Zusatzversicherung für Auslandsjahr

Hallo liebe Wissenden,

ich habe vor, im September mein Master-Studium in England aufzunehmen. Grundsätzlich bin ich über meine GKV dort versichert, allerdings nicht so umfassend wie in Deutschland. Da ich schon mal im Ausland im Krankenhaus lag und mir das für drei Tage Krankenhausaufenthalt damals eine Zuzahlung von über 250 Euro beschert hat, möchte ich mich für England zusätzlich versichern. Ich brauche also keine volle Krankenversicherung, sondern eine, die über das Maß der Leistungen der GKV anfallende Kosten in akutem Krankheitsfall übernehmen würde (z.B. eben jene Krankenhauszuzahlung oder aber Rücktransportkosten im Notfall). Bei meiner Recherche habe ich bis jetzt jedoch nur „volle“ Krankenversicherungen fürs Auslandsstudium gefunden. Gibt es so eine Zusatzversicherung, wie ich sie suche?

Viele Grüße,
Anja

Jein …
… es gibt Zusatzversicherungen zur GKV, die auf dem Kostenerstattungssystem basieren.

Jede kurzfristige Auslandsreisekrankenversicherung ist aber günstiger - auch bei einem 100% Schutz!

Thorulf Müller

Hallo Thorulf,

… es gibt Zusatzversicherungen zur GKV, die auf dem
Kostenerstattungssystem basieren.

Jede kurzfristige Auslandsreisekrankenversicherung ist aber
günstiger - auch bei einem 100% Schutz!

wie meinst du das? Ich will ja ein ganzes Jahr dort bleiben, also reicht mir eine kurzfristige Versicherung ja nicht aus, oder?

Gruß,
Anja

Hallo Thorulf,

… es gibt Zusatzversicherungen zur GKV, die auf dem
Kostenerstattungssystem basieren.

Jede kurzfristige Auslandsreisekrankenversicherung ist aber
günstiger - auch bei einem 100% Schutz!

wie meinst du das? Ich will ja ein ganzes Jahr dort bleiben,
also reicht mir eine kurzfristige Versicherung ja nicht aus,
oder?

1-Jahr nenne ich eine kurzfristige - ab 1-Jahr vielleicht eine mittelfristige!!

Ich meine das schon richtig - wer sagt das kurzfristig eine 6 Wochen Police ist???

Natürlich muss die Police für die Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden, ggf. sogar länger!

Hallo,

… es gibt Zusatzversicherungen zur GKV, die auf dem
Kostenerstattungssystem basieren.

Jede kurzfristige Auslandsreisekrankenversicherung ist aber
günstiger - auch bei einem 100% Schutz!

wie meinst du das? Ich will ja ein ganzes Jahr dort bleiben,
also reicht mir eine kurzfristige Versicherung ja nicht aus,
oder?

1-Jahr nenne ich eine kurzfristige - ab 1-Jahr vielleicht eine
mittelfristige!!

Ah, ok.

Na gut, nun ist aber das Problem, dass ich mein Studium mit Hilfe von Auslandsbafög finanziere. Das Auslandsbafög würde mir unter Umständen eine Zusatzversicherung zahlen, aber wohl kaum eine „ganze“ Versicherung (wegen der GKV). Das muss ich aber noch mit denen abklären, v.a., wenn eine Vollversicherung tatsächlich günstiger ist.

Außerdem bin ich etwas unschlüssig, was die Behandlung von zuvor bestehenden Krankheiten angeht, deren „Wiederaufflammen“ aber nach ärztlicher Meinung unwahrscheinlich ist. Ich bin eine gut medikamentös eingestellte Epileptikerin (die Medikamente bezahlt die GKV) und hatte schon seit geraumer Zeit keine Anfälle mehr. Mein Bruder behauptet, dass eine private (Zusatz-)Versicherung nicht per se die Kostenübernahme für Folgen zuvor bestehender Erkrankungen ablehnen darf. Soll heißen: Wäre ich zurzeit nicht anfallsfrei, würde die Versicherung selbstverständlich keine Folgen von Anfällen übernehmen müssen. Da ich aber anfallsfrei bin und nach ärztlicher Meinung Anfälle nicht zu erwarten sind, müsste auch die private Versicherung bei Behandlung von Anfallsfolgen (falls wider Erwarten ein Anfall auftreten sollte) zahlen. Er meinte, es gäbe dazu Gerichtsurteile, dass eine Versicherung nicht per se sämtliche Folgen früher bestehender Erkrankungen ausschließen dürfe, das gelte sogar für Schwangere bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche. Weißt du, ob das so stimmt?

