Zuschüsse: Selbstständigkeit oder Freiberufler?

Ich habe mal eine kurze Frage, wenn man sich selbstständig machen will zahlt das Arbeitsamt ja eine gewisse Zeit die Zuschüsse…Wie ist das, wenn man freiberuflich etwas nebenbei macht und dazu Ausrüstung und Material braucht???

Ich habe mal eine kurze Frage, wenn man sich selbstständig
machen will zahlt das Arbeitsamt ja eine gewisse Zeit die
Zuschüsse…

Unter gewissen Voraussetzungen schon…

Wie ist das, wenn man freiberuflich etwas nebenbei
macht und dazu Ausrüstung und Material braucht???

Wieso sollte das Arbeitsamt das bezahlen?

Weil es unter Umständen ähnlich einer Selbstständigkeit sein kann…

Moin,

ich hoffe, das diese Antwort nicht wieder gelöscht wird, wegen Verstoß gegen § xy.

Nehmen wir mal folgendes an.
Jemand ist arbeitslos, hat aber noch mindestens 90 Tage Reastanscpruch auf ALG1, dann kann er beim AA einen Antrag stellen, in dem er erklärt, daß er sich selbstständig machen möchte. Das Amt prüft dann, ob er alle Voraussetzungen erfüllt (welche genau das sind, weiß bestimmt das AA), und wenn ja, bekommt er 9 Monate lang sein ALG1 + 300,- für Sozialbeiträge, da er sich als Selbstständiger selber Versichern muß. nach Ablauf der 9 Monate fällt das ALG1 weg und er kann auf ANTRAG (ganz wichtig, DIE melden sich nicht von alleine) weitere 6 Monate die 300,- bekommen. Danach muß sich sein Unternehmen tragen. Dabei ist es unerheblich, ob er gewerblich oder freiberuflich (Journalisten z.B.) tätig sein möchte.

Allerdings kann er nicht hingehen und sagen:„Ich möchte das jetzt mal NEBENBEI machen.“ Klar, machen kann er das, aber dafür gibt es kein Geld vom Amt. Auch nicht für Anschaffungen oder ähnliches.

Hoffe, daß das für den Anfang reicht. Wenn nicht, kann „er“ sich ja mal so bei „ihr“ melden. da „sie“ gerade in ähnlicher Situation ist.

Das hilft mir erstmal schon ein Stück weiter…Aber funktioniert das nur, wenn man arbeitslos ist???

Also, ein Freiberufler ist Selbständig, genauso wie ein Gewerbetreibender.
Das ist nur der Überbegriff. Wenn also der Freiberufler die Bedingungen des Arbeitsamtes für den Zuschuss erfüllt, bekommt auch er den Zuschuss.

Nachdem der Zuschuss aber nur für Arbeitslose, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, bezahlt wird, wird ein NEBENBERUFLICH Selbständiger keinen Zuschuss bekommen.

Moin,

ja, das geht nur aus einer bestehenden arbeitslosigkeit. „Er“ muß mindestens 1 Tag arbeitslos sein oder noch mind. 90 Tage Restanspruch haben.

LG Petra