Zuschläge kurzarbeit

Hallo,
wenn man laut normalen Arbeitsrhytmus an Feiertagen, Nachts oder Sonntags arbeiten gehen würde, diese aber wegen Kurzarbeit ausfallen, würde man dann trotzdem die Schichtzuschläge bekommen, die man bekommen hätte wenn man arbeiten gewesen wäre.

danke.

Hallo,

regelmäßig anfallende Zeitzuschläge (außer Mehrarbeit)werden beim KuG grundsätzlich berücksichtigt gem. §§ 178, 179 SGB III
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html

&Tschüß
Wolfgang

P.S.: Wäre eigentlich eher eine Frage fürs Brett „Versicherungen“ gewesen, deswegen kam wohl bisher auch keine Antwort.