Zuschlag für Alleinerziehende

Habe 2 Kinder, Sohn 16, Tochter 18 seit dem 27.06.2010.
Mein Sachbearbeiter hat nun meinen Zuschlag auf null gestrichen, da meine Tochter jetzt 18 ist gibt es auch für den Sohn nichts mehr!
Ist das richtig??

Habe 2 Kinder, Sohn 16, Tochter 18 seit dem 27.06.2010.
Mein Sachbearbeiter hat nun meinen Zuschlag auf null
gestrichen, da meine Tochter jetzt 18 ist gibt es auch für den
Sohn nichts mehr!
Ist das richtig??

Hallo Franjo1962,

leider habe ich von der Materie keine Ahnung, da mich das nicht betrifft. Ich habe aber mal gegoogelt und dabei folgendes herausgefunden:

  1. Abs. 3 Nr. 1 erkennt einen Mehrbedarf in Höhe von 36% der maßgebenden Regelleistung an, wenn der/die Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben Jahren lebt. Dasselbe gilt, wenn der Alleinerziehende mit mehreren Kindern unter 16 Jahren zusammenlebt, dabei ist es nicht erforderlich, dass ein Kind davon unter sieben Jahre alt ist. Der Mehrbedarf von 36% entspricht der rechnerischen Betreuung von drei minderjährigen Kindern (je Kind 12%). Die Leistung beläuft sich beim vollen Eckregelsatz West auf 124,20 EUR - gerundet 124,00 EUR -, beim vollen Eckregelsatz Ost auf 119,16 EUR, gerundet 119,00 EUR. Ein Mehrbedarf von 36% darf auch dann nicht überschritten werden, wenn drei Kinder unter sieben Jahren im Haushalt des Alleinerziehenden leben; nach Abs. 3 Nr. 2 ergibt sich auch kein höherer Mehrbedarf. Ein höherer Mehrbedarf als 12% der maßgebenden Regelung je Kind errechnet sich nur, wenn tatsächlich ein Kind unter sieben Jahren oder zwei Kinder unter 16 Jahren im Haushalt des Alleinerziehenden leben.

Quelle: http://www.erwerbslosenforum.de/an.htm

Da hier nur von Kindern unter 16 Jahren die Rede ist, fürchte ich, die Entscheidung ist rechtens. Bevor du aber Klage beim Sozialgericht einreichst, würde ich mich erkundigen, ob du nicht eventuell für deine 18-jährige Tochter zwei Jahre zu lange Geld bekommen hast. Nicht daß du eventuell was zurückzahlen mußt. Schlafende Hunde soll man bekanntlich nicht wecken! Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben.

LG

Martin

Habe 2 Kinder, Sohn 16, Tochter 18 seit dem 27.06.2010.
Mein Sachbearbeiter hat nun meinen Zuschlag auf null
gestrichen, da meine Tochter jetzt 18 ist gibt es auch für den
Sohn nichts mehr!
Ist das richtig??

Hallo Franjo 1962,
soviel wie ich weiss, bekommst Du für deinen Sohn noch weiterhin einen Zuschlag bis er 18 wird.
Ich weiss ja nicht wo Du wohnst, aber gehe doch mal auf die Internetseite: www.bg45.de , da kannst Du per Kommentar die Frage nochmal stellen und wahrscheinlich bekommst Du eine antwort durch den Rechtsanwalt „Häußler“, eben auf dieser Seite. Versuch es doch einfach mal.
Gruß cherry88

Hallo!
Welchen Zuschlag haben Sie denn bekommen? Und auf welcher Basis lautet die Begründung für die jetzige Ablehnung?
Hat Ihre Tochter eigenes Einkommen? (abgesehen vom Kindergeld)
Welche Voraussetzungen galten für den Zuschlag? Bezieht sich der Zuschlag nur auf die Kinder? (jedes für sich genommen oder bd. zusammengefaßt)
Bitte mehr Hintergrundwissen, da die Beantwortung der Frage sich sonst äußerst schwierig gestaltet!
Danke
LG

Habe 2 Kinder, Sohn 16, Tochter 18 seit dem 27.06.2010.
Mein Sachbearbeiter hat nun meinen Zuschlag auf null
gestrichen, da meine Tochter jetzt 18 ist gibt es auch für den
Sohn nichts mehr!
Ist das richtig??

Habe 2 Kinder, Sohn 16, Tochter 18 seit dem 27.06.2010.
Mein Sachbearbeiter hat nun meinen Zuschlag auf null
gestrichen, da meine Tochter jetzt 18 ist gibt es auch für den
Sohn nichts mehr!
Ist das richtig??

Hallo,
Es ist nicht richtig. Für deine Tochter ja, aber für deinen Sohn nicht.

Hat sich zwischenzeitlich erledigt.
Ich musste aber Widerspruch einlegen und begründen warum meine Tochter meinen Sohn nicht „miterzieht“.
Wäre meine Tochter zuhause und hätte keine Arbeit oder Schule/Ausbildung wäre der Zuschlag gestrichen worden, da das Amt davon ausgeht, dass 18-jährige bei der Erziehung helfen.

Freud mich, das es sich zum guten erledigt hat.
Lg. manja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

meiner Meinung nach müsste für deinen Sohn noch 12% bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden…

Habe 2 Kinder, Sohn 16, Tochter 18 seit dem 27.06.2010.
Mein Sachbearbeiter hat nun meinen Zuschlag auf null
gestrichen, da meine Tochter jetzt 18 ist gibt es auch für den
Sohn nichts mehr!
Ist das richtig??

Hallo Franjo1962,
sorry, meine Antwort hat durch Urlaub usw lange gedauert.
Falls noch nicht beantwortet, dann kann ich sagen, dass die Entscheidung des Sachbearbeiters falsch und unzulässig ist.
Leg schriftlich Widerspruch ein.

Grüße

opa2009