Hallo an alle,
habe einige Frage bezüglich zu Zwangsversteigerung.
Ich habe den Zuschlag für eine Eigentumswohnung bekommen.
Was bedeutet das jetzt für mich bin ich jetzt rechtmäßige Eigentümer?
Kann sich der Gläubiger nachträglich den Zuschlag wieder zurücknehmen?
Kann ich ohne Bedenken meine momentane Mietverhältnis kündigen?
ein Zuschlag heißt noch lange nicht, dass es auch wirklich zum Verkauf kommt. Also auf gar keinen Fall schon alles in die Wege leiten und die Wohnung kündigen.
Fachlich bin ich leider nicht so bewandet um im Einzelnen zu sagen, woran der Kauf jetzt noch scheitern kann. Vielleicht kann dazu jemand anderes was sagen.
Gruß
Phoebe
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Hallo an alle,
habe einige Frage bezüglich zu Zwangsversteigerung.
Ich habe den Zuschlag für eine Eigentumswohnung bekommen.
Was bedeutet das jetzt für mich bin ich jetzt rechtmäßige
Eigentümer?
Ja
Kann sich der Gläubiger nachträglich den Zuschlag wieder
zurücknehmen?
Nein.
Allerdings ist der Zuschlagbeschluss eine gerichtliche Entscheidung und als solche überprüfbar. Ein Einspruch hätte also in der Regel nur Erfolg, wenn ein Verfahrensfehler passiert ist oder Grundrechte des Schuldners missachtet wurden.
Es stellt sich hier die Frage nach dem Termin der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses.
Weiss ich auch nicht genau, hab mal was von 2 Wochen gehört. Aber in dem Info des Amtsgericht Calw http://www.zwangs-versteigerung.de/Calw/Calwinfo00.htm steht:
„Nach Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses wird ein besonderer Termin zur Erlösverteilung anberaumt.“
Ich denke ein Anruf bei dem Rechtspfleger klärt das Problem.
Kann ich ohne Bedenken meine momentane Mietverhältnis
kündigen?
OK vielen Dank N.Schmidt für die wertvolle Info.
Hab nach der Zuschlag halt die Sicherheitsgebühr überlassen.
Ich könnte sogar jetzt direkt in die Wohnung einziehen laut Gläubiger und Gericht.
Die Wohnung ist Frei muß halt die üblichen Reno arbeiten durchführen.