Zusatzversicherung f. Kieferorth. sinnvoll?

Hallo liebe Experten,

ich überlege zur Zeit für meine beiden Kinder (9 und 6 Jahre alt) eine Zusatzversicherung abzuschließen, die vor allem den Bereich Kieferorthopädie absichert.

Ein Versicherungsvertreter hat mir im Rahmen einer Beratung gesagt, diese Absicherung sei sinnvoll und dringend zu empfehlen, da die Kosten für Kieferorthopädie ziemlich hoch liegen können.

Nun habe ich aber andererseits gehört, dass Kieferorthopädie für Kinder komplett von der Krankenkasse übernommen wird und diese Zusatztarife nur im Falle einer Vorleitstung durch die Kasse zahlen.
Widerspricht sich das dann nicht?

Oder übernimmt die Krankenkasse nur eine Grundversorgung und die Private dann die „gehobene Ausführung“?

Ach ja, der Mann von der Versicherung wollte wissen, ob bei meinen Kindern schon was aufgetreten sei oder eine Behandlung angeraten sei.
Dies konnte ich (zum Glück) bislang verneinen.
Nun sind mir aber Zweifel gekommen, weil ich mich erinnere, dass der Zahnarzt mal vor ca. 1 - 1 1/2 Jahren bei dem Großen erwähnt hat, es könne aufgrund der damaligen Situation irgendwann mal eine Kieferorthopädie anstehen. Genau konnte er es aber damals nicht beurteilen. Gilt das auch schon als Anraten einer Behandlung??

Vielen Dank für Eure Tipps (und schon einmal sorry, falls ich was wichtiges vergessen haben sollte).

Gruß
Camelot

Hallo,
wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (Diagnose) erfüllt sind,
dann übernimmt die Krankenkasse letztendlich die Gesamtkostn
der Behandlung. Die zunächst zu zahlende Eigenanteil von 20% der
Kosten wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung an den
Versicherten durch die Kasse ausgezahlt. Diese Zusatzversicherungen
eigenen sich meiner Auffassung nach nur für die Fälle, die
aus „kosmetischen“ Gründen behandelt werden oder wenn das entsprehcnede
Alter überschritten wurde, sprich wenn es sich nicht mehr un
Kinder/Jugendliche handelt.
Gruss
Czauderna

wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (Diagnose) erfüllt sind,
dann übernimmt die Krankenkasse letztendlich die Gesamtkostn
der Behandlung. Die zunächst zu zahlende Eigenanteil von 20%
der
Kosten wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung an den
Versicherten durch die Kasse ausgezahlt.

Dies gilt für KIG 3, 4 und 5 - nicht für KIG 1 oder 2! Das ist nicht kosmetisch. Früher wurde das von der GKV auch gezahlt - als medizinisch notwenidge Versorgung - das ist nicht kosmetisch! Im grenzbereich KIG1 zu KIG0 könnte es kosmetisch sein, weil man daran nicht stirbt!

Diese
Zusatzversicherungen
eigenen sich meiner Auffassung nach nur für die Fälle, die
aus „kosmetischen“ Gründen behandelt werden oder wenn das
entsprehcnede
Alter überschritten wurde, sprich wenn es sich nicht mehr un
Kinder/Jugendliche handelt.

Warum sollte dann eine KfO notwendig werden??? Unter uns, dass decken nur ganz wenige Policen ab, die Kostenerstattung der GKV vorsehen!

Thorulf Müller

ich überlege zur Zeit für meine beiden Kinder (9 und 6 Jahre
alt) eine Zusatzversicherung abzuschließen, die vor allem den
Bereich Kieferorthopädie absichert.

Beim 9 jährigen habe ich bedenken!

Ein Versicherungsvertreter hat mir im Rahmen einer Beratung
gesagt, diese Absicherung sei sinnvoll und dringend zu
empfehlen, da die Kosten für Kieferorthopädie ziemlich hoch
liegen können.

