Zuschuss vom Amt?

Hallo zusammen,

mein Gehalt beträgt 800 € netto im Monat; damit komme ich überhaupt nicht hin.
Ich wohne zwar mit meiner Freundin zusammen zur Miete (500 € warm), die wir uns teilen; aber ich verbrauche auch schon 200 € im Monat an Sprit. Und essen muss ich ja auch noch was.

Nun meine Frage:
Kann ich mir Zuschüsse vom Amt holen bei diesem Einkommen?

MOD: Artikel zur besseren Lesbarkeit formell überarbeitet

Hallo

mein Gehalt beträgt 800 € netto im Monat; damit komm ich überhaupt nicht hin.
Ich wohne zwar mit meiner Freundin zusammen zur Miete (500 € warm),

Was hat denn die Freundin an Gehalt??

die wir uns teilen; aber ich verbrauche auch schon 200 € im Monat an Sprit. Und essen muss ich ja auch noch was.
Nun meine Frage:
Kann ich mir Zuschüsse vom Amt holen bei diesem Einkommen?

Wohngeld oder evtl. Hartz IV aufstockend, das scheint mir wieder ein Ergebnis des Aufschwunges :wink:. Arbeit die nicht zum "Über"leben reicht.

Der Mikesch

MOD: Artikel analog zu Ursprungsposting editiert

Meine Freundin hat 1 200 € raus, aber ich werde mich hüten, an das Geld von ihr zu gehen.

Ich meine, das verdient sie ja und nicht ich.

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Ich meine, das verdient sie ja und nicht ich.

ihr seid aber eine bedarfsgemeinschaft… ihr wohnt zusammen etc.
also habt ihr 1 200 € plus 800 € = 2 000 € minus 500 € miete = 1 500 €…

da wird kein amt zahlen… btw: so viel geld hätte ich auch gerne mal!

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

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Hallo

Ich meine, das verdient sie ja und nicht ich.

ihr seid aber eine bedarfsgemeinschaft… ihr wohnt zusammen etc.

Nicht jedes Paar, das zusammen wohnt, ist eine Bedarfsgemeinschaft.
Das wird regelmäßig angenommen, wenn ein Paar schon mindestens … ähm ein oder zwei? … Jahre zusammenwohnt. Aber Fakt ist, dass der Partner nicht so einfach dazu gezwungen werden kann, für den anderen zu zahlen. Man ist nicht unterhaltspflichtig füreinander, nur deswegen, weil man zusammenwohnt.

Und eine Bedarfsgemeinschaft sind sie eigentlich nur, wenn sie füreinander unterhaltspflichtig sind.

Also müssten sie sich entweder freiwillig für füreinander unterhaltspflichtig erklären, oder ein gemeinsames Kind haben, oder gemeinsame Kasse machen; sonst sind sie nicht so ohne weiteres eine sog. eheähnliche Gemeinschaft.

Die Amt wird es allerdings erstmal so darstellen.

da wird kein amt zahlen…

Bei der Wohngeldstelle z. B. gibt es den Begriff ‚Bedarfsgemeinschaft‘ meines Wissens gar nicht.

btw: so viel geld hätte ich auch gerne mal!

Man muss ja die Werbungskosten noch abziehen! Wenn diese 200 Euro für Sprit wegen der Arbeit anfallen, dann sind das bestimmt erhöhte Werbungskosten!

Im Übrigen kriegt man auch bei recht hohem Einkommen noch ein bisschen ALG II, weil das Einkommen ja nicht komplett angerechnet wird. Ich habe mal gelesen, bei einer Einzelperson wäre ganz Schluss mit ALG II erst bei 1 600,– € Einkommen. So ganz kann ich das allerdings auch nicht glauben. Aber es ist sicher noch nicht Schluss bei über 350 € + Miete.

VG

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo,

die Berechnung von Sozialhilfeleistungen wird überschlägig von der Bundesagentur durchgeführt. Wende Dich an die Bundesagentur. Evtl. können die Dir telefonisch Auskunft erteilen.

Es kommt auch darauf an, wo Du lebst. In München z. B. gibt es andere Regelsätze als im Umland oder im Rest der Republik.

