlos zu kündigen. Für diesen Fall nimmt Herr XY die fristlose Kündigung unwiderruflich an“.

Nehmen wir auch an, dass der Schuldirektor Herrn XY auffordert, auf keinen Fall mit der Regierung persönlich Kontakt aufzunehmen.

Dies angenommen:

  1. Was macht diese Vereinbarung für einen Sinn? Bei einer fristlosen Kündigung müsste die Schule doch in diesem Fall schriftlich erklären, dass keine Lehrgenehmigung erteilt wird. Ginge in diesem Fall die Schule davon aus, dass der betroffene Lehrer sich nicht persönlich bei der Regierung informiert und die Kündigung widerstandslos annimmt?
  2. Gäbe es irgendetwas, das der Lehrer IM VORAUS machen könnte, um sich zu schützen und „für alle Fälle bewappnet“ zu sein?

Ich danke euch für Ratschläge.

Grüße,
Camilla

Hallo

„In beiderseitigem Einvernehmen wird zwischen Herrn XY und der
Schule ZW folgendes vereinbart:
versagt die Regierung (z.B. von Oberbayern) Herrn XY die
Lehrgenehmigung für die Schule ZW, so erhält die Schule das
Recht, den Dienstvertrag fristlos zu kündigen. Für diesen Fall
nimmt Herr XY die fristlose Kündigung unwiderruflich an“.

Ich tendiere eher dazu, daß man das unterschreiben kann und trotzdem im Falle einer fristlosen Kü klagen kann/sollte.

Gruß,
LeoLo