Hallo, ich wollte gerne wissen, ob man wenn man aufgrund von Krankheit Erwerbsminderungsrente (volle Rente, nach 1961 geboren) bezieht, vom Rententräger oder von anderer Stelle Zuschüsse für Umschulungen erwarten kann. Bzw. ob man überhaupt in solch einer Situation umschulen darf. Ganz konkret soll es die Ausbildung in einem Fernstudium zum Heilpraktiker für Psychotherapie sein, die ca. 100,- € im Monat kosten würde. In welcher Höhe darf man außerdem während des Rentenbezugs anderweitig dazuverdienen? Oder geht das nicht, da man ja eben nicht erwerbsfähig ist?
Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße