Hallo!
Nehmen wir mal an, eine alleinerziehende Mutter hat bis zum Februar des letzten Jahres ALG II bezogen (ca. 4,5 Jahre lang). Dann fand sie selbständig eine solzialversicherungspflichtige Tätigkeit, welche sie 6 Monate lang ausübte, bis sie einige Monate auf Stundenbasis und selbständig als Aushilfe arbeitete. Diesen Job hat sie jetzt nicht mehr, weswegen sie wohl in der nächsten Zeit wieder ALG II beantragen muß.
Nun hat sie sich bei einem Unternehmen beworben, welches sie gerne einstellen würde. Leider ist es ein Ein-Mann-Betrieb, der zwar dringend Unterstützung benötigt, sie allerdings nicht zu 100 Prozent bezahlen könnte. Nun gibt es ja die Möglichkeit einer Unterstüzung für den Arbeitgeber durch das Jobcenter, richtig? Gilt das auch, wenn o.g. Frau, die ja eigentlich immer „schwer vermittelbar“ war nur von ALG II bedroht ist, da sie sonst keinen Job gefunden hat? Oder muß diese schon seit einiger Zeit ALG II beziehen? Gäbe es noch andere Möglichkeiten in Form von Zuschüssen o.ä.?
Ich freue mich über eine Antwort!
M.