Zuschuss für Arbeitgeber

Hallo,

ich habe mal erfahren, dass man als Arbeitgeber einen Zuschuss bekommt, wenn man einen Arbeitslosen einstellt. Jetzt möchte ich genau wissen, ob dieser Arbeitslosenzuschuss für Arbeitgeber auch bei Einstellung von Arbeitslosen als freie Mitarbeiter immer noch gilt.

Ich bedanke mich für die Beantwortung im Voraus. Gruß

Hi ralfi,

das schließt sich doch gegenseitig aus - freier Mitarbeiter (= selbstständig tätig) und Angestellter!

Meint WB

Ja, die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.

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