Zusatzversicherung unwirksam und wird aufgehoben?!

Hallo,

wenn eine Zahn- und Brillenzusatzversicherung in 03/2005 abgeschlossen wurde und sich jetzt im nachhinein herausstellt, dass sie nicht „zulässig“ ist. Im Klartext:

Das Land NRW lässt eine Zusatzversicherung für den Zahnbereich bei Anspruch auf Freie Heilfürsorge nicht zu. Ergo werden Deine Zusatztarife GE/ ZEG aufgehoben.
Es wird für alle anderen mediznischen Bereiche die Zusatzabsicherung erlaubt, nur für die Zähne nicht.

-> Hätte der Versicherungsvertreter das nicht bereits bei Abschluss des Vertrages wissen müssen? Da diese Zusätze bis dato niemals in Anspruch genommen wurden, was ist dann mit den bereits gezahlten Beiträgen? Es kann doch gemäß gesundem Menschenverstand nicht sein, dass die Versicherung einfach aufgehoben wird und die Beiträge unter den Tisch fallen, oder?

Liebe Grüße und Danke

Nici

Guten Tag Nici,
die Dinge liegen komplizierter, als Sie das mitteilen.
Freie Heilfürsorge in NRW als Länderangelegenheit betrifft vermutlich
nur die Polizei. Wenn das so ist, wie Sie schreiben, wird der Dreh-
und Angelpunkt die Frage sein, ob der Betroffene bei Vertragsabschluss
schon Widerrufsbeamter war oder nicht. War er das und die Gesellschaft
hat umstandswissend policiert, muss sie sich den Murks und die Folgen
zurechnen lassen. Das heißt, Ihre Chancen auf Rückerstattung der
Beiträge sind ganz gut. Auf dem Vertreter selbst würde ich nicht
herumhacken, das führt zu nichts.
War der Betroffene bei Vertragsabschluss noch kein Widerrufsbeamter
sondern in irgendeiner GKV-Kasse, dann ist die Gesellschaft -
so meine ich - ein wenig aus dem Schneider.
Gruß
Günther

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Hallo,

vielen, vielen Dank für die Antwort. Ja, ich weiß, der Sachverhalt war etwas knapp, aber zu dieser Zeit war die Eigenschaft des Widerrufsbeamten def. gegeben.
Nein, auf dem Vertreter hacke ich nicht rum. Jeder kann sich mal „vertun“…

Einen schönen Feiertag und danke nochmal für die schnelle Antwort…

Nici

Das Land NRW lässt eine Zusatzversicherung für den Zahnbereich
bei Anspruch auf Freie Heilfürsorge nicht zu.

Das kann so nicht stimmen, ich habe mehrere NRW-Polizisten in meinem Kundenkreis, die Zahnzusatztarife versichert haben. Deine Tarifbezeichnungen kommen mir ziemlich bekannt vor, wenn also noch etwas zu klären ist, kannst du mir eine Mail schreiben.

-> Hätte der Versicherungsvertreter das nicht bereits bei
Abschluss des Vertrages wissen müssen?

Eigentlich schon, aber bei Bematen und gerade bei Polizeibeamten haben viele Kollegen Wissenslücken.

bereits gezahlten Beiträgen? Es kann doch gemäß gesundem
Menschenverstand nicht sein, dass die Versicherung einfach
aufgehoben wird und die Beiträge unter den Tisch fallen, oder?

Wenn eine unzulässige Versicherugn abgeschlossen wurde, ist diese aufzuheben und die Beiträge zurückzuzahlen. Wenn einem Versicherungsnehmer aber ein Mitverschulden an der fehlerhaften Versicehrung trifft (falsche Angaben, massiven überziehen von Fristen) könnte es sein, dass Beiträge verfallen. In Deinem Fall sollte sich die Gesellschaft aber kulant zeigen.