Zusatzvereinbarung - Knebelvertrag + Gehaltskürzun

Ich musste mich gezwungenermaßen in meinem Unternehmen einer Zusatzvereinbarung unterwerfen, dessen Inhalt ich als rechtlich (moralisch sowieso) äußerst bedenklich ansehe. Zur Vorgeschichte:

  • Unternehmen hatte in der letzten Zeit viele Neueinstellungen vorgenommen
  • Die erhofften Aufträge kamen nicht ins Haus mit der Folge das die Kosten explodierten
  • Logische Konsequenz: Firma entließ Arbeitnehmer
  • Unter den Vorwand nicht noch mehr entlassen zu müssen kam das Unternehmen mit folgender Zusatzvereinbarung:

-------------------------- Auszug Anfang ------------------------------

"Der Arbeitgeber hatte für das letzte Quartal 2008 und das 1. Quartal 2009 fest mit dem Abschluss und der Realisierung diverser Verträge gerechnet und dementsprechend personelle Strukturen geschaffen. Auf Grund konjunktureller Gegebenheiten und eines verstärkten Wettbewerbs werden diese Planungen nicht zum Tragen kommen. Um den
Fortbestand des Unternehmens und möglichst den überwiegenden Teil der Arbeitsplätze zu sichern, sind u. a. umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen notwendig

Die vorausgeschickt vereinbaren die Parteien, d. h. der Arbeitgeber mit jedem einzelnen
sich aus der beigefügten Anlage ersichtlichen und unterzeichnenden Arbeitnehmer Folgendes:

§2 Weihnachtsgeld 2008 und Teilgehaltsverzicht

  1. Die Parteien vereinbaren, dass dieses Jahr aus dringenden betrieblichen Gründen die Auszahlung des 2. Teils des 13. Gehalts ersatzlos entfällt.

  2. Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass das monatliche Bruttogehalt vom 01.01 2009 an bis zum 3103 2009 um 15 % gekürzt und sich der danach ergebende
    Nettobetrag ausgezahlt wird.

§ 3 Sonstiges

  1. Ohne dass eine Rechtspflicht dafür übernommen wird, beabsichtigt der Arbeitgeber, eine Ausgleichzahlung für die zeitlich begrenzte Gehaltskürzung nach § 2 1I vorzunehmen. Die Höhe der Ausgleichszahlung unterliegt dem billigen Ermessen des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung und der wirtschaftlichen Lage des Un ernehmens.

  2. Sollten die unter § 1 beschriebenen dringenden betrieblichen Erfordernisse entfallen, und somit aus wirtschaftlichen Gründen eine Ausgleichszahlung möglich sein sowie aus diesem Grunde durch den Arbeitgeber beschlossen werden, erfolgt die Auszahlung frühestens ab dem 3. Quartal 2009 (Fälligkeit) in monatlichen und vom Arbeitgeber der Höhe nach festzulegenden unverzinslichen Raten.

  3. Die Kompensationsregelung gilt nur dann, wenn der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis nicht bis zum 31.12.2009 gekündigt hat. Sie bleibt jedoch im Falle arbeitgeberseitige Kündigung, mit Ausnahme bei Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, unberührt.

§ 4 Hinweis
Der Arbeitgeber weist darauf hin, dass mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch den Arbeitnehmer der jedem einzelnen Beschäftigungsverhältnis zu Grunde liegende Arbeitsvertrag individuell in dem vereinbartem Umfang und der vereinbarten Zeitdauer abgeändert und Bestandteil seines Arbeitsvertrages wird. Die Veränderung tritt unabhängig davon in Kraft, ob alle in der Anlage genannten Arbeitnehmer die Vereinbarung unterzeichnen.

§ 5 Nebenabreden und Schriftform

  1. Es bleibt bei den Regelungen des dem Arbeitsverhältnis zu Grunde liegenden Arbeitsvertrages nebst eventueller Ergänzungen, insoweit durch diese Ergänzungsvereinbarung
    nichts anderes vereinbart wird.

  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Mündliche Nebenabrede n und/oder Anderunge n und/oder Ergänzungen sind nichtig.

§6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, insbesondere durch Gesetzesänderung/Rechtssprechung unwirksam werden, so werden sie durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftl ichen Zweck, wie er sich aus der Gesamtheit der Bestimmungen dieser Vereinbarung ergibt, am nächsten kommen . In diesem Fall verpflichten sich die Vertragspartner hiermit, auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um der geänderten Gesetzeslage/Rechtssprechung Genüge zu tun.

Dies gilt nicht nur bezüglich dieser Ursprungsvereinbarung, sondern auch für alle etwaigen Nachtrags-, Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese Vereinbarung eine Lücke haben sollte."

-------------------------- Ende ------------------------------

Ich finde es okay in wirtschaftlich problematischen Zeiten den Arbeitgeber entgegen zu kommen, aber dieser Wisch ist eine einzige Frechheit. Die Regelung für die Rückzahlung der einbehaltenen Gelder halte ich für sehr kritisch. Sie besagt auf gut deutsch, dass die Belegschaft für Fehlentscheidungen gerade stehen soll, sich aber das Management - auch wenn der Betrieb wieder brummt - vorbehält, dass Geld zurückzuzahlen oder auch nicht. Die Regelung nach der Arbeitnehmer, die bis Ende 2009 selbst kündigen, keinen Ausgleich bekommen sollen, halte ich für rechtswidrig. Sie verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und soll ganz offensichtlich Druck auf die AN ausüben, zu bleiben. Das alles halte ich für demotivierend und verwerflich. Aber in Zeiten wo Arbeitsplätze Mangelware sind, kann man sich leider alles erlauben.

