Zuschuß für Waschmaschine ?

Liebe/-r Experte/-in,
meine Mutter bekommt 600,00€ Rente zzgl. einer Grundsicherung von 180,00€. Nun hat ihr heute der Waschmaschinenmonteur bescheinigt das ihre WM einen Totalschaden hat.

Hat sie als Empfänger von Grundsicherung einen Anspruch auf einen Zuschuß zum Kauf einer neuen oder gebrauchten Maschine ?

Vielen Dank

Hallo Matze,
Nein.
Denn auch in der GS ist ein Ansparanteil für Haushaltsgegenstände (und noch vieles andere) vorgesehen.
Darauf wird man sie verweisen.
Trotzdem würde ich immer und in jedem Fall einen Antrag stellen, das tut ja nicht weh und manchmal geschehen erstaunliche Dinge.
Nur mit einer Ablehnung sollte man rechnen.
Trotzdem viel Erfolg!!

Hallo,
die arge gibt ihr eine Kredit, den sie zurückzahlen muss - in Raten. Wird meistens von der Grundsicherung einbehalten. Sie muß aber einen Antrag stellen und die Bescheinigung des Monteur beilegen.

Ich hoffe ich konnte helfen.
schöne Ostern.

gold-marie

Leider ist es so, dass dies mittlerweile Ermessensfragen des zuständigen Amtes sind. Ein formloser Antrag lohnt sich auf jeden Fall. Auf bekommt Ihr einen Bescheid - ist ein Zuschuss drin, dann war es o.k. - wenn nicht, müssen die Ämter auf eine Vorschrift berufen. Meistens machen sie dabei Fehler und das ist dann wieder einen Fall für den Rechtsanwalt (der Deine Mutter wahrscheinlich im Rahmen der Prozesskostenhilfe vertritt.
Allerdings kann sich sowas ewig hinziehen.

Versuche lieber, dass Du übergangsweise eine gebrauchte Maschine günstig oder gar geschenkt bekommst (siehe e-bay und Kleinanzeigen).

Viel Glück!

Hallo,

eine Behilfe gibt es nur für eine Erstausstattung. Hier handelt es sich aber um eine Ersatzbeschaffung. Im SGB II kommt da max. ein Darlehen nach § 24 SGB II in Betracht. Zu den Leistungen nach dem SGB XII kann ich leider keine Auskunft treffen, dürfte aber ähnlich sein.

MFG

Hallo

da sie bereits ein Gerät hatte und es sich somit um keine Erstaustattung handelt, kann sie „nur“ ein Darlehn beantragen, das ihr dann in monatlichen Raten von ihrer Leistung abgezogen wird. Darlehn werden nur gewährt, wenn sie den Bedarf nicht anderweitig decken kann (z.B. durch vorhandenes Schonvermögen). Nachweislich schriftlich und vor dem Kauf beantragen.

LG

Aus der Grundsicherung müssen die Bezieher Rückstellungen für derartige Anschaffungen machen. Wenn das nicht der Fall ist, kann das Sozialamt evtl. ein Darlehen für die Anschaffung der Waschmaschine geben.