Zuschläge für Wochenend-/Feiertags-Arbeit

Hallo… Ich arbeiite seid 9 Monaten als Altenpfleger.
Beim Vetragsabschluss fragte ich nach Zuschlägen für Sonn- und Feiertags-Arbeit, daraufhin bekam ich die Info, dass neue Mitarbeiter keine Zuschläge bekommen, weil neue Mitarbeiter einen höheren Stundenlohn hätten als altere Arbeitnehmer die noch Zuschläge bekommen, weil sie ja einen niedrigeren Stundenlohn haben. Jetzt habe ich erfahren, dass alle Mitarbeiter den gleichen Stundenlohn haben. Nur ich bin als neuer Mitarbeiter der gearschte, weil ich als einziger keine Zuschläge bekomme. Ist das rechtens. Danke. Lars

Hallo Lars,

was geht und was nicht sollte aus deinem Arbeitsvertrag oder dem diesem zugrunde liegende Traifvertrag hervorgehen. Nur weil andere Mitarbeiter eine bestimmte Leistung erhalten heißt das (leider!) noch lange nicht, dass du ebenfalls ein Anspruch darauf hast. Also wirf mal einen genauen Blick in deinen Vertrag…und irgendwelche Zusagen etc. die dir mündlich gemacht wurden sind in der Tat für den Allerwertesten…es sei denn, du hast jemanden, der das gesagt bezeugen kann. Dann könnte man u.U. den Arbeitgeber gerichtlich wegen vorsätzlicher Täuschung/Falschinformation rankriegen…aber dann ist vermutlich auch das Arbeitsverhältnis „wackelig“. Hast du mal deinen Arbeitgeber auf diesen Sachverhalt angesprochen? Manchmal hilft ein offenes Wort!

Viel Glück!!!

ckl

Hallo Lars!

Ich bin leider eher Experte für Arbeitssicherheit/Unfallschutz als für Arbeitsrecht.

Aber Deiner Beschreibung nach käme ich zum gleichen Schluss wie Du. Ich hoffe, hier liest jemand von VerDi mit, der weiß das sicher besser. Oder jemand der in BR oder MAV ist.

Also: Bin auch Deiner Meinung, kann das aber leider nicht belegen.

Alles Gute noch!

PS: Bist Du untersucht und geimpft auf Hepatitis A und B? Und auf Hep C untersucht?

Hallo Lars,
wenn ihr einen Personal/Betriebsrat habt, dann sprech diesen an. Ansonsten gibt es einige Dinge, die noch wissenswert wären: hab ihr einen Tarifvertrag, wenn ja dann gilt diese Regelung auch für Dich.
hier kannst du einiges zu Sonn-/Feiertags-/Nachtzuschlägen nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_f%C3%BCr_Sonnt…
Ich hoffe es hilft
Lg Elivra

Hallo Lars, zu Deiner Frage kann ich Dir leider keine kompetente Antwort geben . LG

Hallo… Ich arbeiite seid 9 Monaten als Altenpfleger.
Beim Vetragsabschluss fragte ich nach Zuschlägen für Sonn- und
Feiertags-Arbeit, daraufhin bekam ich die Info, dass neue
Mitarbeiter keine Zuschläge bekommen, weil neue Mitarbeiter
einen höheren Stundenlohn hätten als altere Arbeitnehmer die
noch Zuschläge bekommen, weil sie ja einen niedrigeren
Stundenlohn haben. Jetzt habe ich erfahren, dass alle
Mitarbeiter den gleichen Stundenlohn haben. . Lars

Vertrags-Schluss
Hallo Lars,

ich bin nicht fuer Arbeitsrecht zustaendig, sondern fuer Abmahnungen wg. Urheberrecht.
Wenn Du BEI VERTRAGS-SCHLUSS Infos bekommen hast, die falsch waren, kannst Du u.U. den Arbeitsvertrag anfechten.

Das loest aber das Arbeitsverhaeltnis.

Ich wuerde mit dem Betriebsrat sprechen und ein FREUNDLICHES Gespraech mit der/dem Vorgesetzten suchen.

„Rechtens“ ist es sicher nicht, Dir falsche Infos zu geben. Wenn tatsaechlich alle Mitarbeiter den gleichen Lohn erhalten, gibt es ja keinen Grund, Dir keine Zuschlaege zu geben.

Dann solltest Du mit einem Anwalt fuer Arbeitsrecht reden und Dich informieren, ob Du faire Bezahlung im Notfall auf dem Klageweg durchsetzen kannst.

GANZ WICHTIG: check nochmal, ob WIRKLICH alle Mitarbeiter den gleichen Lohn bekommen. Ich habe erlebt, dass in Betrieben da viel Fehl-Information verbreitet wird.

Dies ist keine Rechtsberatung. Fuer arbeitsrechtliche Beratung musst Du zum Anwalt. In vielen Staedten gibt es regelmaessig kostenlose Beratung durch ehrenamtliche Anwaelte - mach Dich doch mal schlau, ob es das in Deiner Stadt auch gibt.

Viele Gruesse & viel Erfolg,
Veranda

Hallo,

es handelt sich hier um eine rein rechtliche Frage, die ich als Experte für Gehaltsfragen nicht beantworten kann. Evtl. liegt hier eine arglistige Täuschung o.ä. vor, davon habe ich aber wie gesagt keine Ahnung.

Gruß

Hallo, Lars
Sorry, nicht mein Gebiet.
atsch

Hallo Lars,
sicher kann das in den Bundesländern unterschiedlich sein, erst recht, wenn es sich um ein privates Unternehmen handelt.Sollte das Altenpflege jedoch staatlich sein, also zum öffentlichen Dienst gehören, so gilt der TVÖD ( Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes). Dort sind alle Zuschläge geregelt.

Wenn das Altenpflegeheim einen anderen Träger besitzt, dann ist im Arbeitsvertrag sicher etwas dazu geregelt.
Auf alle Fälle kann man den Arbeitgeber fragen: Wo steht das ? Also schriftlich zeigen lassen, wo diese unterschiedliche Zahlungsweise aufgeführt ist!

Dort müsste dann auch sichtbar sein, ob es sich bei neuen Mitarbeitern wirklich um einen höheren Stundenlohn handelt.
Wenn in diesem Altersheim mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt sind, könnte ein Personalrat/ Betriebsrat existieren, auch an den kann man sich wenden.

Alles Gute!

Hallo thyrael23051973.
Soweit mir bekannt ist, finden sie die Regelungen was die Zuschläge betrifft in ihrem Tarifvertrag.
Gibt es in ihrem Unternehmen einen Betriebsrat?
Wenn ja, wenden sie sich an diesen mit ihren Tariffragen.
Hoffe ihenen einen kleinen Schritt gezeigt zuhaben.

MfG
Benno

Hallo,
Zuschläge beruhen in der Regel auf tarifvertraglichen Regelungen. Kläre daher ab, welcher Tarifvertrag für Dich gültig ist. Das kannst Du mit Sicherheit über die Gewerkschaft (ver.di) tuen. Die Gewerschaft kann die Zuschläge gegebenenfalls auch für Dich einfordern, so Du Mitgliede bist. Dies kann ich Dir nus anraten.