Den Zuschlages den man für ein Jahr befristet bekommen hat, wenn man von ALGI in ALG II gefallen ist, wird ja ab 2011 nicht mehr gezahlt. Jetzt meine Fragen: Ist diese Gesetzgebung schon durch den Bundesrat abgesengnet? Oder gehört diese Regelung noch in das Paket der Verhandlungen die noch laufen.
Ich danke euch für eure Mühe
Brigitte