Nun habe ich aber andererseits gehört, dass Kieferorthopädie
für Kinder komplett von der Krankenkasse übernommen wird und
diese Zusatztarife nur im Falle einer Vorleitstung durch die
Kasse zahlen.

Fast richtig - es gibt Produkte die für KIG 1 und 2 leisten, für 3 und höher nicht (KIG - kieferorthopädische Indikationsgruppen!). Die GKV erstattet nur KIG 3 bis 5!

Es gibt aber auch Tarife die eine Selbstzahlerbehandlung (Gegensatz zum GKV üblichen Sachleistungsprinzip - Du bist also wie ein PKV Versicherterer Selbstzahler) unter Berücksichtigung einer Vorleistung im Sinne einer Kostenerstattung durch die GKV versichern. Das setzt aber die Wahl des Kostenerstattungsverfahren voraus, was erhebliche Konsequenzen hätte!

Widerspricht sich das dann nicht?

Nein! Aber es ist differenzierter zu betrachten. Unter uns Dein Berater ist eine Pfeife, wenn er Dir das nicht vernünftig erklärt hat!

Oder übernimmt die Krankenkasse nur eine Grundversorgung und
die Private dann die „gehobene Ausführung“?

Das ist Selbstzahlerprinzip wie oben beschrieben. das kannst Du aber auch ohne Kostenerstattungsprinzip selbst zahlen, also die Mehrkosten! das gilt z.B. für bestimmte Brackets in bestimmten Fällen!

Ach ja, der Mann von der Versicherung wollte wissen, ob bei
meinen Kindern schon was aufgetreten sei oder eine Behandlung
angeraten sei.
Dies konnte ich (zum Glück) bislang verneinen.
Nun sind mir aber Zweifel gekommen, weil ich mich erinnere,
dass der Zahnarzt mal vor ca. 1 - 1 1/2 Jahren bei dem Großen
erwähnt hat, es könne aufgrund der damaligen Situation
irgendwann mal eine Kieferorthopädie anstehen. Genau konnte er
es aber damals nicht beurteilen. Gilt das auch schon als
Anraten einer Behandlung??

Ja, und deshalb siehe oben. Bis zum 7 Lebensjahr ist das i.d.R. bereits sichtbar und entschieden. Entweder er braucht eine, dann ist es nicht versichert, oder er braucht keine, dann ist unnötig ausgegebenes Geld. Beim älteren Sohn. Beim jüngeren Sohn würde ich das jetzt abschließen. Z80 der ARAG, oder sogar Z100!

Vielen Dank für Eure Tipps (und schon einmal sorry, falls ich
was wichtiges vergessen haben sollte).

Ne, war alles dabei!

Thorulf Müller

Anmerkung
Hallo,
es gibt kaum noch Kieferorthopäden, die ohne Zuzahlung überhaupt irgendwas machen. Mittlerweile wird für nahezu jede Leistung ein Eigenanteil zusätzlich verlangt. Wie hoch diese ist, kommt aber auf den Einzelfall an.
Eins ist natürlich auch klar: eine Versicherung gibt nicht mehr aus, als sie einnimmt. Sie nimmt eigentlich nur eine Umverteilung der Beiträge vor. Es kommt also auf das individuelle Risiko und die individuellen finanziellen Verhältnisse an, ob man sich versichern sollte oder nicht.
Gruß
loderunner

Widerspruch!

es gibt kaum noch Kieferorthopäden, die ohne Zuzahlung
überhaupt irgendwas machen.

Das ist inkorrekt - die meisten haben keine Kassenzulassung mehr. In einigen regionen ist das teilweise dramatisch. Wenn Du aber einen hast der eine hat und Du bist in der GKV bietet er Dir immer die Kassenversorgung an. Das er zusätzliche Leistungen anbietet ist richtig, weil das kassenniveau sehr niedrig ist und weil er auch etwas verdienen möchte!

Den Automobilverkäufer wirst Du ja wohl kaum verurteilen, weil er Dir ledersitze zu verkaufen versucht?

