Ein Mieter bekommt vom Vermieter einen 26-seitigen Mietvertrag (Vordruck vom Haus-u. Grundeigentümerverein). Darin ist ganz klar abgemacht, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit beginnend mit dem 15.04.06 läuft - ergo die gesetz. Kündigungsfristen gelten. Im Mietvertrag ist ein A5-Zettel eingeklebt. Danach verpflichten sich die Parteien u.A., den Vertrag vor einer Frist von 48 Monaten zu kündigen. Dieser Zusatz ist jedoch nicht unterschrieben worden, sondern lediglich eingeklebt worden. Was ist jetzt gültig?
ich würde mal davon ausgehen, dass der Zettel „irgendwie“ dazwischen geraten ist und nicht für den MV bestimmt ist.
Ansonsten hilft mit sicherheit ein kurzer Anruf beim Vermieter/Verwalter.
Im Mietvertrag ist ein A5-Zettel
eingeklebt. Danach verpflichten sich die Parteien u.A., den
Vertrag vor einer Frist von 48 Monaten zu kündigen. Dieser
Zusatz ist jedoch nicht unterschrieben worden, sondern
lediglich eingeklebt worden. Was ist jetzt gültig?
Es ist also davon auszugehen, das der Zettel erst nach Unterschrift eingeklebt wurde? Da kann man evtl. das Gegenteil beweisen indem man seine eigene Mietvertragskopie vorlegt, wo dieser Zettel nicht eigeklebt ist…
Im Mietvertrag ist ein A5-Zettel eingeklebt. Danach verpflichten sich die Parteien u.A., den Vertrag vor einer Frist von 48 Monaten zu kündigen.
egal, wie das jetzt in den MV gekommen ist, ist es meiner Meinung nach nicht zulässig, jemanden vorzuschreiben, dass er irgendwann innerhalb von 4 Jahren kündigen soll.
ein solche eingeklebter Zettel dürfte aus verschiedenen Gründen ungültig sein. Wie Stiefl schon schrieb: Die Formulierung ist schwammig. Außerdem widerspricht sie der im Vertrag getroffenen Vereinbarung.
Ich würde mir allerdings Gedanken machen, was dieser Zettel bedeuten soll. In jedem Fall nachhaken!