Zusatzversicherung für stationäre RV-Maßnahme?

Hallo!

Wenn man gesetzlich krankenversichert ist, gibt es ja die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die einem z.B. bei einem stationären KKH-Aufenthalt (u.a.) die Belegung eines Ein-Bett-Zimmers ermöglicht.

Gibt es sowas auch für eine stationäre Reha/Teilhabe am Arbeitsleben über den RV-Träger (hier: DRV Bund)?

Wenn ja:

  1. Hat eine solche Zusatzversicherung auch einen festen Namen (wie z.B. „Hausratv.“, „Haftpflichtv.“ etc.), damit man einen Begriff hat, mit dem man googeln kann?
  2. Oder weiß jemand vielleicht sogar eine Internetseite, wo man verschiedene dieser „Rentenzusatzversicherungen“ miteinander vergleichen kann?

Wenn nein:
Bleibt einem dann nur noch die Möglichkeit, den Aufpreis für ein gewünschtes Einzelzimmer aus eigener Tasche zu zahlen?

Was ist, wenn ein Einzelzimmer vom behandelnden/überweisenden Arzt aus medizinischen Gründen für notwendig oder zumindest für ratsam eingestuft würde (aufgrund einer bestimmten psychischen Erkrankung (die auch ursächlich für die Reha ist))?
Würde in diesem Fall vielleicht sogar die RV die Mehrkosten übernehmen?

Vielen Dank im Voraus & Gruß Conni

Hallo,

in Kureinrichtungen ist es doch meist so, dass man eh ein „hotelähnliches“ Zimmer als Einzelzimmer hat. Eine Zusatzversicherung speziell für Kuren kenne ich nicht.

Eine andere Möglichkeit wäre es, ein Kurtagegeld abzuschließen und damit das Einzelzimmer zu zahlen (sofern überhaupt Kosten entstehen).

Grüße

Lars Grimm

Was ist, wenn ein Einzelzimmer vom behandelnden/überweisenden
Arzt aus medizinischen Gründen für notwendig oder zumindest
für ratsam eingestuft würde (aufgrund einer bestimmten
psychischen Erkrankung (die auch ursächlich für die Reha
ist))?

Hinweis:
Ein brennendes Haus kann nicht mehr gegen Feuer versichert werden…

Guten Abend,

von jedem, der mal zur Reha war, hab ich immer nur gehört das es sich prinzipiell um Einzelzimmer handelt. Von daher würde ich mir wegen der Unterbringung keine Sorgen machen.

Grüße
S_E

Hallo,

_Was ist, wenn ein Einzelzimmer vom behandelnden/überweisenden Arzt aus medizinischen Gründen für notwendig _

wird es bezahlt

oder zumindest für ratsam eingestuft würde

muss nicht bezahlt werden!

VG, René

Hallo Lars.

Erstmal vielen Dank für deine Antwort!

in Kureinrichtungen ist es doch meist so,

Es ist aber keine Kureinrichtung, sondern eine (von der DRV anerkannte) Psychosomatische Klinik.

dass man eh ein „hotelähnliches“ Zimmer als Einzelzimmer hat.

„Hotelähnlich“ mag stimmen, allerdings gibt es Ein- und Zwei-Bett-Zimmer und einige wenige Drei-Bett-Zimmer.

Eine Zusatzversicherung speziell für Kuren kenne ich nicht.

Und für (RV-)Klinikaufenthalte?

Eine andere Möglichkeit wäre es, ein Kurtagegeld abzuschließen und damit das Einzelzimmer zu zahlen

Sowas gibt’s? Heißt die auch (meist) genau so (ähnlich wie bei der sog. „Krankentagegeldversicherung“), damit ich weitergeben kann, wonach gesucht werden kann?

Gruß Conni

Ein brennendes Haus kann nicht mehr gegen Feuer versichert werden…

Es geht mir hier nicht darum, was in der Praxis vielleicht nicht (mehr) möglich ist, sondern um die Theorie!
Gibt es grundsätzlich so eine Versicherung oder nicht??

Gruß Conni

Hallo!

von jedem, der mal zur Reha war, hab ich immer nur gehört das es sich prinzipiell um Einzelzimmer handelt. Von daher würde ich mir wegen der Unterbringung keine Sorgen machen.

Ich mache mir hier sowieso keine Sorgen. :smile:
Meine Frage beruht aber auf der Tatsache, dass die Klinik ausdrücklich auch Zwei- und Drei-Bett-Zimmer hat.

Gruß Conni

Hallo René.

oder zumindest für ratsam eingestuft würde

muss nicht bezahlt werden!

Danke für diese Info!
Bleibt aber noch meine Frage wäre: Gibt es für diesen Fall irgendwelche private Zusatzversicherungen?

Gruß Conni