Zuschuss Hartz IV !

Hallo ich hab mal eine frage.

Wir sind ein drei Personenhaushalt also eine bedarfsgemeinschaft.
Im Moment beziehen wir Hartz IV.
Jetzt habe ich einen job mit einem nettoverdienst von 1000 - 1100€.
Das reicht aber für uns 3 Leute vorne und hinten nicht aus.
Bekommen wir da trotzdem noch teilweise Hartz IV bzw was kann ich alles beantragen damit wir über die runden kommen?

Vielleicht kann mir jemand helfen.

also die zwei anderen personen erhalten schon noch harzt4,jedoch wird dein einkommen mit angerechnet. die genaue höhe kann ich dir nicht sagen,aber du versorgst mit deinem einkommen die bedarfsgemeinschaft mit, dementsprechend werden dann die zahlungen an die anderen zwei weniger sein,aber eben so, wie es halt das gesetz vorschreibt,was man als hartz4 bezieher haben darf. lg.

Hallo Martin,

aber klar doch…

Antrag stellen!

Bei 3 Personen erhälst du auf jeden Fall noch eine Aufstockung zu deinem Lohn.
Du kannst davon ausgehen, dass du mindest das Gleiche erhälst wie jetzt bei Hartz IV.
Zusätzlich müssten noch mal bei 1000 -1100 Netto ca. 300 Euro dazu kommen. So hoch sind die Freibeträge wenn man das an Netto verdient.
Wenn Kinder zur Bedarfsgemeinschaft gehören ist der Freibetrag noch höher.

Gruß
Franjo

hr habt Anspruch auf 2 mal 90 % der Grundsicherung in Höhe von 374,00 €
Für das Kind noch einmal je nach Altr zwischen 60 und 80 % (Das Kindergeld wird voll angerechnet)

Zusätzlich die tatsächliche Miete für bis zu 75 qm warm.

Das Erwerbseinkommn bleibt mit 100 € anrechnungsfrei. Der darüber hinausgehnde Teil wird zu 80 % verrechnet.

Der Zuschuss wird natürlich nur auf Antrag gewährt. Es kann sein, dass ihr auf das Wohngeld verwiesen werdet. Das wäre vorrangig.

Hallo, da fragst du am besten deinen Fallmanager. Ich glaube aber doch das du noch Zuschuss erhälst. Ansonsten Wohn und Kindergeld beantragen.

Stell einfach einen Antrag. :smile:

Hallo Martin Plarre,
ich möchte dir die Frage gerne beantworten, da dies bei mir auch so ist.
Mein Mann verdient Netto 1100Euro, Wir bekommen ergänzende Hartz IV dazu.
Es kommt auf das Kind drauf an wie alt es ist, ist es über 14 bekommt das Kind mehr, wie 13 Jahre.
Ist das Kind über 18 bekommt das auch noch mehr.
Wenn das Kind noch zur Schule geht, falls er schon hat einen BuT-Pass mit Paßbild, den muß er in der Schule vorlegen.
Schulgeld bekommst du für das Kind auch noch.
Und wenn die Schule weiter wie 3 km ist, kannst du für dein Kind auch die Schülermonatkarte beantragen.
Paß bitte auf wenn du in Berlin wohnst da sind die Jobcenter sehr genau und rechnen dir das auch noch aus, Wieviel Kilometer das sind wo dein in die Schule geht. ist bei uns auch so mein Kind soll Tag für Tag, bei Wind und schlechtem Wetter auch im Winter fast 3 Kilometer laufen, bei ihm fehlen zur 150 Meter an 3 Kilometer.
Ich hoffen dir geholfen ein wenig geholfen zu haben.
Gruß qualle2008 (Carola)

Hallo,
bei 1100 EUR netto dürftest du in St.Kl. III etwa 1400 EUR brutto haben. Das Bruttoeinkommen ist wichtig für die Berechnung des Freibetrages. Der liegt bei 1400 EUR brutto bei etwa 280 EUR. Den genauen Bedarfs kannst du dir selbst ausrechnen. Im Internet gibt es verschiedene ALG II Rechner. Vermutlich besteht noch ein Anspruch auf etwa 300 bis 400 EUR. Je nachdem wie hoch die Miete ist und wie alt das im Haushalt lebende Kind ist.

