Zuschüsse bei Selbstständigkeit

Hallo,
ich möchte meinen jetzigen Job (Angestellter) kündigen und mich selbständig machen. Ich habe vor Immobilien anzukaufen und diese dann als Ferienwohnungen zu vermieten. Meine Frau ist Beamtin und würde das „erste Einkommen“ sichern. Habe ich Chancen auf staatliche Förderungen? Ich habe mal gehört das es 1Jahr lang 2000 Euro vom Staat gibt wenn man den Sprung in die Selbstständigkeit wagt … ?

Ja, das stimmt,

anbei der Link!! Wende Dich an Deine Arge!

Grüße

Thorsten und vorsicht vor „Existensberatern“

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zen…

Hallo,

leider kann ich dir auf deine Frage keine Antwort geben. Ich würde mich bei eiem Steuerberater erkundigen.
Viel Erfolg wünscht
Ute

hallo,

zunächst einmal vielen dank für die interessante frage und das vertauen.
sicher haben sie recht, wenn sie schreiben, dass man staatliche förderungen erhalten kann, wenn man sich selbstädnig macht. doch wie über all gilt auch hier, wer was will muss bestimmte voraussetzungen mitbringen und erfüllen.

so wie sie ihre frage stellen, kann ich keine direkte antwort darauf geben. ich müsste wissen wo sie ihr vorhaben realisieren wollen. ausserdem bedenken sie bitte, dass wenn sie einen job kündigen, sie z.b. auf der agentur der arbeit eine drei monatige sperre bekommen werden. hier könnten sie dann, wenn sie alg 1 berechtigt wären, den gründungszuschuß beantragen. der ist aber nur in höhe der alg 1 leistung zgl. 300 euro für die sv. das ganze ist aber zeitlich sehr begrenzt und es wird zur zeit an der schraube gedreht diese leistungen zu reduzieren. es gibt regionale förderungen, kfw gelder landesförderungen - dazu brauchen sie aber einen tragfähigen businessplan und konzeption und eine hausbank, die das mitträgt.

um ihnen konkrete auskunft geben zu können sollte ich einfach mehr über ihr vorhaben wissen.

gern können sie uns wieder kontaktieren und hoffen ihnen einwenig weiter geholfen zu haben.
mfg oliver zott [email protected]

Hallo,

das gab es einmal, jedoch hat sich das ales geändert. Ich bin aktuell nicht im Thema. Ich würdeaber einmal bei der Agentur für Arbeit anfragen. Von denen kam das Übergangsgeld früher.

MfG Friedrich

Hallo M.Kater,
soweit ich weiß (bin kein Berater in dem Bereich), bezieht sich der Existenzgründungszuschuss nur auf derzeit Arbeitslose. Die können den Zuschuss beantragen, wenn sie sich selbstständig machen und erhalten dann eine Zeit lang das Arbeitlosengeld sowie eine zusätzliche Unterstützung während man sein Unternehmen aufbaut.
Es gibt aber viele verschiedene Zuschüsse und Fördermöglichkeiten. Man spricht nicht ohne Grund vom „Förderdschungel“… Ich würde Ihnen empfehlen, ihren konkreten Fall der IHK bzw. (falls sie derzeit arbeitslos gemeldet sind) der Agentur für Arbeit zu schildern. Die können Ihnen entweder direkt weiterhelfen oder Sie an die entsprechenden Stellen vermitteln.
Viel Erfolg!

hallo,

tut mir leid, das ist zulange her bei mir

viele grüße

Hi!
Ich kenne nur
a) Unterstützung wenn Du Beratungsleistung benötigst (fördert die KfW bis zu 90%, denke ich)
b) Existenzgründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit heraus. D.h. Du könntest kündigen, 3 Mo. arb.los bleiben, dann die Förd. beantragen -> das müsste klappen.
Beste Grüße + viel Glück!

Hallo,

über das Arbeitsamt gibt es nur Gründungszuschuß (GZ). Dieser läuft erstmal 9 Monate in Höhe des Alosengelds zzgl. 300€. Achtung jedoch, bei Eigenkündigung drohen 3 Monate Sperrzeit (also kein Alosengeld).

Möglicherweise gibt es andere Förderungen f. Selbständige. Hier kann man sich unter www.foerderdatenbank.de schlau machen.

Das kann man nicht pauschal beantworten. Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen, die auch von Bundesland zu Bundesland anders gestaltet sind.
Sie können unter nachfolgendem Link des BMWI weitere Infos erhalten: http://www.existenzgruender.de/checklisten_und_ueber…
Ferner könnte es sein, das es Zuschüsse vom Arbeitsamt gibt, soweit ich weiß wenn man aus der Arbeitslosigkeit gründet. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall. Weiterhelfen könnten Ihnen noch die lokale IHK oder ein guter Steuerberater.

Guten Tag!

Genaue Auskünfte kann Ihnen Ihre Arbeitsagentur erteilen.
Ich weiß nämlich nur folgendes:
Wenn man aus der Arbeitslosigkeit heraus den Schritt in die Selbständigkeit wagt, gibt es für ein Dreivierteljahr einen Existenzgründerzuschuss in Höhe von ca. 65% des Arbeitslosengeldes (eventuell waren es sogar 100%, da bin ich mir nicht mehr sicher) + 300€ Zuschuss zur sozialen Absicherung (Krankenversicherung z.B.). (Beachte - bei Kündigung gibt es eine Sperre für 3 Monate. In diesem Fall glaube ich nicht, daß ein Zuschuss gewährt wird, da aus eigenem Willen ein Arbeitsverhältnis beendet wurde)
Dieser Zuschuss ist an einige Voraussetzungen gebunden, die erfüllt werden müssen. Es muss ein Existenzgründungskonzept erarbeitet werden und wenn dieses einen wirtschaftlich langfristigen Erolg aufzeigt, kann man den Zuschuss erhalten.
Aus einem Arbeitsverhältnis heraus zu gründen- da kenne ich mich mit Zuschüssen nicht aus.
Es gibt aber auch eine Vielzahl von Darlehensmöglichkeiten zu sehr günstigen Konditionen für Existenzgründer.
Vielleicht gibt es in Ihrer Nähe z. B. ein „ego.pilot“-Netzwerk. Dort werden Existenzgründer und jene, die es vorhaben, Schritt für Schritt begleitet und das generell kostenlos!
Sie können erst einmal aber auch ein Nebengewerbe (neben dem Job) führen als sogenannter Kleinunternehmer, wenn Ihr Einkommen aus der Selbständigkeit max. pro Jahr 17.500 € beträgt, dann umsatzsteuerbefreit.

Wenn weitere Fragen sind, bitte melden.

Mfg

Martina Schratz