Zuschlag für Bereitschaft

Mal folgender fiktiver Fall angenommen:

Firma, 100 AN, kein Betreibsrat, kein Tarifvertrag.

Die Firma möchte einen 24-Stunden-Notdienst einrichten, 365 Tage im Jahr.

Es betrifft nur eine Abteilung, aus der sich zwei MA den Notdienst teilen sollen.

Sie würden sich jetzt wohl irgendwie, z.B. wochenweise abwechseln.

Wie ist die Bezahlung / Freizeitausgleich in anderen Unternehmen für soetwas geregelt?

Interessant wäre, was ohne Einsatz gezahlt in der Bereitschaft gezahlt wird und was, wenn ein Einsatz gemacht werden muss.

Die MA müßten meist auch noch eine halbe Stunde zum Unternehmen hin- und nachher auch wieder zurückfahren. Es entstehen also auch Fahrtkosten mit dem Privat-PKW.

Für die MA wäre die Bereitschaft ja schon eine ziemliche Einschränkung: keine Termine, bei denen man nicht mal eben weg kann, keinen Alkohol trinken, Handy immer am Mann, kein kleiner Kurzausflug am Bereitschaftswochenende mit der Family irgendwohin usw.

Grüße

Holygrail

Mal fiktiv geantwortet:

Verhandlungssache! Ihr zwei seid doch gerade sehr Sehr SEHR wichtig für die Firma, da seid Ihr doch in einer Sputzen-Verhandlungsposition. Also nicht schüchtern sein! Wie wärs mit nem Auto?

Ciao

Mal fiktiv geantwortet:

Verhandlungssache! Ihr zwei seid doch gerade sehr Sehr SEHR
wichtig für die Firma, da seid Ihr doch in einer
Sputzen-Verhandlungsposition. Also nicht schüchtern sein! Wie
wärs mit nem Auto?

Ja, schon klar, dass es Verhandlungssache ist. Ein Orientierungspunkt wäre halt gut.

Nur ein Firmenwagen, den man dann ja auch noch versteuern muss, wäre m.E. zu wenig.

Man arbeitet dann ja Montags bis Freitags täglich 8 Stunden und hat noch 16 Stunden Bereitschaft.

Dazu kommen Samstag und Sonntag je 24 Stunden.

Ein von uns angedachter Vorschlag war 25% des Lohns für die reine Breitschaft ohne Einsatz, normaler Lohn + 25% Überstundenzuschlag für Einsätze.

Wenn Einsätze sind, dann werden aufgrund der Anfahrt mindestens 4 Stunden bezahlt, auch wenn der Einsatz kürzer ist.

Samstags und Sonntags sollte der Überstundenzuschlag 50% betragen.

Wäre das ok? Weicht das stark von anderen Bereitschaftsregelungen ab?

Grüße

Holygrail