Zuschüsse für Kranke und Famillien?

Hallo Liebe Wer-Weiss-Was Com

Ich habe da eine Frage zum Sozial Recht bzw zum Hartz4 bei der ihr mir vlt helfen könnt???

Ich lebe mit meiner Patnerin in in einer 3 Raumwohung wir haben nen kleines Kind 2 Jahre 3 Monate

So dazu bestehen mehre Fragen:

  1. Unser kleiner sollte eigentlich Unterhalt von seinem Vater bekommen dieser sieht sich aber dazu nicht in der Lage oder was auch immer…

So das Kindergeld wird vom Landkreis zu 100% auf das einkommen des Kindes angerechnet so nun stellt sich mir die Frage wie es wäre wenn wir auch Unterhalt vom Vater bzw von der Unterhaltsstelle bekommen würde wird dieses auch zu 100% auf das Hartz4 angerechnet oder wie funktioniert das???

  1. tens Ich bin an einer Psychichen Krankheit Namens Panikstörung erkrankt und Frage mich ob ich für die Medikamenten und Heilungkosten beihilfen beantragen kann

Also wie geschildert bin ich seid ca 1 1/2 Jahren an dieser Krankheit erkrankt und hoffe nartürlich auf schnelle Heilung und Arbeitsfähigkeit aber leider Strapazieren die Medikamente und die Fahrten zu meiner Ambu Psychiotherapeutin mein einkümpte als Hartz4 Empfänger Stark… nun meine Frage an euch gibt es zuschüsse oder ähnliches für Fahrten zu Ärzten oder beihilfe zu Medikamenten Kosten???

Und nun die lezte Frage

Was können Famillien als Leistungen und Zuschüsse beim Hartz4 oder Kindergeld etc beantragen???

Bitte zählt mir alles auf von Zuschüssen zur Kita Schule etc ich habe da leider echt keine Ahnung vielen Dank im Voraus :****

Ps: So da es hier ja leider viele Leute gibt die der ansicht sind alle Hartz4 Empfänger wollen den Stadt nur ausbeuten ein kleines Komentar von mir im Voraus

Ich will weder den stadt noch das Land noch irwenn anderes Ausnehmen ich möchte nur eine schnelle Genesung damit ich wieder Arbeitsfähig bin. Und solange dies nicht der Fall ist einfach die beste unterstützung für mich so wie für meine kleine Familie ich hoffe das könnt ihr verstehen

Hallo!

Sind nicht Hartz IV Empfänger regulär krankenversichert ?
Also wer ist Ansprechpartner wenn es um Medikamentenzuzahlung und Fahrtkosten zu Behandlungen geht ?
Die Krankenkasse !

Man wird bei geringem Einkommen(liegt hier garantiert vor) von Zuzahlungen befreit. Und Fahrkosten? Auch das wird bezahlt/erstattet wenn es medizinisch notwenigig ist,was ja sicherlich der Arzt bestätigen wird. Dessen Honorar wir ja schließlich auch bereits bezahlt.

MfG
duck313

Hallo,
bezüglich der Hartz 4 Fragen kann man sich an die Arbeitsagentur wenden. Das gilt auch für Zuschüsse vom Amt. Je offener man hier den Mitarbeitern die eigenen Umstände beschreibt, desto besser können die Mitarbeiter Ihnen dort weiterhelfenhelfen.
Alle Fragen zu  Medikamentenzuschüsse beantwortet Ihre Krankenkasse. Bei chronisch Kranken (chronisch heißt, die Krankheit ist nicht endgültig heilbar oder es dauert sehr lange und die Patienten sind auf lange Zeit auf Medikamente angewiesen) gibt es auf jeden Fall finanzielle Hilfe durch die Krankenkasse. Vielleicht sollten Sie die Kasse auch mal nach einer Zuzahlungsbefreiung fragen, evtl. auch erstmal nur auf Zeit.
Was die Unterhaltszahlungen angeht, hilft das Jugendamt weiter. In einigen Städten werden z.B. Pässe für die Kinder ausgegeben, die damit viele Vergünstigungen damit erhalten, z.B. für Fahrtkosten, Essengeld (Kindertageseinrichtungen)
Grundsätzlich würde ich vorher anrufen und einen Termin vereinbaren. Persönlich zu erscheinen macht immer einen besseren Eindruck, als alles über Telefon oder gar Emails zu erledigen.
Zur Sicherheit können Sie sich in einer ruhigen Minute alle Fragen einzeln aufschreiben. Damit vergessen Sie bei den Terminen nichts.
Nur Mut, nicht verzweifeln! Schlechter kann es doch nicht werden, oder??? :wink:
Viel Glück!

Sind nicht Hartz IV Empfänger regulär krankenversichert ?

Sollten sie sein.

Also wer ist Ansprechpartner wenn es um Medikamentenzuzahlung
und Fahrtkosten zu Behandlungen geht ?
Die Krankenkasse !

Nö. Nicht immer.

Man wird bei geringem Einkommen(liegt hier garantiert vor) von
Zuzahlungen befreit.

Nein, wird man nicht! Auch für ALGII-Bezieher gilt, dass sie ihren Anteil genauso leisten müssen wie jeder andere auch: 2 % von 382€*12=91 € pro Jahr. Erst was drüber liegt fällt unter die Befreiung.

Und Fahrkosten? Auch das wird
bezahlt/erstattet wenn es medizinisch notwenigig ist,was ja
sicherlich der Arzt bestätigen wird.

Nein, das stimmt nicht! Fahrtkosten werden von der Krankenkasse nur in notwendigen Fällen zur STATIONÄREN Behandlung übernommen. Ambulant nur in besonderen Ausnahmen, bspw. Chemotherapie oder Dialyse. Psychotherapie gehört NICHT dazu! Dafür gibt es eine im Regelsatz enthaltene Pauschale von ca. 23 €. Was drüber hinaus geht - da müsste man es wohl auf einen Prozess ankommen lassen. Da streitet man sich munter.

Dessen Honorar wir ja
schließlich auch bereits bezahlt.

Und was bitte hat das mit der Ausgangsfrage zu tun?

Ist das hier jeder schwätzt wie er kann?

Die Frage wird wohl wg. Verstoß gegen FAQ:1129 gelöscht.

Allgemein geantwortet: Unterhalt wird voll auf ALGII angerechnet. Der Bezieher ist aber verpflichtet, alles zu tun, um den zu senken. Man kann als Bezieher also nicht auf den Unterhalt verzichten nach dem Motto, das Amt zahlt eh. Die werden darauf drängen, dass man sich kümmert und den Unterhalt dort auch ggf. holen.

Medikamente müssten von der Krankenkasse bezahlt werden, ansonsten den Arzt fragen, warum der keine verschreibt, die von der Krankenkasse übernommen werden. Fahrtkosten zur Therapie müssen aus dem Regelsatz beglichen werden.

Im übrigen wäre eine Beratungstelle vor Ort eine Empfehlung, bspw Pro Familie, Diakonie etc. Die können auch mit Sachspenden unterstützen und auf lokale Angebote hinweisen.

Guten Morgen,

tut mir leid, aber da kenne ich mich nicht aus. Jedoch gibt es bei jeder Stadt under jedem Kreis i.d.R. ein Sozialamt, das mit kenntnisreichen Mitarbeitern besetzt ist und Ihnen hier sicher weitere Auskünfte geben kann. Auch bei den Kirchengemeinden oer der Caritas gibt es meistens Leute, die sich hier perfekt auskennen!

Viel Erfolg´und viele Grüße
Friedrich

Stimmt wohl danke