Zuschüsse bei neuer Ausbildung

Meine Schwester hat bereits ne abgeschlossene Berufsausbildung und ist in diesem Beruf auch seit ca. 1 1/2 Jahren tätig. Da ihr die Arbeit nicht mehr gefällt, möchte sie gerne eine neue Ausbildung machen.
Da sie aber mittlerweile eine eigene Wohnung und ihr Auto (damit sie zur Arbeit kommt) zu finanzieren hat, meine Frage.
Gibt es da Unterstützung vom Staat in Form von Mitzuschüssen oder Wohngeld, damit der finanzielle Unterschied nicht ganz so groß ist??? Wie hilft der Staat sonst noch in so einem Fall?
Ich meine, daß sie nicht umschulen kann, da sie ja in einem Arbeitsverhältnis steht und deshalb eine neue Ausbildung anfangen muss, wenn sie es in dem alten Job nicht mehr aushält.

Hallo!
Ich habe ganz genau das gleiche Problem! Ich habe schon eine Ausbildung und bin auch eineinhalb Jahre tätig. ich habe mich schon überall erkundigt. Es gibt keine zuschüsse für eine zweite Ausbildung mehr. Das ist Pech mir wurde dann gesagt… dann müssen sie halt in ihrem beruf bleiben. Ich hab auch Auto und Wohnung kann man alles vergessen weiss auch nicht wie ich das dann weiterhin bezahlen soll.
lg Rebecca

Es gibt sehr wohl Zuschüsse!
Hi!

Den normalen Zuschuss - die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) - gibt es leider nur für die erste Berufsausbildung. Darüberhinaus nicht mehr.

Allerdings hat man ab seiner zweiten Berufsausbildung die Möglichkeit, folgende Sozialleistungen zu beantragen:

  • ALG II: Das ALG II ist nicht, wie man denkt, nur für Arbeitslose gedacht. Es wird auch Geringverdiener (-> Azubis) gewährt. Allerdings muss man zur Beantragung seine kompletten Vermögensverhältnisse offen legen.

  • Wohngeld: Zusätzlich kann auch noch Wohngeld (ab der 2. Ausbildung) beantragt werde, sollte ALG II nicht genehmigt werden.

Liebe Grüße
Andre

Hallo,

es ist zwar richtig, daß man als Auzubildender in der 2. Ausbildung Anspruch auf Wohngeld hat. In der Praxis scheitern aber viele Azubis mit ihrer Ausbildungsvergütung an dem Mindesteinkommen, welches man bei dem Wohngeld erreichen muß, um einen Anspruch zu haben.

Dieses Mindesteinkommen kann man mit einer Faustformel selbst errechnen:

Regelsatz + Miete + Nebenkosten = Mindesteinkommen

Der Regelsatz beläuft sich in den westlichen Bundesländern bei Alleinerstehenden auf 345,- € und bei Paaren auf jeweils 311,- € sowie bei Kindern auf 207,- €. In den östlichen Bundesländern lauten die Zahlen 331,- € und jeweils 297,- € bei Paaren.

Es gibt allerdings entsprechende Ausnahmen - weitere Infos sind unter http://www.lehreundgeld.de nachzulesen.

Gruß!