ich bin alleinerziehende Mutti, war nach der Elternzeit Harz 4 und beginne jetzt am 22.08.2012 eine Tätigkeit. Der Arbeitsvertrag beinhaltet mindestens 15 h in der Woche, das Bruttogehalt 9,-. Je nachdem wie viele Tage im Monat errechnet sich mein Gehalt. (also ca. 570,- € brutto)
Wo kann ich jetzt für was Anträge stellen? Es wäre mir wirklich sehr recht, wenn ich nicht mehr auf das Arbeitsamt angewiesen wäre.
Mein erstes Gehalt (vom August) erhalte ich am 20. September. Damit auch meinen ersten Lohnzettel.
Hallo,
Verstoß gegen FAQ 1129 (keine Ich-Fragen stellen), sonst wird der Beitrag und die Antworten gelöscht.
Unabhängig vom Beitrag bekommt eine Hartz-4, die eine Tätigkeit aufnimmt und so geringes Nettoeinkommen erzielt, weiterhin ALG 2 als „Aufstockung“, also weiterhin die ARGE.