Zuschüsse für Fahrtkosten oder sonstiges?

Hallo zusammen ;D

Ich beginne jetzt meine 2. Ausbildung, da mir mein erlernter Beruf nicht wirklich Spaß gemacht hat.
Meine Frage wäre nun ob man irgendwelche Zuschüsse für Fahrtkosten bekommt oder sonstige Zuschüsse für Azubis.
BAB geht allerdings nicht dieser Antrag wurde bereits abgelehnt das es sich um eine zweite Ausbildung handelt.

Also ich wohne mit meinem Freund zusammen und bin 20 Jahre alt. Im ersten Lehrjahr bekomme ich 450 € brutto, mein Freund erhält 700 € brutto und ist auch noch in der Ausbildung, wir haben monatliche Kosten für die Wohnung von 210 € Kalt und Nebenkosten 130 €, hinzu kommt natürlich noch Essen, Strom und das sonst so anfallende.
Meine Ausbildungsstelle liegt etwas weiter weg und somit muss ich zukünfigt mit dem Zug fahren, hier fallen monatlich 123,30 € an (speziell hierfür eine Lösung?)

Ich wollte nun auch mal versuchen Wohngeld zu beantragen, da das Geld hinten und vorne nicht langt!

Hat irgendwer sonst noch Ahnung wo man Zuschüsse beantragen kann…bzw was einem zusteht?

Danke schonmal im Vorraus!

Hallo,

tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus!

MfG Friedrich

Hallo ich möchte versuchen Dir weiter zu helfen. Mit dem Wohngeld das ist so eine Sache, wenn Du dem Grunde nach als Auszubildende keinen Anspruch auf BAB hast, wird Dir auch kein Wohngeld gewährt. Jetzt hast Du nicht geschrieben, ob Dein Freund BAB erhält oder auch eine Ablehnung erhalten hat. Wenn er nur Ausbildungsgeld erhält, dann solltet ihr unbedingt Wohngeld beantragen. Achtet aber bitte darauf, dass er der Antragsteller ist. Weiterhin hast Du nicht geschrieben, ob Du eigentlich bei Deinen Eltern wohnen könntest. Wohnen Deine Eltern weit weg und die tägliche Fahrt zu Deinem Ausbildungsplatz wäre nicht zumutbar, dann kannst Du bei Deinem zuständigen Job-Center vorsprechen und Zuschüsse beantragen. Die bekommen unter 25-Jährige aber nur unter der Bedingung, dass die tägliche Anreise von der elterlichen Wohnung zum Ausbildungsort nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sind. Aus diesem Grund ist Dir das Anmieten einer eigenen Wohnung nach den Bestimmungen des SGB II (Harz IV) erlaubt.
Ich hoffe ich konnte Dir ein paar Tips geben.Wenn Du noch weitere Fragen hast, schreib mir einfach.

Allenfalls ggf. Wohngeld, ansonsten werden sämtliche Leistungen ausgeschlossen sein wegen Zweitausbildung!
Kommt natürlich auch auf Einkommen des Freundes an…
Vielleicht kann Ausbildungsstätte ja auch Zuschuss geben, fragen kostet nichts, dafür haben sie besonders engagierte Azubine!

Hallo!
Was dir genau zu steht, kann ich dir leider nicht sagen! Du kannst es aber auf jeden Fall mit Wohngeld und/oder Hartz IV-Ausgleich versuchen! Evtl. wäre BaföG noch eine Variante! LG