http://www.mysnip.de/forum-archiv/thema/15744/486653…
Der Mikesch
Hallo
Supertext, nur schwer zu lesen. Man muss ihn in als .htm-Dokument abspeichern und Absätze reinmachen, dann geht es besser.
Aber wo an welcher Stelle widerspricht dieser Text denn meinen Behauptungen?
Da steht doch mehr oder weniger genau das drin, was ich aus diesem Urteil zitiert habe.
Viele Grüße
Simsy
Ach so
Hallo
Aber wo an welcher Stelle widerspricht dieser Text denn meinen Behauptungen?
Kapiert.
Folgendes hatte ich da irgendwo behauptet:
„Der Antragsteller muss nicht beweisen, dass es sich nicht um eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft handelt.“
Wie ich den verlinkten Text verstehe, gibt es bestimmte Kriterien, wie z. B. ein Jahr oder längeres Zusammenwohnen, die nahelegen, dass es sich um eine BG handelt, und dann muss vom Antragsteller bewiesen werden, dass es nicht so ist.
Aber es kann ja allein dadurch bewiesen werden, dass der Partner nicht bereit ist, für den anderen einzustehen.
Oder gibt es da noch Einwände?
Viele Grüße
Simsy
Hallo
der Partner kann ja seine 45 m² mit einem teilen … ;o)
Aber wenn der einen gar nicht mag … ? 
Wenn der einen doof und nervend findet …?
(
Was dann??
Richtig lustig wird es erst, wenn man sich das in
Großfamiliendimensionen vorstellt!
Die müssen dann eine ganz kleine Küche haben, und ein ganz kleines Klo!
=^…^=
Viele Grüße Simsy
PS: Heute wieder den Kater von den Nachbarn getroffen! Cooles Erlebnis! 
Hallo
Aber es kann ja allein dadurch bewiesen werden, dass der
Partner nicht bereit ist, für den anderen einzustehen.Oder gibt es da noch Einwände?
Scheint wohl noch umstritten zu sein. http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft
Grüße
Jürgen
Es kommt auch darauf an, wo Du lebst. In München z. B.
gibt es andere Regelsätze als im Umland oder im Rest der
Republik.
Was meinst due denn damit?? Die Regelsätze sind doch überall gleich, § 20 SGB II sieht doch keine regionale unterscheidung vor!
Das einzige, was sich unterscheiden kann, ist die angemessenen Kosten der Unterkunft!