Zuschuss AG für Kindergartenbetreuung

Hallo,

im April nächsten Jahres stünde für eine Arbeitnehmerin eine Gehaltserhöhung (Höhe unbekannt) + Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit an.
Gleichzeitig käme das Kind der AN in den Kindergarten.
AN überlegt nun, beim AG einen Zuschuss zum KiGa zu beantragen… Zuschuss nur über ZUSÄTZLICHE Leistungen möglich, ist also nicht vom aktuellen Gehalt „abzuzweigen“.
Wieviel dürfte der AG höchstens zusätzlich zahlen und müsste ALLES auf den KiGa-Platz nachzuweisen sein?
Was sollte AN beachten? Wie sollte AN rechnen?
Außerdem: In Rheinland-Pfalz muss AN die Kindergartengebühren ab 2010 nicht mehr zahlen - wie würde es sich mit dem Zuschuss dann verhalten?

Danke und Gruß
Anke

Hallo,

Laut §3 Nr 33 EStG kann der Arbeitgeber einen Steuerfreien zuschuss zur Unterbringen der Kinder gewähren, dieser darf soweit ich weis aber die tatsächlichen Betreuungskosten nicht übersteigen.
Das gilt nur für Kinder im Kindergarten, für Schulpflichtige Kinder (Hort) gilt das nicht. Wenn das Kind die Kindertagesstätte/Kindergarten nicht mehr besucht muss das Geld ganz normal besteuert werden.