Hallo alle zusammen!
Man nehme an, es lebt ein Ehepaar zusammen.
Der eine Partner hat sich gerade von einer 1-jährigen Krebstherapie erholt und fängt gerade wieder an zu arbeiten. Nach zwei Wochen erleidet dieser einen Herzinfarkt, die Genesung wird aufgrund von bestimmten Umständen sehr lange – mind. 1 Jahr – dauern.
Der andere Partner hat vorher jahrelang nur auf 400 €-Basis gearbeitet und ist nun durch die Erkrankung des Partners, auch aufgrund der Vorgeschichte, nicht mehr in der Lage, zu arbeiten bzw. möchte sich auch um den kranken Partner kümmern.
Welche Hilfen kann man da in Anspruch nehmen? Der kranke Partner erhält ja nun lediglich Krankengeld, das ist ja nicht sehr viel. Der andere Partner würde ja gar nichts mehr bekommen. Anspruch auf Alg/Alg II hat man ja nicht, oder?
Wisst ihr da vielleicht etwas, ggf. irgendwelche Institutionen?
Hallo,
bei dieser Vorgeschichte und der erneuten Erkrankung könnte
theoretisch auch ein Pflegefall vorliegen. Es sollte zumindest
mal ein Antrag gestellt werden.
Gruß
Czauderna
Ja, Pflegefall irgendwann bestimmt. Aber so langer der eine Partner noch im Krankenhaus und der anschließenden Reha ist (alles mind. ein 3/4 Jahr) bekommt der andere Partner doch kein Pflegegeld, oder?
Hallo,
es gibt immer noch die frühere Sozialhilfe, heißt jetzt aber Grundsicherung.
& Tschüß
Wolfgang
Hallo,
der noch arbeitsfähige Partner könnte einen Anspruch auf ALG2 haben (sofern er unter 65 ist); es könnte darauf verzichtet werden, dass er sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss, weil er seinen Partner pflegt (bei der ARGE beantragen).
Der andere Partner könnte, sofern er nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII bekommen. Falls er doch dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, würde er ggfls. Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII bekommen.
Gruß
Nelly