Viele Grüße,
Anja

Also, jetzt mal als Beispiel zu dem, was ich weiter unten geschrieben habe. Nehmen wir an, in den Versicherungsbedingungen steht folgendes:

„Kein Versicherungsschutz besteht für Krankheiten einschließlich deren Folgen, die innerhalb von 12 Monaten vor Versicherungsbeginn bereits diagnostiziert oder der versicherten Person bekannt waren. Dies gilt auch für Schwangerschaften, bei denen die Konzeption (Befruchtung) bereits vor Versicherungsbeginn lag. Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten
Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses
bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen
rechnen musste.“

Wenn laut Arzt keine Anfälle zu erwarten sind, da der Versicherte gut medikamentös eingestellt ist und es schon seit langem keine Anfälle gab, fällt das ja eigentlich nicht unter „mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste“, oder? Demnach wären also Anfallsfolgen mitversichert?

Grüße,
Anja

„Kein Versicherungsschutz besteht für Krankheiten
einschließlich deren Folgen, die innerhalb von 12 Monaten vor
Versicherungsbeginn bereits diagnostiziert oder der
versicherten Person bekannt waren.“
[…]
Wenn laut Arzt keine Anfälle zu erwarten sind, da der
Versicherte gut medikamentös eingestellt ist und es schon seit
langem keine Anfälle gab, fällt das ja eigentlich nicht unter
„mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen
musste“, oder?

Nein, das vermutlich/eventuell/vielleicht nicht, aber das fällt unter „Krankheiten einschließlich deren Folgen, die der versicherten Person bekannt waren“.
Was macht Dein wissender Bruder beruflich? Hoffentlich nichts im KV-Bereich!?

Frank Wilke

Hi!

„Kein Versicherungsschutz besteht für Krankheiten
einschließlich deren Folgen, die innerhalb von 12 Monaten vor
Versicherungsbeginn bereits diagnostiziert oder der
versicherten Person bekannt waren.“
[…]
Wenn laut Arzt keine Anfälle zu erwarten sind, da der
Versicherte gut medikamentös eingestellt ist und es schon seit
langem keine Anfälle gab, fällt das ja eigentlich nicht unter
„mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen
musste“, oder?

Nein, das vermutlich/eventuell/vielleicht nicht, aber das
fällt unter „Krankheiten einschließlich deren Folgen, die der
versicherten Person bekannt waren“.

Ok, danke.

Was macht Dein wissender Bruder beruflich? Hoffentlich nichts
im KV-Bereich!?

Nö, was ganz anderes. Aber normalerweise kennt er sich mit juristischen Sachen ganz gut aus (hobbymäßig, er hat mir schon mehrmals in solchen Sachen mit Rat sehr geholfen) und hat für diesen Fall gemeint, dass er letztens darüber ein Gerichtsurteil gelesen hat (nicht direkt für Epilepsie, aber eine andere chronische Erkrankung).

Meine Logik sagt mir außerdem, dass wenn schon die Kfz-Haftpflicht bei Unfällen zahlen muss, die durch einen epileptischen Anfall entstanden sind, sofern der Arzt dem Patienten das Fahren eines Kraftfahrzeugs vorher erlaubt hat, das ja auch für andere Versicherungen gelten müsste. Na ja, aber anscheinend ist das doch nicht so.

Letztlich ist das in meinem Fall nicht soooo bedeutend, da ich in Großbritannien als Studentin automatisch krankenversichert bin, deshalb überlege ich, ob eine zusätzliche Versicherung überhaupt notwendig ist. Mir geht es hier vor allem um solche Sachen wie Rücktransport im Notfall.

Grüße,
Anja

Na gut, nun ist aber das Problem, dass ich mein Studium mit
Hilfe von Auslandsbafög finanziere. Das Auslandsbafög würde
mir unter Umständen eine Zusatzversicherung zahlen, aber wohl
kaum eine „ganze“ Versicherung (wegen der GKV). Das muss ich
aber noch mit denen abklären, v.a., wenn eine Vollversicherung
tatsächlich günstiger ist.

??? Wird das jetzt die Beratungsecke - klären Sie das mit einem qualifizierten Partner!

