Zusatzvertrag mit dem AG

Ich hoffe ich bin im richtigen Forum.

Hier die 1. Frage:

Der AN hat mit dem AG einen „Deal“ ausgehandelt. Der AG übernimmt die Kosten eines berufsbegleitenden Studiums. Die Dauer des Studiums ist auf 5 Semester festgelegt (Ende 01.09.07) und in dieser Zeit erhält der AN keine Gehaltsanpassung (bis Ende 2008).
Die Kosten können voll oder teilweise vom AG zurückgefordert werden, wennn das Arbeitsverhältnis seitens des AN vor Ende 2008 gekündigt wird (steht im Deal).

Der AN hat schon 2 Semester absolviert und geht nun ins 3. über. Nun wurde der AN abgeworben.Der potenzielle neue AG würde ebenfalls die Studienkosten übernehmen.

Da der AN beim jetzigen AG nicht über die Dauer des Studiums hinaus beruflich verpflichtet wurde, fragt sich der AN, was der AG wohl zurückfordern kann.
Fakt ist: 3 Semster wurden schon bezahlt, 2 dreiviertel davon war der AN für den AG tätig (bzw. wird er tätig gewesen sein). Darf/ kann der AG nun die vollen Kosten für 3 Semster zurückfordern oder lediglich die anteiligen Kosten für die nicht anwesende Zeit (einviertel Semster)?

Gibt es dafür irgendeine rechtliche Grundlage?

  1. Frage: Der AN ist seit 4 Jahren für den AG tätig. Seine Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Er möchte zum 01.07.07 beim neuen AG beginnen. Muß er dann Ende März oder Anfang April kündigen? Steht ihm in diesem Fal der volle gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Tagen zu oder sogar 30 Tage laut Arbeitsvertrag?

Vielen Dank für die Hilfe!!!

Hallo,

Der AN hat mit dem AG einen „Deal“ ausgehandelt.

Gibt es dafür irgendeine rechtliche Grundlage?

Nein, keine konkrete. Es kommt drauf an, was vertraglich genau geregelt wurde. Irgendwelche Beschreibungen der Vertragsbedingungen bringen in nem Forum nicht weiter, da es oft auf den genauen Wortlaut ankommt. Wenn dieser „Deal“ nicht von einem Anwalt gecheckt wurde, sollte man mit dem „Deal“ jetzt einen aufsuchen. Es geht ja schon um paar(tausend?) Euro. Da sollte einen eine rechtssichere Aussage schon die paar Euro wert sein.

Muß er dann Ende März
oder Anfang April kündigen?

Ende März.

Steht ihm in diesem Fal der volle
gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Tagen zu oder sogar 30 Tage
laut Arbeitsvertrag?

Kommt drauf an, was dazu vertraglich (oder evtl. tarifvertraglich) geregelt ist. Manche Arbeits-/Tarifverträge sehen eine Zwölftelung vor und das wäre schon zu beachten (auch wenn der gesetzliche Mindestanspruch von 24 Werk tagen bleibt).

MfG

Hallo,

vielen Dank für die Information.

Im Arbeitsvertrag steht lediglich, dass dem AN 30 Tage Urlaub zustehen. Der Vertrag ist kein Tarifvertrag. Im Vertrag steht nichts über Zwölftelung etc.

Soweit ich weiß muß der AN eine „Wartezeit“ von 6 Monaten im Geschäftsjahr ableisten, danach steht ihm der volle Jahresurlaub von 24 Tagen zu. Ist hiervon auszugehen?

Dankeschön!

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Hallo,

Im Arbeitsvertrag steht lediglich, dass dem AN 30 Tage Urlaub
zustehen. Der Vertrag ist kein Tarifvertrag. Im Vertrag steht
nichts über Zwölftelung etc.

