Zuschläge zur Krankenversicherung

Hallo,

eine junge Frau ist dauerhaft krank (chronisch und unheilbar) und überlegt sich, wie die Auswirkungen auf die Beiträge zur Krankenversicherung ab ihrer ersten Arbeit sind.

a) Strebt sie eine Beamtentätigkeit an, muss sie sich zu 50% privat versichern. Wird eine private Krankenversicherung von ihr höhere Beiträge verlangen als von Personen ohne Vorerkrankung?

b) Nimmt sie eine Angestelltentätigkeit auf, wird sie sich in der AOK oder DAK o.ä. versichern. Gibt es dort auch Zuschläge wegen Vorerkrankungen?

c) Ist sonst noch etwas zu beachten? Ist es vorteilhaft oder nachteilig, eine Minderung der Erwerbstätigkeit nachzuweisen?

d) Wie wird eigentlich eine Person versichert, die das Erwachsenenalter erreicht und durch einen Verkehrsunfall seit dem Alter von 8 Jahren körperlich und geistig behindert ist?

Danke für eure Tipps
Viele Grüße
C.

Hallo,

eine junge Frau ist dauerhaft krank (chronisch und unheilbar)
und überlegt sich, wie die Auswirkungen auf die Beiträge zur
Krankenversicherung ab ihrer ersten Arbeit sind.

a) Strebt sie eine Beamtentätigkeit an, muss sie sich zu 50%
privat versichern. Wird eine private Krankenversicherung von
ihr höhere Beiträge verlangen als von Personen ohne
Vorerkrankung?

Wenn sie chronisch und unheilbar krank ist, wird sie vermutlich gar nicht von einer PKV angenommen, einen Beitragszuschlag wird sie auf jeden Fall zahlen müssen. Beides hängt natürlich von der Diagnose ab (in meinen Ohren klingt „chronisch und unheilbar“ ziemlich dramatisch).

Es könnte jedch sein, dass sich diese Frage gar nicht stellt, weil bei einer ernsthaften Erkrankung eine Verbeamtung gar nicht vorgenommen wird (sondern im Angestellten-Verhältnis beschäftigt wird).

b) Nimmt sie eine Angestelltentätigkeit auf, wird sie sich in
der AOK oder DAK o.ä. versichern. Gibt es dort auch Zuschläge
wegen Vorerkrankungen?

Nein.

c) Ist sonst noch etwas zu beachten? Ist es vorteilhaft oder
nachteilig, eine Minderung der Erwerbstätigkeit nachzuweisen?

Bezüglich der Einstellung oder der Krankenversicherung ?

d) Wie wird eigentlich eine Person versichert, die das
Erwachsenenalter erreicht und durch einen Verkehrsunfall seit
dem Alter von 8 Jahren körperlich und geistig behindert ist?

Wie war sie denn als Kind versichert ? Gesetzlich, privat, Beihilfeanspruch ?

immer wieder muss man korrigieren!

Hallo,

eine junge Frau ist dauerhaft krank (chronisch und unheilbar)
und überlegt sich, wie die Auswirkungen auf die Beiträge zur
Krankenversicherung ab ihrer ersten Arbeit sind.

a) Strebt sie eine Beamtentätigkeit an, muss sie sich zu 50%
privat versichern. Wird eine private Krankenversicherung von
ihr höhere Beiträge verlangen als von Personen ohne
Vorerkrankung?

Wenn sie chronisch und unheilbar krank ist, wird sie
vermutlich gar nicht von einer PKV angenommen, einen
Beitragszuschlag wird sie auf jeden Fall zahlen müssen. Beides
hängt natürlich von der Diagnose ab (in meinen Ohren klingt
„chronisch und unheilbar“ ziemlich dramatisch).

Bei Verbeamtung maximal 30% RZ und Kontrahierungszwang bei bestimmten PKV Gesellschaften!

Ohne genaue Diagnosen ist keine Aussage möglich, außer die mit der Maximalregelung!

Es könnte jedch sein, dass sich diese Frage gar nicht stellt,
weil bei einer ernsthaften Erkrankung eine Verbeamtung gar
nicht vorgenommen wird (sondern im Angestellten-Verhältnis
beschäftigt wird).

Dann eben nicht - aber das wird dennoch gemacht!

c) Ist sonst noch etwas zu beachten? Ist es vorteilhaft oder
nachteilig, eine Minderung der Erwerbstätigkeit nachzuweisen?

Es ist Pflicht den Arbeitgeber zu informieren und bei der PKV sind alle risikorelevanten Punkte anzugeben!

Bezüglich der Einstellung oder der Krankenversicherung ?

d) Wie wird eigentlich eine Person versichert, die das
Erwachsenenalter erreicht und durch einen Verkehrsunfall seit
dem Alter von 8 Jahren körperlich und geistig behindert ist?

Wie war sie denn als Kind versichert ? Gesetzlich, privat,
Beihilfeanspruch ?

Ohne weitere fakten nicht zu beurteilen - wenden Sie sich an den Betreuer oder das Versorgungsamt!

