Zuschuss für Heizöl

Hallo!
Ich habe mal gegoogelt und nach allem, was ich gefunden habe, kann man bisher nur in Berlin einen Antrag auf Zuschuss für Heizöl stellen. Im Fernsehen hatte ich es so verstanden, dass man ab Anfang April einen Antrag stellen kann. Sind die anderen Bundesländer wirklich noch nicht so weit?
Gruß,
Eva

Freu dich nicht zu früh bzw. erwarte nicht zuveil.

Fällst du überhaupt darunter ?

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:

  • Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass sich Ihr Preis im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau des Jahres 2021 mehr als verdoppelt hat
  • Dafür müssen Sie **Rechnungen aus dem Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 vorlegen
  • Es werden maximal 2000 Euro pro Haushalt erstattet
  • Außerdem muss die errechnete Erstattung mindestens 100 Euro betragen, damit es zu einer Auszahlung komm

(Zitat Verbraucherzentrale Niedersachsen)

Wer also 2022 gar kein Öl bestellt und bezahlt hatte kann auch keinen Zuschuss bekommen.

MfG
duck313

Ich habe meine Rechnungen geprüft und - ja. Wird nicht viel bei rumkommen, aber versuchen will ich es auf jeden Fall. Kleinvieh macht auch Mist :slight_smile:
Danke Dir und Gruß,
Eva

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Hi Eva,

für Baden-Württemberg werden gerade diese Infos vom UM ausgegeben (gilt aber für alle Bundesländer):

  • Antragstellung ab ca. Mai 23 bis Oktober 23 (weil sie ein gemeinsames Fachverfahren der Dataport nutzen wollen, damit nicht jedes Bundesland nochmal teuer programmieren lassen muss)

  • Berechnungsformel Der Entlastungsbetrag wird nach folgender Formel berechnet:
    0,8 x (Rechnungsbetrag (2022) – 2x Referenzpreis (2021) x Bestellmenge im Erstattungszeitraum)

  • Referenzpreise :

    Heizöl: 71 Cent/Liter (inklusive Umsatzsteuer)
    Flüssiggas: 57 Cent/Liter (inklusive Umsatzsteuer)
    Holzpellets: 24 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
    Holzhackschnitzel: 11 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
    Holzbriketts: 28 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
    Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inklusive Umsatzsteuer)
    Kohle/Koks: 36 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)

Quelle:

Gruß h.

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Danke - sehr gut
Gruß,
Eva

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Nach der Rechnung kriegen wir allerdings nix, obwohl wir 2022 für etwa die gleiche Menge Öl (2101 l gegenüber 2129 l in 2022) mehr als das Doppelte bezahlt haben. Wahrscheinlich habe ich mich als Mathe-Versager einfach nur verrechnet. Ich probier’s einfach nochmal, egal, ob es was bringt.

Das liegt daran dass der Vergleichswert (Durchschnitt 2021) so hoch ist

Ich habe in 2021 für (ich meine) 53 Cent/l getankt - aber der Preis ist in dem Jahr schon ordentlich geschwankt

In 2021 mit MWSt 0,72€. 2022 1,64€ mit MWSt

Wer bekommt ihn dann wenn der Vermieter der Heizölbesteller ist?
Fragt sich
ramses90

steh in meinem Link :wink: wenn der Vermieter den beantragt muss er ihn auf die Mieter umlegen

„Wenn die Feuerstätte zum Heizen der Privathaushalte zentral durch einen Vermieter beziehungsweise eine Vermieterin oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird, sind diese Vermieterinnen und Vermieter beziehungsweise diese WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieterinnen und Mieter müssen nicht selber tätig werden.“

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