Die Berechnung lautet:
Bedarf = Regelsatz des Haushaltsvorstandes + Regelsatz des Partners + Regelsatz für jede von den beiden zu unterhaltende Person (Kinder) + Zuschlag für jede arbeitende Personen + evtl. Zuschlag für Krankheit (Diabetes) + evtl. Zuschlag für Gas oder Elektroheizung + Miete.

Die Regelsätze Deiner Region erfährst Du bei Deiner Gemeindeverwaltung.

Abzüglich des Familieneinkommens:
./. Arbeitsverdienst ./. Renten ./. Kindergeld ./. Unterhalt etc.

Am sichersten ist, wenn Du Dir die Berechnung von der Arbeitsagentur/dem Sozialamt machen lässt.

Evtl. hast Du einen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld wird unabhängig von Hartz IV oder Sozialhilfe bezahlt. Der Antrag auf Wohngeld wird bei der Gemeindeverwaltung gestellt.

Habe keine Scheu, zum Amt zu gehen. Dort sitzen auch Menschen.
Manche sind manchmal etwas barsch, aber lass Dich nicht abschrecken.

Viel Glück wünscht
Momeili50

Meine Freundin hat 1 200 € raus, aber ich werde mich hüten, an das Geld von ihr zu gehen.
Ich meine, das verdient sie ja und nicht ich.

Hallo,

auch wenn es ärgerlich ist:
Bei Hartz IV/Sozialhilfe/Grundsicherungsleistungen werden immer die Einkünfte eines zusammenlebenden Paares als Haushaltseinkommen gerechnet. Es wird immer vermutet, dass es sich um eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft handelt. Wenn dem nicht so ist, muss der Antragsteller das beweisen, und das ist nicht so einfach.

Viele Grüße
Momeili50

Hallo

auch wenn es ärgerlich ist:
Bei Hartz IV/Sozialhilfe/Grundsicherungsleistungen werden immer die Einkünfte eines zusammenlebenden Paares als Haushaltseinkommen gerechnet. Es wird immer vermutet, dass es sich um eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft handelt.

Das kann sein, dass es praktisch meistens so gehandhabt wird.

Wenn dem nicht so ist, muss der Antragsteller das beweisen, und das ist nicht so einfach.

Das stimmt aber nicht. Möglicherweise wird das des Öfteren behauptet, es ist aber nicht so. Der Antragsteller muss nicht beweisen, dass es sich nicht um eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft handelt.

Aus einem einschlägigen Gerichtsurteil
(Sozialgericht Dresden 23. Kammer S 23 AS 175/05 ER
Beschluss vom 18.05.2005):

„Eine eheähnliche Gemeinschaft … liegt nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen … nur dann vor, wenn die Lebensgemeinschaft auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindung auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen. Eine solche Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist bei solchen Gemeinschaften gegeben, in denen die Bindungen der Partner so eng sind, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann. Nur wenn sich die Partner der Gemeinschaft so sehr miteinander verbunden und füreinander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage mit derjenigen nicht getrennt lebender Ehegatten im Hinblick auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen vergleichbar“.

„Das Fehlen der Bereitschaft hierzu wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als ein Indiz gewertet, aus dem auf das Nichtbestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft geschlossen werden muss (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17.05.1995, Az: 5 C 16/ 93).“

Zitat aus http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID…

Viele Grüße

Hallo Simsy

auch wenn es ärgerlich ist:
Bei Hartz IV/Sozialhilfe/Grundsicherungsleistungen werden immer die Einkünfte eines zusammenlebenden Paares als Haushaltseinkommen gerechnet. Es wird immer vermutet, dass es sich um eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft handelt.

Das kann sein, dass es praktisch meistens so gehandhabt wird.

Wenn dem nicht so ist, muss der Antragsteller das beweisen, und das ist nicht so einfach.

