Zuschüsse für den Arbeitgeber

Hallo liebe Experten,

es gibt doch eine Förderung vom Arbeitsamt für den Arbeitgeber. z.B. wenn er einen Arbeitssuchenden einstellt, kann er bis zu 50% des Gehaltes, ein halbes Jahr lang vom Arbeitsamt bezuschusst werden. Der Antrag muss vom Arbeitgeber gestellt werden und dann vom Arbeitsamt genehmigt werden. Wie verhält es sich wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitsuchenden verwandt ist, aber er die Möglichkeit hat ihn einzustellen? Wird der Antrag schon von vorneweg abgelehnt? Wie sieht es aus, wenn der Arbeitssuchende kein Arbeitslosengeld mehr bekommt, weil das Arbeitslosengeld abgelaufen ist und er Sozialhilfe bekommt. Gibt es über das Sozialamt oder über das Jobcenter auch Förderungen und Zuschüsse für den Arbeitgeber, wenn er jemanden einstellt, der arbeitssuchend ist?

Vielen Dank - Heike

Hallo Heike,

zur Förderung bei Verwandtschaftsverhältnissen kann ich nichts sagen, aber zu der anderen Frage.

Das liegt wohl mit im Ermessen des Vermittlers.

Ich z.B. beziehe kein Einkommen, weder ALG2 noch Sozialhilfe, aber mein Vermittler hat auf meine Frage angeboten: 30% des Bruttolohns für 3 Monate. Immerhin etwas .

Für den zweiten Fall also einfach den Vermittler nett fragen und für den ersten Fall… auch? Es soll ja nur ein Anreiz für den potentiellen AG sein. Nicht Sinn ist, daß sonst das Gehalt nicht gezahlt werden könnte. Denn was wäre sonst nach der Förderung?

Ach so: unbefristet muß das Arbeitsverhältnis schon sein, wenn trotzdem aus welchen Gründen und wann auch immer gekündigt wird, guckt die Agentur genau nach, warum. Ggf. sind dann Förderungen zurückzuzahlen. Ob das nun nur für Arbeitgeberseitige Kündigung gilt oder auch für Kündigung durch den AN … ?

Soweit mein Kenntnisstand, keine Garantie :wink:

Schönen Gruß
Silvia

Hallo Silvia,

danke für den Tipp, vielleicht weißt Du das ja auch. Muss der Arbeitsvertrag erst zustande kommen oder wartet man auf die Bewilligung der Förderung vom Arbeitsamt?

Liebe Grüße - Heike

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Hallo Heike,

meines Wissens muß der Vertrag erst zustandekommen, aber am besten setzt sich dann der Arbeitgeber mit dem Vermittler in Verbindung um den genauen Ablauf zu klären und damit nachher nicht irgendwelche Fristen überschritten oder Formulare nicht/zu spät eingereicht werden.

Bei mir war es so, daß der Arbeitgeber den Vermittler kannte (Zeitarbeitsfirma hat für sich gesucht und angefragt und kannte halt einige Vermittler hier in der Agentur). Aber auch sonst - wenn der potentielle Arbeitgeber interessiert ist, wird er die Zeit bestimmt finden, da wenigstens anzurufen. Die Agentur _sollte_ interessiert sein, den Arbeitsuchenden aus den Statistiken rauszubekommen.

Die Telefonnummer seines Vermittlers hat man ja meist?

Bzw. der zu Vermittelnde sollte seinen Berater aufsuchen und ihn fragen (löchern, Notizen machen) wie das nun genau abläuft. Ansprechen ob überhaupt und wenn ja wie der Ablauf nun genau ist, ob der AG mal anrufen könnte … oder so.

Schönen Gruß
Silvia

danke für den Tipp, vielleicht weißt Du das ja auch. Muss der
Arbeitsvertrag erst zustande kommen oder wartet man auf die
Bewilligung der Förderung vom Arbeitsamt?