Hallo!
Ich habe eine Frage an euch? Ich möchte mit meinem Bruder eine gbr eröffnen. Ich bin arbeitslos und er macht noch Zivildienst. Die Frage ist kriegen wir den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) vom Arbeitsamt? Denn ich allein bin ja arbeitslos.
Geht es überhaupt auf gbr so einen Zuschuss zu bekommen? Wie lange muss mann arbeitslos sein das mann so einen Antrag stellen darf?
Mit Dank im Voraus!
Hallo,
grundsätzlich steht es jedem frei, eine GbR zu gründen. Anders ist es, wenn man staatliche Hilfe in Anspruch nehmen will. Die Förderung von Selbständigkeit durch das Arbeitsamt (Ich-AG oder Überbrückungsgeld) bekommt man, wenn
a) Arbeitslosengeldbezug von mind. 1 Tag vorhanden ist
b) eine unabhängige Stelle (Bank, IHK) dem Vorhaben positiv gegenüber steht. Bedeutet also, dass Ihr ein Unternehmenskonzept mit Finanzierungsplan, Marktchancen etc. erstellen müsst. Google mal unter „Existenzgründung“. Es gibt eine Menge von Seiten, die Hilfestellung anbieten, u.a. die Seiten der IHK aber auch diverser anderer Stellen, die auch weitere Förderungen durch das Land, den Bund und die EU vorstellen.
Gruß
Benita
Hi Suedi,
ich glaube kaum, dass du eine GbR als Existenzgründung für die ICH-AG machen kannst. Die andere Möglichkeit ist das Überbrückungsgeld. Wobei du bei der ICH AG im ersten Kalenderjahr monatlich 600 Euro, im zweiten 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro beziehst. Du bist dann verpflichtet, Krankenkasse und REntenbeiträge zu bezahlen. Wobei bei einigen Krankenkasse der Betrag für die ICH-AG güstiger ist, als wenn dud dich anders selbststädnig machst. Wenn du mehr als 25.000 Euro Gewinn (nicht Umsatz) im Jahr (nicht Kalenderjahr sondern Beginn der Förderung) machst, musst du das dem Arbeitsamt melden und dann fällt die Förderung weg.
Am besten lässst du dich mal bei deinem zuständigen Arbeitsamt beraten. Es werden dort auch Seminare über die ICH-AG angeboten.
Liebe Gruesse
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Hallo!
Auch hallo,
Ich habe eine Frage an euch? Ich möchte mit meinem Bruder eine
gbr eröffnen.
Ist moeglich. Ihr muesst aber trotzdem jeder einzeln einen Gewerbeschein beantragen.
Ich bin arbeitslos und er macht noch Zivildienst. Die Frage ist kriegen wir den
Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) vom Arbeitsamt? Denn ich
allein bin ja arbeitslos.
„Wir“ kriegen nicht den Ich-AG-Zuschuss, sondern nur Du, wenn Du auch Arbeitslosengeld beziehst.
Ohne Arbeitslosenleistungsberechtigung auch keinen Ich-AG-Zuschuss.
Dein Bruder braucht fuer die Unternehmensgruendung die Nebentaetigkeitserlaubnis der Zivildienstbehoerde.
Geht es überhaupt auf gbr so einen Zuschuss zu bekommen?
Die gesellschaftsform interessiert das AA nicht, sondern nur Deine Unternehmensgruendung zur Beendigung Deiner Arbeitslosigkeit.
Wie lange muss mann arbeitslos sein das mann so einen Antrag
stellen darf?
So lange, wie Du Arbeitslosengeld (oder AA-ersatzleisungs-)berechtigt bist.
Mit Dank im Voraus!
Hi,
wenn du nach Ina’s Beitrag noch Fragen hast:
Die Arbeitsämter bieten regelmäßig Info-Versanstaltugen zum Thema.
Einfach anrufen und einladen lassen.
MfG
StefanR
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