Hi,
war von 1987 - 31.03.2001 im öffentlichen Dienst beschäftigt.
Bin im Jahr 2000 30 Jahre alt geworden.
Jetzt gab es eine Änderung in der Zusatzversorgung rückwirkend
zum 31.12.2000, dass man seine Rentenansprüche bei Arbeitger-
wechsel mitnimmt. Grund ist eine Umstellung auf ein kapital-
gedecktes Rentensystem. Voraussetzung: 5 Jahre im öfftl. Dienst
und 30 Jahre Alter. Beides wäre bei mir erfüllt gewesen.
Profitiere ich jetzt rückwirkend von der Umstellung des Systems?
Gruss
Hans