Zuschnell?

Huhu liebe Forum Freunde,

hier mal ein Sachverhalt:

PersonA wird geblitz (30 Zone) mit 64 (abzüglich Toleranz) also 34
zschnell.
Das Auto ist angemeldet auf seinen Vater PersonB.

Nun bekommt PersonB eine Anhörung mit vorwürfen des Vergehens und nem
Foto (kann man mehr oder weniger PersonA ekennen).
Er beruht sich auf sein Aussageverweigerungsrecht, weil
Familienmitglied. Gibt desweiteren an, das er diejenige Person
belehrt hat und diese das Auto nicht mehr fahren darf…

Nun kommt ein Brief, in dem steht, dass das Verfahren gegen PersonB
eingestellt wurde.

Drei Tage später erhält PersonA eine Zeugenvorladung.

Nun die Fragen:

Wieso kommen die darauf PersonA einzuladen?
Muss PersonA dort erscheinen?
Muss PersonA aussagen machen?
Wie ist das in soeinem Fall mit 3 Monaten verjährung?
Was sagt ihr dazu? gibts nen Ausweg?

vielen dank für diskusionen lg

Hallo,

Person B hat bestritten der Fahrer zu sein, aber den Fahrer innerhalb der Familie zu kennen, und sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Da dürfte die Bußgeldstelle mal eben die Passbilder der Familie angeschaut, und eine verblüffende Ähnlichkeit mit A festgestellt haben.

Deshalb hat A jetzt diese Einladung bekommen, und Einladungen von der Polizei braucht A nicht annehmen, und auch nichts aussagen.

Die Verjährung beträgt für A drei Monate nach der Versündigung, wird aber wohl in kurzer Zeit durch einen Anhörungsbogen unterbrochen werden, und läuft ab der Anordnung zur Anhörung wieder von vorne.

Einen Ausweg hätte es vielleicht gegeben wenn Papa anders reagiert hätte. So dürfte die Sache gelaufen sein.

Und falls A noch Probezeit hat, wird die natürlich um zwei Jahre verlängert, und eine Nachschulung gibt es noch dazu, wenn es der erste Verstoß in der Probezeit war.

Gruß

hartmut

Hallo,
ausserdem wird oft noch bei den Nachbarn geklingelt und ein Foto gezeigt.

Gruß

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Auch huhu,

PersonA wird geblitz (30 Zone) mit 64 (abzüglich Toleranz)
also 34 zschnell.

zügig, zügig

und nem Foto (kann man mehr oder weniger PersonA ekennen).

Keine Angst, das ist nur ein schlechter Ausdruck, das Original ist
besser

Er beruht sich auf sein Aussageverweigerungsrecht, weil
Familienmitglied.

Damit hat er also gesagt, dass der Böse in seiner Familie sitzt, das
schränkt den Personenkreis etwas ein

Gibt desweiteren an, das er diejenige Person belehrt hat und diese
das Auto nicht mehr fahren darf…

Streng! Hilft aber in der Sache nicht wirklich.

Nun kommt ein Brief, in dem steht, dass das Verfahren gegen
PersonB eingestellt wurde.

Das war klar, er war es ja nicht.

Drei Tage später erhält PersonA eine Zeugenvorladung.

Das war zu erwarten.:

Wieso kommen die darauf PersonA einzuladen?

Siehe oben. So groß wird die Familie ja nicht sein.

Muss PersonA dort erscheinen?

Nein.

Muss PersonA aussagen machen?

Nein.

Wie ist das in soeinem Fall mit 3 Monaten verjährung?

Die gilt. Aber natürlich wird die Unterbrochen, wenn irgendwas
passiert. Also zum Beispiel ein Brief kommt.

Was sagt ihr dazu?

Blöde Sache, das.

gibts nen Ausweg?

Zahlen?

Grüßerle
Richard

Also Probezeit liegt bei PersonA nicht vor.
Auch keine Punkte.

Aber 1Monat Fahrverbot belastet ungemein die Arbeitsmöglichkeiten und somit das täglich Brot von PersonA, sicher sollte einem das Bewusst sein bevor man da reinrauscht. Nachher hätte man eben vorher alles besser gewusst.

Sollte jetzt erstmal abgewartet werden oder gleich mit der Tür ins Haus, Bezahlen, Schein Weg… ?+

Vielen vielen lieben Dank schonmal für euer bemühen

lg

Hallo,

abwarten, aber keine Hoffnung machen, ganz selten geht auch mal was unter.

Wenn Person A eine weiße Weste hat, kann Person A wenn es zum Fahrverbot kommt, den Schein innerhalb 4 Monaten den Zeitpunkt der Abgabe bestimmen. Durch Einspruch kann das auch noch etwas in die Länge gezogen werden, auch mit Absprache mit der Bußgeldstelle.

