Hallo,
im April nächsten Jahres stünde für eine Arbeitnehmerin eine Gehaltserhöhung (Höhe unbekannt) + Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit an.
Gleichzeitig käme das Kind der AN in den Kindergarten.
AN überlegt nun, beim AG einen Zuschuss zum KiGa zu beantragen… Zuschuss nur über ZUSÄTZLICHE Leistungen möglich, ist also nicht vom aktuellen Gehalt „abzuzweigen“.
Wieviel dürfte der AG höchstens zusätzlich zahlen und müsste ALLES auf den KiGa-Platz nachzuweisen sein?
Was sollte AN beachten? Wie sollte AN rechnen?
Außerdem: In Rheinland-Pfalz muss AN die Kindergartengebühren ab 2010 nicht mehr zahlen - wie würde es sich mit dem Zuschuss dann verhalten?
Danke und Gruß
Anke