Zuschuss Hörgerät von ArGe?

Hallo zusammen,
soweit mit bekannt ist, umfasst der Leistungskatalog des SGB II nicht die Übernahme der Kosten für den Eigenanteil eines Hörgerätes - zumindest bislang. Ist jemanden hierzu aktuelle Rechtssprechung bekannt (auch vergleichbare Fälle) inwieweit versucht wurde diesen bisherigen Standpunkt aufzuweichen. Gern gesehen ist auch bestätigende Rechtssprechung zur Position der ArGe.

Gruß Rainer

Hallo

Sozialgericht Stuttgart
Es besteht kein Anspruch auf Übernahme des Eigenanteils für ein Hörgerät gegen den SGB II-Leistungsträger (Gerichtsbescheid vom 15.07.2008, Az.: S 14 AS 8220/07).

Der Kläger bezieht Leistungen nach dem SGB II und hat eine Umschulung zum Speditionskaufmann absolviert. Er begehrt von der beklagten ARGE Rems-Murr-Kreis die Übernahme des Eigenanteils über zwei Hörgeräte in Höhe von 4.440 Euro. Er führt zur Begründung an, dass er sich ohne Hörgeräte nicht bei Arbeitgebern vorstellen könne, da er nicht alles verstehe und die Hörgeräte auch zum Telefonieren benötige. Die Beklagte hat die Kostenübernahme mit der Begründung abgelehnt, dass der Eigenanteil für die Hörgeräte durch die gewährte Regelleistung gedeckt sei und auch keinen unabweisbaren Bedarf darstelle. Das Gericht hat die Klage abgewiesen und ausgeführt, dass es für die Übernahme der Kosten in Form einer Beihilfe keine gesetzliche Grundlage im SGB II gebe. Eine darlehensweise Kostenübernahme sei nicht beantragt worden und es sei auch fraglich, ob ein Festbetragshörgerät nicht auch eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung gewährleistet hätte.

http://www.sg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1244443/i…

Gruß,
LeoLo