An manchen Orten kann wenn der Führerschein beruflich benötigt wird, gegen Erhöhung ( Verdoppelung ) des Bußgelds auch auf ein Fahrverbot verzichtet werden. Ist regional sehr unterschiedlich.

Noch ein Tipp für die Zukunft, wird innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft noch ein Verstoß mit über +25 festgestellt, gibt es wieder ein Fahrverbot, ohne die 4Monatsfrist.

Gruß

hartmut

hallo hartmut,

danke für das bemühen.

Nicht zur Zeugenvernehmung gehen und keine Aussage machen,
bedeutet ja einen gewissen mehr Aufwand für die Behörden, kann das in Rechnung gestellt werden?

Gerade wenn ein Polizist vorbei geschickt wird.

Oder wird es erst teurer wenn klar ist wer es ist und der jenige nicht bezahlt … Mahnung … unsoweiter

vieln dank

ach un noch eine Frage,

wenn Person A also nicht erschein, nichts sagt, nicht anruft und keine Aussage macht,
so erhält sie bestimmt früher oder später (aber sicherlich inerhalb von 3 Monaten) einen Anhörungsbogen, ab da beginnen die 3 Monate neu!
Richtig?

Muss man auf den Anhörungsbogen antworten?
Wenn Ja! muss man nur aussagen zur Person machen! Richtig?
Wenn Nein! was dann? Mahnung? Innerhalb 3Monate?

lg

Jabeide!!!
Hallo!

Er beruht sich auf sein Aussageverweigerungsrecht, weil
Familienmitglied. Gibt desweiteren an, das er diejenige Person
belehrt hat und diese das Auto nicht mehr fahren darf…

Wenn man schon weiß, dass man ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, sollte man es auch wahrnehmen und nicht angeben, dass es scih beim Täter um ein Familienmitglied handelt, dem gegenüber man Autorität besitzt. Es ist nämlich keinesfalls so, dass die Behörde das, was der Zeuge freiwillig ausplaudert, nicht als Beweismittel verwerten dürfte.

Hallo,

mal kurz zusammengefasst die zwei Beiträge.

Es wird nicht teurer wenn nicht reagiert wird, es wird eine Gebühr für den Bußgeldbescheid in Höhe von 20€ plus Einschreibegebühr ( bis 5,60€ ) fällig, egal wie hoch der Aufwand ist.

Richtig, sobald die Anhörung angeordnet worden ist, beginnt die 3Monatsfrist also nicht erst wenn der Anhörungsbogen kommt. Auf den Bogen braucht man nicht antworten. A könnte sich da höchstens stärker belasten, deshalb ist schweigen besser.

Wenn nicht darauf geantwortet wird, kommt mit größter Wahrscheinlichkeit dann der Bußgeldbescheid, aber der kommt auch wenn A antwortet.

Gruß

hartmut

PersonA wird geblitz (30 Zone) mit 64 (abzüglich Toleranz)also 34 zu schnell.

Hallo hannsn,

Toleranz?? geblitzt 64; 64-30=34 wo ist die Toleranz (3km/h). Also mit 67 geblitzt!? 67-30-3=34

ABER schon mal daran gedacht, dass 64 (Toleranz egal) in einer 30iger Zone mehr als doppelt so schnell ist, oder um 113% zu schnell.

Gem. Katalog €100* + 3 Punkte + 1 Monat Busfahren. Viel zu wenig für eine Verdoppelung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
Schöner fände ich statt Punkte und Geldstrafe, für jeden Euro einen Tag Busfahren.

Zur üblichen Vorgehensweise: Halter, gibt an nicht gefahren zu sein. Schweigt weil Täter Familie ist.
Somit wird anhand des Fotos der Fahrer ermittelt. Dies kann über die Fotos aus Führerschein, Perso geschehen. Im Zweifel taucht einer auf und möchte alle Bewohner aus dem Halterhaus sehen oder es wird in der Nachbarschaft ein Foto herumgezeigt. Vielleicht kennt der Dorfsheriff auch den Täter persönlich. Dann steht der Täter fest. Eine Rückmeldung braucht PersonB nicht geben. Das Ticket ist schon geschrieben. Gegen das Fahrverbot kann man per Verkehrsgericht ggf. durch Erhöhung des Strafgeldes herum kommen. Bei Überschreitungen im Verdopplungsfall meist jedoch nicht.
Unterscheide 34km/h zu schnell bei 30=113% od. 120=28%.
Sollten auch andere straßenverkehrsrechtliche Dinge beim Täter dokumentiert sein, bleibt auch das Fahrverbot.

Gruß
Ingo