Hallo liebe Experten,
folgender Sachverhalt ist mir kürzlich zu Ohren gekommen, der mich doch in Hinblick auf den Sinn und die Rechtmäßigkeit beschäftigt. Falls sich hier jemand auskennt, wäre ich für eine Stellungnahme sehr dankbar.
Grundsätzlich geht es um die Heizkostenabrechnung einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienblock. Die abrechnenden Stadtwerke verfahren dort neuerdings so, dass je nach Verbrauch prozentual ein Rohrwärmezuschlag gezahlt wird, da durch jede Wohnung zu den Heizkörpern auch die jeweiligen Rohre durchlaufen(auch Wärme abgeben).
In dem konkreten Sachverhalt verhält es sich nun wie folgt.
Auf der jährlichen Abrechnung wird dann abhängig vom Heizungsverbrauch der Rohrwärmezuschlag draufgerechnet. Personen die viel heizen, zahlen nur wenig Zuschlag bzw. bekommen anteilig Rohrwärme erstattet. Um so weniger die Mieter heizen um so höher fällt der Rohrwärmezuschlag aus.
Ist das nicht widersprüchlich? Mieter versuchen die Heizkosten zu senken und nehmen kühle Temperaturen in der Wohnung in Kauf zahlen dann aber im Endeffekt wieder drauf.
Soweit ich weiß regelt § 7 der HeizkostenVO die Verteilung des erfassten Verbrauchs nicht jedoch der nichtgemessenen Rohrwärme.
Ich weiß ebenso, dass ein Zuschlag gerechtfertigt ist, wenn dies durch zusätzliche Messgeräte erfasst wird (BGH,Urteil vom 12.Mai 2010,4 Az.VIII ZR170/09). Jedoch trifft das hier nicht zu. Der Zuschlag ist pauschal prozentual nach Verbrauch.
Handelt es sich hier um eine Grauzone, mittels derer die Stadtwerke mögliche Verluste bei Sparverhalten entgegenwirken können?
Für Antworten danke ich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Florian