Das stimmt aber nicht. Möglicherweise wird das des Öfteren behauptet, es ist aber nicht so. Der Antragsteller muss nicht beweisen, dass es sich nicht um eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft handelt.

du hast die Beweislastumkehr 2007 verpasst :smile:

das Urteil ist längst überholt

Aus einem einschlägigen Gerichtsurteil (Sozialgericht Dresden 23. Kammer S 23 AS 175/05 ER Beschluss vom 18.05.2005):

Der Mikesch

also könnt ich mit ein bißchen glück noch was dazu bekommen.

spielt es eine rolle wie groß unsere wohnung ist?

Bitte belegen.
Hallo

Das stimmt aber nicht. Möglicherweise wird das des Öfteren behauptet, es ist aber nicht so. Der Antragsteller muss nicht beweisen, dass es sich nicht um eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft handelt.

du hast die Beweislastumkehr 2007 verpasst :smile:

Kannst du bitte mal Quellen nennen? Einen Paragraphen? Irgendeinen Text verlinken, wo das steht?

das Urteil ist längst überholt

Durch welches Urteil genau?

VG

also könnt ich mit ein bißchen glück noch was dazu bekommen.

Ich würde es auf jeden Fall versuchen!

spielt es eine rolle wie groß unsere wohnung ist?

Ja, davon gehe ich aus.

Für einen Erwachsenen werden normalerweise 45 qm gerechnet. Wie das allerdings ist, wenn man in der Wohngemeinschaft oder zu zweit wohnt, weiß ich nicht. Da gibt es ja immer Gemeinschaftsräume. Ich vermute aber, dass deren Quadratmeter einfach durch 2 geteilt werden, und jeder kriegt die Hälfte davon zugeschlagen.

Wenn ihr übrigens regelrecht gemeinsam wirtschaftet, also immer gemeinsam einkauft etc. dann wird es sicherlich Probleme geben. Allerdings denke ich mir, dass auch in Wohngemeinschaften oft gemeinsam eingekauft wird, ohne dass die füreinander den Lebensunterhalt zahlen müssen.

Es ist aber nicht so, dass man kein Geld kriegt, wenn die Wohnung zu groß ist, man wird nur aufgefordert, umzuziehen. Eventuell kriegt man auch nicht die ganze Miete oder die ganzen Nebenkosten bezahlt, inwieweit das allerdings rechtmäßig ist, da bin ich ein bisschen im Zweifel.

Wenn man aufgefordert wird, da etwas extra zu unterschreiben wegen der Wohnung: Nicht unterschreiben. Nur den Antrag unterschreiben und dass alles stimmt, was man angibt; und natürlich evt. Geldempfang quittieren oder eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben (letzteres fällt aber ja hier weg, da Arbeit vorhanden). Sonst nichts unterschreiben, jedenfalls nichts dazu, dass die Wohnung zu teuer ist oder so.

Manchmal, wenn die zu große Wohnung aber billiger ist als eine kleine Wohnung, wird das nicht so genau gesehen. Kommt aber auf die jeweilige Gemeinde an.

Viele Grüße

Hei!

Man muss ja die Werbungskosten noch abziehen! Wenn diese 200
Euro für Sprit wegen der Arbeit anfallen, dann sind das
bestimmt erhöhte Werbungskosten!

Was meinst du damit, wovon kann man die abziehen? Werden die beim Antrag auf ALGII „abgezogen“, so dass man quasi nur noch 600 Euro netto raus hat? Oder meinst du steuerlich? Denn bei 800 Euro hat man ja ein Brutto von kaum über 1000 Euro und da sind die Steuern ja im unteren zweistelligen Bereich, so dass sie eigentlich zu vernachlässigen sind (in Bezug auf Pendlerpauschale u.ä.).

Ich kenne viele, die so wenig (sogar ein bißchen weniger) Geld verdienen und Wohngeld bekommen. Allerdings wohnen die alle (offiziell) allein und das Wohngeld liegt zwischen 30 und 50 Euro.

Einen Versuch ist es vielleicht wert.

Grüße!

Hallo!

Meine Freundin hat 1 200 € raus, aber ich werde mich hüten, an das Geld von ihr zu gehen.

