Hallo,
mal angenommen, ein Unternehmer möchte seinen Mitarbeitern einen „Bonus“ oder einen Zuschuss geben. Z.B. Mitarbeiter A soll einen Gutschein von 100,- € erhalten und Mitarbeiter B eine Firmen-Tankkarte für den privaten Pkw.
Dürften aus gesetzlicher, steuerlicher, oder sonstiger Sicht diese Zuschüsse grundsätzlich geleistet werden, oder müssten sie auf ein best. Geldlimit begrenzt werden? Ist diese Art der entgeldlichen Mitarbeiter-Unterstützung überhaupt rechtmäßig?
Hallo,
mal angenommen, ein Unternehmer möchte seinen Mitarbeitern
einen „Bonus“ oder einen Zuschuss geben. Z.B. Mitarbeiter A
soll einen Gutschein von 100,- € erhalten und Mitarbeiter B
eine Firmen-Tankkarte für den privaten Pkw.
Dürften aus gesetzlicher, steuerlicher, oder sonstiger Sicht
diese Zuschüsse grundsätzlich geleistet werden,
Grundsätzlich können „Zuschüsse“, „Geschenke“ oder was auch immer in beliebiger Höhe gemacht werden.
ABER diese müssen halt dann ggf versteuert werden. War das die Frage?
Generell dürfen Zuschüsse jeder Art an den Mitarbeiter gemacht werden.
Geldzuschüsse sind in der Regel generell lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Sachzuwendungen können monatlich maximal 44 EUR lohnsteuer- und
sozialversicherungsfrei gewährt werden. (z.B. Warengutscheine, Tankgutscheine, Zeitschriftenabbos). Wobei auf einem Gutschein nicht der EUR-Wert ersichtlich sein darf, sondern nur die Warenbezeichnung (z.B. 44 Liter Dieselkraftstoff).
Sachzuwendungen aus „besonderem Anlass“ z.B. Geburtstag etc.
können bis zu einer Höhe von maximal 40 EUR pro Jahr an den Mitarbeiter erbracht werden.
Werden die Wertgrenzen überschritten, ist der gesamte Betrag der Zuwendung lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Viele Grüße
Thomas