Mittlerweile wird für nahezu jede
Leistung ein Eigenanteil zusätzlich verlangt. Wie hoch diese
ist, kommt aber auf den Einzelfall an.

Das ist Falsch - ein Eiegnanteil wird nicht verlangt, wenn nur kassenzahnärztliche Versorgung auf der Basis der Sachleistungen gemacht wird. Auf jedes weitere Angebot muss man nicht eingehen.

Eins ist natürlich auch klar: eine Versicherung gibt nicht
mehr aus, als sie einnimmt. Sie nimmt eigentlich nur eine
Umverteilung der Beiträge vor. Es kommt also auf das
individuelle Risiko und die individuellen finanziellen
Verhältnisse an, ob man sich versichern sollte oder nicht.

Richtig - manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen!

Obwohl, die geben wenigér zurüpck, als sie einnehmen, weil die Kosten sind auch zu zahlen!

Thorulf Müller

Hallo,

es gibt kaum noch Kieferorthopäden, die ohne Zuzahlung
überhaupt irgendwas machen.

Das ist inkorrekt - die meisten haben keine Kassenzulassung
mehr. In einigen regionen ist das teilweise dramatisch.

Kann sein. Hier in Norddeutschland haben die meisten eine Kassenzulassung. Übrigens auch die, die vor etwa 3 Jahren mal aus Protest in einer Gruppe von 30 Leuten die Zulassung zurückgegeben haben.

Wenn
Du aber einen hast der eine hat und Du bist in der GKV bietet
er Dir immer die Kassenversorgung an. Das er zusätzliche
Leistungen anbietet ist richtig, weil das kassenniveau sehr
niedrig ist und weil er auch etwas verdienen möchte!
Den Automobilverkäufer wirst Du ja wohl kaum verurteilen, weil
er Dir ledersitze zu verkaufen versucht?

Natürlich nicht. Problematisch wird es dann, wenn eigentlich im Pauschalbetrag der Kassen enthaltene Dinge (z.B. spezielle Materialien) gesondert angeboten werden.

Mittlerweile wird für nahezu jede
Leistung ein Eigenanteil zusätzlich verlangt. Wie hoch diese
ist, kommt aber auf den Einzelfall an.

Das ist Falsch - ein Eiegnanteil wird nicht verlangt, wenn nur
kassenzahnärztliche Versorgung auf der Basis der
Sachleistungen gemacht wird. Auf jedes weitere Angebot muss
man nicht eingehen.

Nein, man muss natürlich nicht. Nur muss man sich dann bei vielen eben nach einem anderen KO umsehen. Und weil die Behandlung sich in aller Regel über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist eine längere Fahrtstrecke (nicht jeder wohnt in der Stadt mit großem Angebot) oft ein echtes Problem und natürlich auch ein Kostenfaktor.

Ich habe mir das übrigens nicht ausgedacht, sondern berichte nur das, was ich von einem guten Feund (selber KO) seit Jahren mitbekomme. Theoretisch sollte das natürlich ganz anders sein, aber zumindest auf dem Lande ist das Realität.

Gruß
loderunner

Ergänzung
Hallo,

es gibt kaum noch Kieferorthopäden, die ohne Zuzahlung
überhaupt irgendwas machen.

Wenn
Du aber einen hast der eine hat und Du bist in der GKV bietet
er Dir immer die Kassenversorgung an. Das er zusätzliche
Leistungen anbietet ist richtig, weil das kassenniveau sehr
niedrig ist und weil er auch etwas verdienen möchte!

Grad von Freunden gehört, die einen KO suchen: sie haben einen gefunden, aber der behandelt nur, wenn sie selber pro Monat eine Bearbeitungspauschale von 25€ zubezahlen. Für was auch immer. Und das bei einer erwarteten Behandlungszeit von 3Jahren.
Offensichtlich hat mir mein Kumpel keinen Unsinn erzählt.
Gruß
loderunner