Das ist das bittere Los von nichtverheirateten Paaren, die zusammenleben…

Meine Situation ist ähnlich wie Deine, ein bisschen weniger Einkommen, ein bisschen mehr Spritgeld. Die, die ich kenne, bekommen ein klein bisschen Wohngeld, aber die wohnen allein.

Einen Antrag auf ergänzendes Alg II zu stellen, ist sicherlich Dein gutes Recht. Wir haben für uns entschlossen, das nicht zu tun, weil ich einfach keine Lust habe, mich vor einem Amt nackig zu machen bis auf die Knochen. Das muss sicherlich jeder selbst wissen und ich denke, der Anteil derer, die Anspruch hätten, ist viel höher als der derzeitig ‚beziehende‘ Teil der Bevölkerung. Wir werden umziehen, so dass ich keine Spritkosten mehr habe (die ich ja steuerlich auch nicht großartig geltend machen kann) und mein Freund sich was über die Steuern wieder holt.

Ansonsten bleibt nur heiraten und Ehegattensplitting… :wink:

Grüße!

Hallo Simsy,

Für einen Erwachsenen werden normalerweise 45 qm gerechnet.
Wie das allerdings ist, wenn man in der Wohngemeinschaft oder
zu zweit wohnt, weiß ich nicht. Da gibt es ja immer
Gemeinschaftsräume. Ich vermute aber, dass deren Quadratmeter
einfach durch 2 geteilt werden, und jeder kriegt die Hälfte
davon zugeschlagen.

nein, in der Regel wird von den 45 m² als Anfangswert bei einem 1-Personen-Haushalt ausgegangen, und pro weitere Person in dem Haushalt werden 15 m² als angemessen erachtet.

Was davon Flur o.Ä. ist, ist dabei irrelevant.

Beste Grüße

=^…^=

Hallo!

|15 m²|

Klaustrophobie

=^…^=

O.O

Hallo Simsy,

der Partner kann ja seine 45 m² mit einem teilen … ;o)

Richtig lustig wird es erst, wenn man sich das in Großfamiliendimensionen vorstellt!

Beste Grüße

=^…^=

Huhu

Was meinst du damit, wovon kann man die abziehen? Werden die
beim Antrag auf ALGII „abgezogen“, so dass man quasi nur noch
600 Euro netto raus hat? Oder meinst du steuerlich?

Ne steuerlich, darum habe ich mich jetzt nicht gekümmert.

Ich meinte das eher so:

Man kann diese 200,- Euro von dem Betrag abziehen, der einem als Einkommen angerechnet wird.

Da ist ja das Einkommen von 800,- .
100,- kann man davon pauschal abziehen. Meines Wissens (nicht 100 pro)
ist das allerdings eine Pauschale für Werbungskosten und Versicherungen. Da die Werbungskosten aber 200,- betragen, zieht man anstattdessen die ab.
Dann kann man noch die Kfz-Haftpflicht und auch normale Haftpflicht (Jahresbeitrag geteilt durch 12 oder so) und Beiträge zur Riesterrente und vielleicht noch was anderes abziehen.
Dann hat man also 800,- ./. 200,- ./. sagen wir mal 70,- = 530,-

Von diesem Rest kann man noch mal 20 % abziehen. Das wären nochmal 106,- Euro weniger, also 424,- Euro.

Das ist jetzt das anrechenbare Einkommen.

Wenn dann also 220,- Warmmiete zu zahlen ist, dann gibt es einen Bedarf von ca. 570,- Euro, davon werden dann die 424,- Euro anrechenbares Einkommen abgezogen, das ergibt dann eine Zahlung von 146,- im Monat.

Das ist nur eine unverbindliche Rechnung, um etwas zu verdeutlichen!!

VG

„Meines Wissens (nicht 100 pro)
ist das allerdings eine Pauschale für Werbungskosten und Versicherungen. Da die Werbungskosten aber 200,- betragen, zieht man anstattdessen die ab.“

echt, das hat mir nie ein amt zu gestanden…

Da die Werbungskosten aber 200,- betragen,
zieht man anstattdessen die ab."

echt, das hat mir nie ein amt zu gestanden…

Hattest du denn mal so viel Werbungskosten?