Außerdem bin ich etwas unschlüssig, was die Behandlung von
zuvor bestehenden Krankheiten angeht, deren „Wiederaufflammen“
aber nach ärztlicher Meinung unwahrscheinlich ist. Ich bin
eine gut medikamentös eingestellte Epileptikerin (die
Medikamente bezahlt die GKV) und hatte schon seit geraumer
Zeit keine Anfälle mehr.

Ja, weil gut eingestellt! Das ist ausgeschlossen!

Mein Bruder behauptet, dass eine
private (Zusatz-)Versicherung nicht per se die Kostenübernahme
für Folgen zuvor bestehender Erkrankungen ablehnen darf.

Doch, wenn es vereinbart ist!

Soll
heißen: Wäre ich zurzeit nicht anfallsfrei, würde die
Versicherung selbstverständlich keine Folgen von Anfällen
übernehmen müssen. Da ich aber anfallsfrei bin und nach
ärztlicher Meinung Anfälle nicht zu erwarten sind, müsste auch
die private Versicherung bei Behandlung von Anfallsfolgen
(falls wider Erwarten ein Anfall auftreten sollte) zahlen.

Dein Bruder soll schon mal Geld beiseite legen um Dir den Schaden zu bezahlen!

Er
meinte, es gäbe dazu Gerichtsurteile, dass eine Versicherung
nicht per se sämtliche Folgen früher bestehender Erkrankungen
ausschließen dürfe, das gelte sogar für Schwangere bis zu
einer bestimmten Schwangerschaftswoche. Weißt du, ob das so
stimmt?

Ich weiß, das das so falsch ist! Er hat vielleicht gelesen, aber nicht verstanden!

FALSCH!

Nö, was ganz anderes. Aber normalerweise kennt er sich mit
juristischen Sachen ganz gut aus (hobbymäßig, er hat mir schon
mehrmals in solchen Sachen mit Rat sehr geholfen) und hat für
diesen Fall gemeint, dass er letztens darüber ein
Gerichtsurteil gelesen hat (nicht direkt für Epilepsie, aber
eine andere chronische Erkrankung).

Gelesen, aber nicht verstanden!

Meine Logik sagt mir außerdem, dass wenn schon die
Kfz-Haftpflicht bei Unfällen zahlen muss, die durch einen
epileptischen Anfall entstanden sind, sofern der Arzt dem
Patienten das Fahren eines Kraftfahrzeugs vorher erlaubt hat,
das ja auch für andere Versicherungen gelten müsste. Na ja,
aber anscheinend ist das doch nicht so.

Eben, da steht dieser A>usschluss auch nicht im Vertrag. Versicherung ist nicht „Logik“ sondern Bedingungsinhalt!

Letztlich ist das in meinem Fall nicht soooo bedeutend, da ich
in Großbritannien als Studentin automatisch krankenversichert
bin, deshalb überlege ich, ob eine zusätzliche Versicherung
überhaupt notwendig ist. Mir geht es hier vor allem um solche
Sachen wie Rücktransport im Notfall.

Rücktransport aus England? Im Notfall??? Dringend Bedingungen lesen!!! Dringend! Und bitte durch einen Fachmann und nicht durch Deinen Bruder!

Falsche Interpretationen

"Kein Versicherungsschutz besteht für Krankheiten
einschließlich deren Folgen, die innerhalb von 12 Monaten vor
Versicherungsbeginn bereits diagnostiziert oder der
versicherten Person bekannt waren.

Das war Satz 1!

Dies gilt auch für
Schwangerschaften, bei denen die Konzeption (Befruchtung)
bereits vor Versicherungsbeginn lag.

Satz 2

Heilbehandlungen und
andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der
versicherten
Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des
Versicherungsabschlusses
bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten
Umständen
rechnen musste."

Satz 3!

Wenn laut Arzt keine Anfälle zu erwarten sind, da der
Versicherte gut medikamentös eingestellt ist und es schon seit
langem keine Anfälle gab, fällt das ja eigentlich nicht unter
„mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen
musste“, oder? Demnach wären also Anfallsfolgen mitversichert?

Fällt bereits unter Satz 1 - Satz 3 findet damit keine Anwendung! Du nimmst doch Medikamente, oder???

Wer hat diese Bedingungen??? Damit willst Du nicht versichert sein, oder???