Thorulf Müller

P.S.: Wenn Ihr etwas nicht wisst, dann schweigt! Thema Kontrahierungszwang PKV bei Beamten!

Frage
Hallo,

Thema Kontrahierungszwang PKV bei Beamten!

Bezieht sich das nicht nur auf Neugeborene? Oder einen Tarifwechsel in einen Tarif mit niedrigeren Leistungen?

Grüße

Laber

Hallo,

Thema Kontrahierungszwang PKV bei Beamten!

Bezieht sich das nicht nur auf Neugeborene? Oder einen
Tarifwechsel in einen Tarif mit niedrigeren Leistungen?

Das bezieht sich Beamte zu bestimmten Zeitpunkten oder bestimmten Voraussetzungen!

Thorulf Müller

Wenn sie chronisch und unheilbar krank ist, wird sie
vermutlich gar nicht von einer PKV angenommen, einen
Beitragszuschlag wird sie auf jeden Fall zahlen müssen. Beides
hängt natürlich von der Diagnose ab (in meinen Ohren klingt
„chronisch und unheilbar“ ziemlich dramatisch).

Bei Verbeamtung maximal 30% RZ und Kontrahierungszwang bei
bestimmten PKV Gesellschaften!

CAVE: Nicht bei Beamtenanwärtern, sonst aber absolut richtig.

und wieder: immer wieder muss man korrigieren!
Beamtenanwärter sind nicht verbeamtet - und selbst das ist falsch!

Die Regelungen stehen alle festgeschrieben in den Unterlagen!!! Ich werde den Teufel tun und die allgemein diskutieren! Wen es interessiert, der kann unter www.pkv.de nachlesen.

Antworten gibt es auf ganz konkrete Frage - dann kann man sagen: Ja, du kannst bzw. nein, Du kannst nicht!

Thorulf Müller

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn sie chronisch und unheilbar krank ist, wird sie
vermutlich gar nicht von einer PKV angenommen, einen
Beitragszuschlag wird sie auf jeden Fall zahlen müssen. Beides
hängt natürlich von der Diagnose ab (in meinen Ohren klingt
„chronisch und unheilbar“ ziemlich dramatisch).

Bei Verbeamtung maximal 30% RZ und Kontrahierungszwang bei
bestimmten PKV Gesellschaften!

CAVE: Nicht bei Beamtenanwärtern, sonst aber absolut richtig.

Beamtenanwärter sind nicht verbeamtet - und selbst das ist
falsch!

Spitzfindig?

Die Regelungen stehen alle festgeschrieben in den
Unterlagen!!! Ich werde den Teufel tun und die allgemein
diskutieren! Wen es interessiert, der kann unter www.pkv.de
nachlesen.

Und da steht eindeutig drin, dass die Öffnungsaktion nicht für Beamtenanwärter in der Ausbildung gilt!

Antworten gibt es auf ganz konkrete Frage - dann kann man
sagen: Ja, du kannst bzw. nein, Du kannst nicht!

Volle Zustimmung, da hier allerdings weder Fragen, noch Antworten existieren, muss man das Thema halt theoretisch für mehrere Fälle angehen!

Neugeborene
Hallo,

Thema Kontrahierungszwang PKV bei Beamten!

Bezieht sich das nicht nur auf Neugeborene? Oder einen
Tarifwechsel in einen Tarif mit niedrigeren Leistungen?

Das bezieht sich Beamte zu bestimmten Zeitpunkten oder
bestimmten Voraussetzungen!

Bei ihrer Geburt war die junge Frau das Kind zweier Beamter und wurde deshalb „zwangsweise“ in der gleichen Versicherung wie die Mutter privat (mit Beihilfeanspruch) versichert.

Sie wird diesen Status aber wohl nicht im Erwachsenenalter beibehalten können. Oder ist dafür irgendeine Konstellation denkbar?

Viele Grüße
Cirwalda

CAVE: Nicht bei Beamtenanwärtern, sonst aber absolut richtig.

Beamtenanwärter sind nicht verbeamtet - und selbst das ist
falsch!

Spitzfindig?

Ja, ich liebe es!

Die Regelungen stehen alle festgeschrieben in den
Unterlagen!!! Ich werde den Teufel tun und die allgemein
diskutieren! Wen es interessiert, der kann unter www.pkv.de
nachlesen.

Und da steht eindeutig drin, dass die Öffnungsaktion nicht für
Beamtenanwärter in der Ausbildung gilt!

in der Ausbildung!!! in der Ausbildung!!!

Auch das ist Spitzfindig!

Der Absatz bezog sich nicht auf Beamtenanwärter, sondern stellte eine allgemeine Aussage dar!

Dann ist Sie doch PKV versichert - muss man hier alles immer langsam erfragen (aus der Nase ziehen)??

Dann hat Sie Anspruch auf eine Vollversicherung bei Entfall der Beihilfe und Antragstellung innerhab von zwei Monaten bei der Gesellschaft!!! Bei pflichtversicherung macht man dann eine Anwartschaft!

Thorulf Müller

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke euch allen o.w.T.