Zuschuss Denkmalschutz – Versteuerung?

Moin,

eine Diskussion über das deutsche Steuerrecht führt zu folgender Frage:

Für ein unter Denkmalschutz stehendes Haus erhält der Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Dieser deckt einen Teil (angeblich wirklich nur einen Teil) der durch die Denkmaleigenschaft anfallenden Mehrkosten bei Sanierungsmaßnahmen.
Ein Diskutant vertritt die Meinung, daß die Denkmal-Zuschüsse quasi als „Einnahmen“ in der Steuererklärung wieder anzugeben sind, was mir ad hoc unlogisch vorkommt. Ein Blick auf Anlage V, Zeile 11 („Öffentliche Zuschüsse …“) könnte allerdings seine Auffassung stützen.

Hat er Recht? Und wenn ja, welche sinnvolle Begründung gäbe es für die teilweise „Rückforderung“ über den Umweg einer Erhöhung des zu versteuernden Einkommens; wo ist das geregelt?

Fragt grüßend Wolf

Moin,

ein Blick in R 163 EStR hilft hier weiter. Falls nicht zur Hand: Öffentliche Zuschüsse gehören grundsätzlich nicht zu den Einnahmen aus V+V, ausser es handelt sich um Mietzuschüsse (dafür ist wohl das Formularfeld). Die Herstellungskosten oder Erhaltunsgaufwendungen sind um die Zuschüsse zu mindern, sonst würde ja eine Doppelförderung über erhöhte Werbungskosten erfolgen.
–> das dt. Steuerrecht hat in manchen Teilbereichen seine usrsprüngliche Logik erhalten können.

Grüße
Chris

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