Zuschüsse oder Streichung bei Lebensgemeinschaft

Hallo,

Habe ein paar Fragen: Frau A und Herr B sind langjährig verheiratet und haben einen gemeinsames Kind. Frau A hat kaum gearbeitet und wird nur eine geringfügige Rente beziehen. Herr B stirbt. Sie erhält eine Witwenrente. Herr C ist mit Frau D jahrelang verheiratet. Beide haben zwei gemeinsame Kinder. Frau D hat nie gearbeitet. Herr C verfügt nur über ein geringes Einkommen. Herr C läßt sich scheiden und zieht mit Frau A zusammen (keine Neuehe).

  1. Kann sie ihre eigenen Einkünfte bzw. Rente sowie die Witwenrente behalten, wenn sie mit Herrn C zusammen zieht.
  2. Kann Herr C seine eigenen Einkünfte behalten oder entfallen diese
  3. Muss Herr C seine Ex-Ehefrau D finanziell und die Kinder unterstützen, trotz des geringen Einkommens.
  4. Muss Frau A sich an den Unterhaltszahlungen beteiligen
  5. Bekommen Frau A und Herr C evt. Zuschüsse vom Staat, trotz evt. Unterhaltszahlungen an Frau D und die Kinder
  1. Kann sie ihre eigenen Einkünfte bzw. Rente sowie die
    Witwenrente behalten, wenn sie mit Herrn C zusammen zieht.
  2. Kann Herr C seine eigenen Einkünfte behalten oder entfallen
    diese

Hi, diese Fragen sind ja etwas merkwürdig. Klar kann sie ihre Rente behalten. Und wenn er weiterhin arbeitet, warum sollte dann sein Einkommen entfallen? Wenn beide zusammen allerdings nicht genug Geld für den Lebensunterhalt haben und Sozialleistungen beantragen, werden sie finanziell einem Ehepaar gleichgestellt. Sollte also die Frau mehr Einkommen haben als ihr Bedarf ist, wird der Überschuss beim Mann angerechnet (oder umgekehrt).

  1. Muss Herr C seine Ex-Ehefrau D finanziell und die Kinder
    unterstützen, trotz des geringen Einkommens.

Natürlich muss er das. Er ist gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Ob er allerdings tatsächlich zahlen muss, richtet sich nach der Einkommenshöhe. Er könnte allerdings, wenn die Kinder noch minderjährig sind, verpflichtet sein, sich um eine andere Arbeit mit höherem Einkommen zu bemühen, damit er (mehr) Unterhalt zahlen kann. Anderenfalls könnte eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht drohen.

  1. Muss Frau A sich an den Unterhaltszahlungen beteiligen

Nein

  1. Bekommen Frau A und Herr C evt. Zuschüsse vom Staat, trotz
    evt. Unterhaltszahlungen an Frau D und die Kinder

Evtl. ja

Gruß
Nelly