Zuschuss bis Ende des 6 Monats - wie zu verstehen?

Hallo,

wie ist folgende Vereinbarung zu verstehen:
„Nach der Entgeltfortzahlung erhalten Sie den Zuschuss bis zum Ende des 6. Monats der Krankheit.“

Also angenommen man ist seit dem 08.02.21 arbeitsunfähig…
Bekommt man den Zuschuss bis Ende August oder Ende Juli ?
Oder wäre das nur bis zum 08.08.21 ?

Danke !

Hallo,
Ende des Monats kann nicht der 08.08. sein und auch nicht Ende Juli, weil Ende Juli wären erst fünf Monate. Demzufolge bleibt eigentlich nur eine Lösung übrig, der 31.08.
Gruss
Czauderna

3 Like

Zustimmung

Dissens… Es ist die Rede von „Ende des sechsten Monats“, nicht „Ende des ersten Monats nach sechs Monaten“. Der erste Monat der Krankheit ist der Februar (es ist kein voller Monat der Krankheit, aber ein Monat, in dem die Person (mit der fraglichen Krankheit) krank ist), der zweite März, …, der sechte ist dann Juli, dessen Ende ist der 31. 7.

Viele Grüße
Bombadil

Hallo,
ja, so kann man das sehen, scheint aber nicht überall so zu sein. Wir bekamen als Krankenkasse natürlich immer die Verdienstbescheinigungen der Arbeitgeber übermittelt und da waren auch die Höhe und die Dauer der Krankengeldzuschüsse (Differenz zum tatsächlichen Netto) vermerkt. Darunter gab es auch etliche, bei denen genau diese sechs Monate aufgeführt waren, Da wurden die Monate nach folgendem Schema berechnet - 08.02. - 07.03. (1. Monat) - 08.03. - 07.04. (2. Monat) - 08.04. - 07.05. (3. Monat) - 08.05. - 07.06. (4. Monat) 08.06 - 07.07 (5. Monat - 08.07. - 07.08. (6.Monat) Zahlung des Zuschusses bis zum 31.08.
Fluppylubi wird uns sicher mitteilen, wie es sein Arbeitgeber sieht.
Gruss
Czauderna

1 Like

Danke für die Antworten !
Ich gebe euch dann die Info.

Weiß jemand zufällig, warum immer nur die Differenz zwischen Krankengeld-BRUTTO (statt Netto) und normalen Nettogehalt genommen wird ?

Hallo,
weil sich das Krankengeld-Netto nach den Abzügen zur Renten-Arbeitslosen und Pflegeversicherung ergibt. Das müsste auch in dem Bewilligungsschreiben der Krankenkasse hervorgehen.
Wenn der Arbeitgeber mehr als das als Zuschuss zahlt, stellt das Arbeitsentgelt dar und würde zur Krankengeldkürzung führen.
Gruss
Czauderna

1 Like

Guten Morgen,

ok, das hört sich logisch an.

Ich muss dann irgendwo einen „Denkfehler“ haben.
Nehmen wir an jemand verdient normalerweise 2230 Netto (3500 Brutto).
Das Brutto-Krankengeld beträgt 2000 Euro und das Netto-Krankengeld 1750 Euro.

Manchmal ist es ja so, dass der Arbeitgeber durch den Zuschuss den Verlust (Differenz) zwischen
Netto-Gehalt (hier 2230) und Netto-Krankengeld (hier 1750 Euro) ausgleichen will.
Dann müsste er in diesem Fall 480 Euro an den Arbeitnehmer überweisen.

Aber die Differenz zwischen Netto-Gehalt 2230 und Brutto-Krankengeld 2000 sind ja nur 230 Euro.

Hallo,
da muss ich zugeben, bin ich jetzt schon zu lange raus aus der Praxis, dass ich das verbindlich nicht mehr sagen kann. Ich denke, dass es deswegen vom Bruttokrankengeld ausgeht - https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/nettolohnvereinbarungen-in-der-lohnsteuer-und-sozialversicherung_idesk_PI42323_HI1565117.html
Es geht zwar hier um Nettolohnvereinbarungen, aber auch darum, dass vom Arbeitgeber übernommene Sozialversicherungsbeiträge einen geldwerten Vorteil darstellen.
Ich empfehle, wenn es hier keinen anderen Experten/in gibt, der weiterhelfen kann, das mit der Krankenkasse und/oder dem Arbeitgeber direkt abzuklären.
Gruss
Czauderna

Alles klar, vielen Dank !

Hallo,

die Vereinbarung „bis zum Ende des 6. Monats der Krankheit“ sieht der Arbeitgeber so, dass mit 6 Monaten ganz genau 24 Wochen gemeint sind. Also die ersten 6 Wochen sind ja sowieso Entgeltfortzahlung und dann für 18 Wochen der Zuschuss.

Hallo,

das hier

ist sicherlich falsch, denn 6 Monate sind ganz bestimmt keine 24 Wochen, wenn das Jahr 52,x Wochen hat. Dann läuft der Zuschuss 26,x Wochen. Bei der Formulierung „6 Monate“ hat der AG auf den Kalender zu schauen und vom ersten Tag der AU 6 Monate abzuzählen.
Beginnt zB die AU am 08.02, endet bei ununterbrochener AU der Zuschuß mit Ablauf des 07.08. Der 08.08 ist der erste Tag ohne Zuschuss.

&tschüß
Wolfgang

1 Like

Hallo,

vielen Dank für den Hinweis !

Das heißt, dass bei der Formulierung „x Monate“ immer auf den Kalender geguckt werden muss. Korrekt ?

Hallo,

Ja, das ist so, sofern es keine weiteren Ausführungen zur Definition gibt.

Und nur als Hinweis: „Monate“ ist idR nicht identisch mit „Kalendermonate.“

&tschüß
Wolfgang

Es gibt keine weiteren Ausführungen zu dieser Definition.
Bis Ende 6 Kalendermonat wäre ja dann bis Ablauf 31.08.21, korrekt ?

Der Sachbearbeiter sagte, dass man das mit „bis Ende des 6 Monats der Krankheit“ so zu verstehen hat, dass es den Zuschuss nur für 18 weitere Wochen nach der Entgeltfortzahlung gibt.
So auch die Aussage des Chefs in der Vergangenheit. Ich bin gespannt, wie das bei meiner Bekannten enden wird…

Hallo,

Du mußt auf die exakte Formulierung achten. In Deinem Zitat war keine Rede von Kalendermonat, sondern nur von Monat.
Und das sind im juristischen Sprachgebrauch zwei unterschiedliche Dinge.

Hallo,

das hier

würde nur dann Sinn ergeben, wenn man fälschlicherweise mit 24 Wochen rechnet.

&tschüß
Wolfgang

Danke nochmal ! Wenn man keinen Betriebsrat hat und die Firma sich quer stellt, bleibt eigentlich nur der Gang zum Arbeitsgericht, wenn man darauf besteht…

Ja, die Rede ist von Monat. Ich wollte interessehalber nur wissen, ob es bei Gebrauch von “Kalendermonat“ der 31.08.21 wäre.

Hallo,

das hier

könnte so sein, es kommt aber wieder auf die genaue Formulierung an, ob der Monat des Ereignisses (in diesem Fall AU) mitgezählt wird.

Tja, dann sollte man/frau sich doch mal überlegen, ob er/sie nicht die Gründung eines BR angehen sollte. Und Rechtsschutz im Arbeitsrecht ist für einen AN immer eine sinnvolle Investition, sei es durch Gewerkschaftsmitgliedschaft, sei es durch private Rechtsschutzversicherung.

&tschüß
Wolfgang