Hallo,
Frage: Ist ein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit zu zahlen, auch wenn im Arbeitsvertrag steht, dass alles mit dem Grundlohn abgegolten ist?
Falls ja und wenn er sich geraume Zeit weigert, diese Zuschläge zu zahlen, muss er diese dann evtl. nachzahlen.
Danke Zorro