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Frage lautet: Was ist eure Meinung
…leider würde meine Überachrift gekürzt und nachträglich ändern geht scheinbar nicht

Ach so die Meinung…
Eine ganz konkrete Meinung habe ich dazu:
So wie es aussieht, sollte das Ganze in Bezug auf die FAQ:1129 etwas umformuliert werden bevor ich mich einer präziseren Antwort bequeme.

Antwort Das ist meine Meinung
Hi!

Meine Meinung ist, dass man nichts unterschreiben sollte, wenn man die Bedingungen nicht akzeptieren will.

Meine Meinung ist auch, dass es müßig ist, sich anschließend in einem Forum über sein eigenes Unvermögen auszuheulen.

Was es das, was Du hören wolltest?

VG
Guido

Ich musste mich gezwungenermaßen in meinem Unternehmen einer
Zusatzvereinbarung unterwerfen, dessen Inhalt ich als
rechtlich (moralisch sowieso) äußerst bedenklich ansehe.

Und hinterher fragst Du hier, ob das unterschreiben falsch war.
Das macht überhaupt keinen Sinn.

Mein Tipp:
Wenn Deine Arbeitskraft mehr Wert ist als ein gekürztes Gehalt, dann nehme doch einfach einen neuen Job mit mehr Gehalt an!

Hallo!

Ich kenne die Firma nicht, also kann ich nicht beurteilen, ob diese Zusatzvereinbarung unverschämt ist oder nicht.

Eine Drohung „Unterschreib, oder wir entlassen Dich“ ist jedenfalls nicht soooooo einfach umzusetzen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsbedingte_K%C3%B…

Gruß,
Max

Hi!

Eine Drohung „Unterschreib, oder wir entlassen Dich“ ist
jedenfalls nicht soooooo einfach umzusetzen.

Naja, wenn er sich dort genauso benimmt wie hier, lässt sich bestimmt problemlos der ein oder andere wichtige Grund finden…*g*

VG
Guido

Hi Guido!

Eine Drohung „Unterschreib, oder wir entlassen Dich“ ist
jedenfalls nicht soooooo einfach umzusetzen.

Naja, wenn er sich dort genauso benimmt wie hier, lässt sich
bestimmt problemlos der ein oder andere wichtige Grund
finden…*g*

Ja, das stimmt - den Faktor hatte ich nicht berücksichtigt. :smile:

Gruß,
Max

Vielleicht war das alles etwas missverständlich, deshalb hier noch mal etwas konkreter:

a) Ich habe nach einer Meinung gefragt, eine rechtliche Einschätzung über den geschilderten Sachverhalt hole ich mir sicherlich woanders. Mich würde einfach nur interessieren, was aussenstehende zu so einer Vereinbarung sagen. Innerhalb des Bekanntkreises ziehe ich die Objektivität etwas in Zweifel. Deshalb die Frage in großer Runde.

b) Jeder hat seine eigene Meinung. Findet jemand diese Vereinbarung gut, steht es ihm frei das auch zu sagen.

c) Vielleicht hat der eine oder andere auch schon solche Abmachungen unterschreiben müssen. Wie ist es dort gelaufen, wurden die Versprechungen eingehalten?

d) Ich bitte um Verständnis das ich mit Kommentaren wie „kannst ja kündigen“ oder „musst ja nicht unterschreiben“ nicht sonderlich viel anfangen kann. Was ich selbst tun kann weiß ich selber, dass ist hier aber nicht die Frage.

In diesem Sinne…

a) Ich habe nach einer Meinung gefragt, eine rechtliche

In Deinem ursprünglichen Posting hattest Du eben nicht gefragt, was ja auch von anderen Teilnehmern moniert wurde.

d) Ich bitte um Verständnis das ich mit Kommentaren wie
„kannst ja kündigen“ oder „musst ja nicht unterschreiben“
nicht sonderlich viel anfangen kann.

Du wolletst doch Meinungen hören. Jetzt versteh ich wirklich nicht, warum Du Dich ans Forum wendest.

Nordlicht

Mod Job & Karriere

…leider würde meine Überachrift gekürzt und nachträglich
ändern geht scheinbar nicht

Von wem bitte ? Ich habe Deinen Beitrag nicht bearbeitet.

Nordlicht

Mod Job & Karriere

Meine Meinung zur Deiner Meinung ist: Sülz doch deine Freunde
voll mit Deinen dummen Kommentaren.

Wenn Dir die Antworten auf Deine Postings nicht gefallen, brauchst Du hier keine reinzuschreiben.

Unvermögen zu tun? Soviel Scheisse in nur ein paar Sätzen zu
schreiben ist schon ein stolze Leistung.

Vielleicht solltest Du mal die „Nettiequette“ lesen und Dich in Zukunft daran halten. Gegen solche Pöbeleien haben wir oin diesem Forum etwas.

Ich hoffe Du hast dich jetzt genug profiliert.

In der Tat hat sich Guido in Personalangelegenheiten profiliert. Auch wenn man nicht immer seienr Meinung ist, weiss der Mann wovon er schreibt.

Nordlicht

Mod Job & Karriere