Hallo, ich wollte gerne wissen, ob man wenn man aufgrund von Krankheit Erwerbsminderungsrente (volle Rente, nach 1961 geboren) bezieht, vom Rententräger oder von anderer Stelle Zuschüsse für Umschulungen erwarten kann. Bzw. ob man überhaupt in solch einer Situation umschulen darf. Ganz konkret soll es die Ausbildung in einem Fernstudium zum Heilpraktiker für Psychotherapie sein, die ca. 100,- € im Monat kosten würde. In welcher Höhe darf man außerdem während des Rentenbezugs anderweitig dazuverdienen? Oder geht das nicht, da man ja eben nicht erwerbsfähig ist?
des Rentenbezugs anderweitig dazuverdienen? Oder geht das
nicht, da man ja eben nicht erwerbsfähig ist?
Guggst Du hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs…
Rentenunschädlich sind 400,–/Monat bei 15 Std/Wo oder weniger… darüber hinaus wird angerechnet bzw. natürlich geprüft ob die Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung noch vorliegen.
vom Rententräger oder von anderer Stelle Zuschüsse für Umschulungen erwarten kann. Bzw. ob man überhaupt in solch einer Situation umschulen darf.
grundsätzlich ist es möglich, dass neben der Erwerbsminderungsrente auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geleistet werden (dazu gehören auch Umschulungen).
Ich empfehle, sich bezüglich der Möglichkeiten mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.