Na dann steht dem AN der volle (vertragliche) Urlaub zu (Rechtsprechung dazu kann ich - mal wieder - nicht nennen … mit den Urteileefinden hat ichs noch nie so :wink:
Jep, das mit der Wartezeit trifft auch zu.

MfG

Super,
ok, ich habe nämlich auch gelesen, dass die Zwölftelung eintritt, wenn AN in der ersten Jahreshälfte austritt. 30.06. wäre der letzte Tag - ist der Austritt dann in der ersten oder zweiten Jahreshälfte? Wenn AN noch Resturlaub hätte und z.B. der 28.06. der letzte Tag wäre, dann wäre das ja noch die erste Jahreshälfte. Verwirrend …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

30.06.
wäre der letzte Tag - ist der Austritt dann in der ersten oder
zweiten Jahreshälfte?

Ähm … in der ersten Jahreshälfte*. (Irgendwie hatte ich, da von Wartezeit die Rede war - fälschlicherweise - geschlussfolgert, dass diese auch „absolviert“ wurde :frowning: …)

Nein, mit arbeiten als solches hat das mit dem Urlaubsanspruch nichts zu tun. Es geht um das Arbeits verhältnis… wie lange das geht.

* = Zwölftelung

Mooorgen :smile:

Der AN hat mit dem AG einen „Deal“ ausgehandelt. Der AG
übernimmt die Kosten eines berufsbegleitenden Studiums. Die
Dauer des Studiums ist auf 5 Semester festgelegt (Ende
01.09.07) und in dieser Zeit erhält der AN keine
Gehaltsanpassung (bis Ende 2008).
Die Kosten können voll oder teilweise vom AG zurückgefordert
werden, wennn das Arbeitsverhältnis seitens des AN vor Ende
2008 gekündigt wird (steht im Deal).

Wenns dem AG in den Sinn kommt, kann er alle bisher erstatteten Kosten zurück fordern, wenn der AG den Vertrag nicht einhält

Der AN hat schon 2 Semester absolviert und geht nun ins 3.
über. Nun wurde der AN abgeworben.Der potenzielle neue AG
würde ebenfalls die Studienkosten übernehmen.

Siehe oben. Der neue AG wird nur die Restkosten übernehmen wolen.

Da der AN beim jetzigen AG nicht über die Dauer des Studiums
hinaus beruflich verpflichtet wurde, fragt sich der AN, was
der AG wohl zurückfordern kann.

Da scheinbar eine Teilrückforderung nicht vertraglich genau definiert wurde, ist mit voller Rückforderung zu rechnen.
Es ist unerheblich zu welchen Anteilen der Vertrag erfüllt wurde. Im Endeffekt kommts nur auf zwei Fragen an:
Hat der AN seinen ertrag vollständig erfüllt ?
Dann stehen ihm auch alle Zahlungen zu.
Hat der AN seinen Vertreag nicht voll erfüllt ?
Dann hat er den Vertrag gebrochen und wenn nicht vertraglich geregelt auch keine Teilansprüche aus dem Vertrag.

Bin kein Rechtsexperte, sondern Kaufmann. habe mich im Beruf mit Verträgen auseinander setzen müssen. Dieses spiegelt daher nur meine eigenen Erfahrungen mit Anwälten und Gerichten wider.
Man sollte bei Verträgen nie darauf bauen, dass der Partner eine Teilerfüllung akzeptiert und entsprechend honoriert. M
an sollte immer damit rechnen, dass der Partner nach den Vertragspunkten volle Erfüllung fordert und Teilerfüllungen nicht akzeptiert und damit nicht honoriert.
Nur dann kann man „wirklich sicher“ sein, dass es nicht noch schlimmer wird.

Gruß
BJ

o.t.
Hi,

Wenns dem AG in den Sinn kommt, kann er alle bisher
erstatteten Kosten zurück fordern, wenn der AG* den Vertrag
nicht einhält

Du kennst den genauen Vertragswortlaut?

MfG

* hmmm …