mfg

Hallo Martin,
ich gehe davon aus, dass Du diesen Job dem Jobcenter schon mitgeteilt hast. Du bist bei Arbeitsaufnahme sogenannter Aufstocker. das heißt, dass Du alles, was dem Haushaltsvorstand zu dem Regelsatz für 3 Personen an Geldmitteln fehlt, von dem Jobcenter oben drauf erhälst. Du bist also weiterhin Hartz IV-Bezieher.
Du solltest unbedingt und umgehend mit Deinem Sachbearbeiter reden und einen Rhythmus vereinbaren, wann Du Deine Lohnabrechnung zu Errechnung des Aufstockungsbetrages bei dem Jobcenter vorlegen musst.
Grüße - Ernst

@Servus Martin Plarre,

liegen deine/eure bisherige Hartz IV Leistung inkl. Miete usw. höher als dein Einkommen dürfste den fehlenden Betrag auf Antrag von der Behörde bekommen.
Ob Pauschalen für den Weg zur Arbeit oder Du sonstige Hilfen erhalten kannst ist mir nicht bekannt.
Ich hoffe Du hast die Arge sofort darüber informiert und stelle dann bitte sofort einen Antrag zum aufstocken.
Ich hoffe dass Du/ihr weiter auf dem Weg aus der Arbeitslosigkeit heraus kommt und sich das auch mal durch einen höheren Verdienst bezahlt macht.

mfg falkoo

Hallo,

zeigen Sie einfach die Arbeitsaufnahme an und legen Sie den ersten Einkommensnachweis sowie die Anlage EK beim Jobcenter vor. Dort wird dann noch zustehende Anspruch berechnet.

Beste Grüße

Hallo ich hab mal eine fstrage.

Wir sind ein drei Personenhaushalt also eine
bedarfsgemeinschaft.
Im Moment beziehen wir Hartz IV.
Jetzt habe ich einen job mit einem nettoverdienst von 1000 -
1100€.
Das reicht aber für uns 3 Leute vorne und hinten nicht aus.
Bekommen wir da trotzdem noch teilweise Hartz IV bzw was kann
ich alles beantragen damit wir über die runden kommen?

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Es wird genau ausgerechnet,ob es sogenannte „vorrangige“ Leistungen gibt. Wenn der Lohn nicht reicht gibt es natürlich was dabei.

Hallo,

du kannst einen Antrag bei deiner Wohngeldstelle auf Wohngeld und bei der Familienkasse des Arbeitsamtes einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen. Je nachdem was höher ist (Hartz IV oder Wohngeld und KIZU) bekommst du das. Jedoch gibt es kein Hartz IV und Wohngeld und KIZU. Entweder HartIV oder Wohngeld und KIZU. Aber wie gesagt, du bekommst in jedem Fall das, was für dich günstiger/ höher ist. Die Kombination Wohngeld und KIZU ist aber möglich.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

VG
flottebiene

Sorry für die verspätete Antwort, war im Krankenhaus.
Bitte beim Jobcenter sofort einen einen Antrag auf Hart IV als Unterstützende Leistung beantragen,Belege über neu anfallende Kosten wie Fahrkosten zur Arbeit vorlegen. Über sämtliche anderen Kosten hat das Jobcenter ja schon Ihre Unterlagen.
bey medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die
ich hier weitergebe.

Ich glaub zwar ich bin etwas spät geb aber trotzdem mal meinen Senf noch dazu

Eine Aufstockung kann natürlich beantragt werden

wegen evtl anderer Leistungen ist die Frage wie ihr zu dritt zusammen lebt also ich meine habt ihr ein Kind das minder- oder volljährig ist eine Ausbildung macht etc. Wenn es minderjährig und unverheiratet ist besteht die Möglichkeit statt ALG II Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen. man kann dann sagen ich möchte lieber die Leistungen und aus ALG II raus man sollte dann jedoch abwägen ob man mit diesen Leistungen wirklich besser kommt finanziell gesehen!

Liebe Grüße
Wuja