ich hab dieser Tage von meiner Zusatzkrankenversicherung eine Tariferhöhung bekommen. Im Text heisst es „Widerspruchsrecht ist gem § …ausgeschlossen“, weil von externen Gremium bestätigt.
Gilt jetzt trotzdem das Sonderkündigungsrecht ?
ich zitiere:
„Der unabhängige Treuhänder hat die Höhe und die Notwendigkeit der Beitragsanpassung entsprechend den Rechtsvorschriften geprüft und zugestimmt. Ein Widerspruchsrecht ist daher nicht gegeben.“
was heisst das jetzt genau ? weiss das jemand ?
Danke erstmal
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