Zusatzzahlung für Zahnersatz

Hallo,
vielleicht kann jemand helfen, man erhält ALG2 und braucht Zahnersatz. Die Krankenkasse übernimmt nur knapp die hälfte und der Rest ist Eigenanteil , dies ist mit ALG2 aber nmicht möglich und das Amt verweigert die Zuzahlung.
Man hat das Geld aber nicht damit man zahlen kann , wo bekommt man Hilfe für die Restzahlung.
Mit freundlichem Gruß

Hallo,
also da sich hier ja immer wieder was ändert bin ich da auch nicht ganz auf dem Laufenden.

Ich denke du musst bei deiner Krankenkasse formlos einen Antrag auf Härtefallregelung Zahnersatz beanspruchen bzw. einreichen. Vor Behandlung sollte ein Kostenplan von der Krankenkasse abgesegnet werden. max 2% Deines Einkommens sind von Dir selber über das ganze Jahr an Kosten für Arzt etc. zumutbar. Dann wird i.d.R. alles übernommen, natürlich aber kein „Luxuszahnersatz“

Sehr geehrter Interessent,
kann ihnen leider nicht helfen. Zusatzversicherungen für Zähne-Rundum-Schutz bieten auch die gesetzlichen Krankenkassen an.
Viele Grüße Dr. Grewe.

Die Kasse übernimmt wohl nur die Regelversorgung, alles andere über eigenes Portmonaie oder vorhandenen Zusatztarif. Wichtig Kosten können mit Zahnarzt besprochen werden.
Mfg febud

Hallo, soweit ich weiß ist es nicht verboten, das ALG 2 Empfänger eine KV Zusatz abschließen.

Ich selbst habe Hartz 4 Kunden schon eine Riesterrente verkauft, da die gesagt haben, ich bekomme zulagen und 15 € im monat wollen sie sparen um die Zulagen vom Staat mit zu nehmen.

LG

Flo

Ich kann hier leider nicht helfen.
an Deiner Stelle würde ich mich aber mal beim VDK erkundigen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast ruf dort mal an. Viele machen eine kurze Rechtsberatung, auch wenn Du z.B. nur eine
KFZ - RS- Versicherung hast.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, das Zahnersatzrisiko zu versichern wahlweise 20% 30% 50% oder 70% vom Rechnungsbetrag.
Ich selbst war bei der Württembergischen als Vertreter.
Wenn Du willst, ruf dort mal an.
( WWW.wuerttembergische.de)
Viele Grüße
Julius Jordan
Viele Grüße

hallo, da hab ich echt keine ahnung, dein zahnarzt solle jedoch wissen, an wen du dich da wenden kannst. lg

keine Ahnung sorry. Ggf Anwalt einschalten in Kombination mit Prozesskostenhilfe.

Hallo und vielen Dank für die Anfrage! Ich bin jetzt nicht die Spezialistin für Abrechnungen mit Krankenkasse, aber soweit ich informiert bin, musst du für „medizinisch notwendigen und ausreichenden“ Zahnersatz nichts dazu bezahlen, sofern man auch regelmässig beim Zahnarzt war, was über das Bonusheft dokumentiert wird Es kommt jetzt darauf an, was bei dir geplant wurde? Wenn es eine höherwertige Zahnersatzversorgung ist, kann es schon sein, dass niemand dazu bezahlt. Geh bitte nochmal zu deinem Zahnarzt und frage nach der Zahnersatzlösung, die voll von der Kasse übernommen wird. Die wird zwar nicht schön aussehen, muss aber auch nur ,wie erwähnt, „medizinisch notwendig und ausreichend“ sein.
Frage bitte auch die Helferinnen, ab wann man eine sogenannte HÄRTEFALLREGELUNG in Anspruch nehmen kann? Über die Bedingungen dafür bin ich jetzt nicht informiert. Wünsche dir viel Erfolg! LG, Kirsten

Sorry, kann da leider nicht weiterhelfen!
Bin Techniker und kein Experte in Sachen Zuzahlung!
MfG

Tut mir leid,da kann ich ihnen leider nicht weiterhelfen.
Ich kann ihnen nur beim Zahnersatz weiterhelfen.

Hallo,

als Arbeitsloser haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten „Härtefall“ zu beantragen. Je nachdem ob Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner berufstätig ist oder ob Sie vielleicht Familie haben, möglicherweise sogar noch mit minderjährigen Kindern, bekommen Sie den Zahnersatz von der Krankenkasse bezahlt. Den Antrag und nähere Informationen erhalten Sie von der Krankenkasse.

Viele Grüße
Sabsibini

danke für die Antwort aber die Härtefallregelung deckt nur die Hälfte ab.
MfG

ich danke für die Antwort , Härtefallregelung ist bereits bewilligt deckt aber nur ca.die Hälfte der Kosten.
MfG

Es gibt nur 2 Gründe warum die Kasse nicht alles zahlt 1. die 2% Eigenanteil sind noch nicht voll oder 2. Beim Zahnersatz handelt es sich nicht um einfache Leistungen … also sozusaten Luxuszahnersatz… sollte keiner dieser beiden Fälle eintreffen solltest Du Dich schriftlich beschweren… Es ist schon sehr sehr oft zu falschen Berechnungen seitens der Kasse gekommen…

Gruß

ich danke für die Antwort , Härtefallregelung ist bereits
bewilligt deckt aber nur ca.die Hälfte der Kosten.
MfG

Dann handelt es sich nicht um die Regelversorgung. Oder Ihr Zahnarzt stellt Ihnen Privatleistungen in Rechnung. Wenn Sie mir einen Überblick verschaffen, bin ich gerne bereit mir den Kostenvoranschlag einmal anzusehen.

Falls Sie mir die Unterlagen nicht zeigen wollen, würde ich Ihnen dringend raten, einen anderen Zahnarzt aufzusuchen. Die Kosten für einen weiteren Kostenvoranschlag übernimmt die Kasse.

Die Härtefallregelung ist extra für Menschen ausgelegt, die sich sonst einen Zahnersatz nicht leisten könnten.

Schönen Abend
Sabine

danke für die Antwort aber die Härtefallregelung deckt nur die
Hälfte ab.
MfG

würde Ihnen gerne den Kostenvoranschlag zukommen lassen ,selbst schaue ich da nichjt ganz durch.
MfG

Sie können die Unterlagen per email an mich schicken: [email protected] oder per Fax an 07821/990552. Sobald ich die Unterlagen angesehen habe, melde ich mich.

Gruß
Sabine

würde Ihnen gerne den Kostenvoranschlag zukommen lassen
,selbst schaue ich da nichjt ganz durch.
MfG