Zuschuß an Arbeitgeber - in diesem Falle möglich?

Hallo!

Nehmen wir mal an, eine alleinerziehende Mutter hat bis zum Februar des letzten Jahres ALG II bezogen (ca. 4,5 Jahre lang). Dann fand sie selbständig eine solzialversicherungspflichtige Tätigkeit, welche sie 6 Monate lang ausübte, bis sie einige Monate auf Stundenbasis und selbständig als Aushilfe arbeitete. Diesen Job hat sie jetzt nicht mehr, weswegen sie wohl in der nächsten Zeit wieder ALG II beantragen muß.
Nun hat sie sich bei einem Unternehmen beworben, welches sie gerne einstellen würde. Leider ist es ein Ein-Mann-Betrieb, der zwar dringend Unterstützung benötigt, sie allerdings nicht zu 100 Prozent bezahlen könnte. Nun gibt es ja die Möglichkeit einer Unterstüzung für den Arbeitgeber durch das Jobcenter, richtig? Gilt das auch, wenn o.g. Frau, die ja eigentlich immer „schwer vermittelbar“ war nur von ALG II bedroht ist, da sie sonst keinen Job gefunden hat? Oder muß diese schon seit einiger Zeit ALG II beziehen? Gäbe es noch andere Möglichkeiten in Form von Zuschüssen o.ä.?

Ich freue mich über eine Antwort!

M.

Hallo!

Hallo,

Nehmen wir mal an, eine alleinerziehende Mutter hat bis zum
Februar des letzten Jahres ALG II bezogen (ca. 4,5 Jahre
lang). Dann fand sie selbständig eine
solzialversicherungspflichtige Tätigkeit, welche sie 6 Monate
lang ausübte, bis sie einige Monate auf Stundenbasis und
selbständig als Aushilfe arbeitete.

Diesen Job hat sie jetzt
nicht mehr, weswegen sie wohl in der nächsten Zeit wieder ALG
II beantragen muß.

Darauf würde es hinauslaufen, denn binnen 6 Monaten wäre keine neue Anwartschaft für ALG I erfüllt.
( Bezogen auf das genannte Beispiel )

Nun hat sie sich bei einem Unternehmen beworben, welches sie
gerne einstellen würde. Leider ist es ein Ein-Mann-Betrieb,
der zwar dringend Unterstützung benötigt, sie allerdings nicht
zu 100 Prozent bezahlen könnte. Nun gibt es ja die Möglichkeit
einer Unterstüzung für den Arbeitgeber durch das Jobcenter,
richtig?

Das müßte dann m.W. nach Eingliederungsbeihilfe heissen.

Gilt das auch, wenn o.g. Frau, die ja eigentlich
immer „schwer vermittelbar“ war nur von ALG II bedroht ist, da
sie sonst keinen Job gefunden hat? Oder muß diese schon seit
einiger Zeit ALG II beziehen?

Theoretisch wäre sie ja noch nicht wirklich aus der Situation " ALG II " herausgefallen, da ihre letzte SV - plichtige Anstellung nur 6 Monate lang bestand.

Gäbe es noch andere
Möglichkeiten in Form von Zuschüssen o.ä.?

Mal zum zuständigem Jobcenter gehen und dort an der Information anfragen, ob es in der Niederlassung auch einen " Arbeitgeberservice " gibt.

Dort könnte der Antragsteller beraten werden, ggf. der _ Arbeitgeber _ dann auch entsprechende Anträge stellen.

Ich freue mich über eine Antwort!

M.

mfg

nutzlos